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Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformular)

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    Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformular)

    Hallo Forum,

    ich habe die Steuererklärung 2018 per Elsterformular (+Zertifikatsdatei) eingereicht und letzte Woche dann den Bescheid 2018 erhalten. Am gleichen Tag erhielt ich auch erst die Abrechnung der Hausverwaltung bezügl. der Abrechnung einer vermieteten Wohnung. Die avisierten "Ausgaben aus der Rücklage" sind nun in der Abrechnung höher ausgefallen als vorgesehen (und angegeben), ich möchte diese Werbungskosten (und ein, zwei andere Positionen) nun korregieren. Der Bescheid ist ja noch nicht Bestandskräftig, es kann also noch Einspruch eingelegt werden.

    Die große Frage ist, wie macht man das im "Neuland" mit Elsterformular an effektivsten bzw rechtlich einwandfrei? Gibt es dafür einen (geheimen) Button? Wäre der Bescheid noch nicht bei mir angekommen, hätte ich die Daten korrigiert noch einmal abgesendet aber wie ist der technische/rechtliche Ablauf nach Erhalt des Papierbescheides? Nochmal korrigiert übermitteln, wird das als Einspruch angesehen/gewertet odes sollte man eine berittenen Boten mit einem Einspruchs-Schreiben der Digitalübertragung hinterhersenden, soweit man fernmündlich nicht durchkommt?

    Wie ist in diesem Fall das vorgesehene Prozedere?

    MfG
    stefsch

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

    Du könntest die Änderungen dem Finanzamt direkt in Mein ELSTER mitteilen (Sonstige Nachricht an das Finanzamt). Einspruch ginge dort auch, den muss man aber in solchen Fällen

    in der Regel nicht einlegen. Ein Änderungsantrag per Post geht auch.

    Die Neuübermittlung einer korrigierten Erklärung ist nicht der richtige Weg. Eine korrigierte Erklärung sollte man generell nur in der ersten Woche nach der ersten Übermittlung ohne Rücksprache mit

    dem Finanzamt einreichen. Wenn die Erklärung bereits bearbeitet ist oder gerade in der Bearbeitung ist, bringt das nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

      Einen Einspruch kann man mit ElsterFormular nicht einlegen, mit Mein Elster allerdings schon.

      Wenn Du einfach nochmal eine Erklärung hinterher schicken würdest, dann wäre es trotzdem sinnvoll - nachdem ja schon ein Bescheid ergangen ist - diese zu erläutern. Also würde ich einfach einen kurzen Antrag auf schlichte Änderung schicken und erläutern. Kein Einspruch, keine Übermittlung. Sollte das Finanzamt dem Antrag nicht entsprechen wollen, dann muss es diesen sowieso wie einen Einspruch behandeln.

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

        Einspruch legen Sie schriftlich oder per e-Mail eih. Sie köhnen sich mit Ihrem Zertifikat auch in Ihrem Benutzerkonto bei Meih Elster einloggen und dort den
        Ensprruch formulieren und einreichen. Sie finden den Einstieg über alle Formulare.

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

          Danke erstmal, für die Tipps und Hinweise!

          Hier die Wasserstandsmeldungen: Habe beim FA angerufen um eine Änderung zu beantragen, leider nur sehr kurze Servicestunden per Fon und kein durchkommen. Habe dann die Elsterhotline angerufen und da mal angefragt wie man diesen Fall im "Neuland" lösen soll.

          Die nette Hotlinerin meinte: Erstmal die korrigierten Daten per Elsterformular (!) hochladen und dann in MeinElster einen passenden Einspruch dazu "hinterlassen". Das Hochladen der korrigierten Fassung in Elsterformular fuktioniert nach Bescheidversand also noch und ist scheinbar auch statthaft. Dann sollte ich in MeinElster Einspruch einlegen (wäre zu diesem Zeitpunkt im Verfahren die passende Handlungsoption, laut Hotline). Am Telefon, mit "meinem Sachbearbeiter", hätte vieleicht auch eine "Änderung" gereicht, man erreicht aber leider nur schwer einen Sachbearbeiter??

          Bin jetzt gespannt ob das gutgeht. Man kommt sich ja so vor als ob man "mit Kanonen auf Spatzen schießt) mit dem Einspruch, wo früher vermtl. ein kurzes Gespräch gereicht hätte....

          Laut Hotline kann in 2020 letztmalig mit Elsterformular die Erklärung für 2019 bearbeitet/hochgeladen werden. Bin schon gespannt wie der "normale ElsterFormularUser" (also auch ich) ohne die "grüne Formulartapete" im Hintergrund mit dem Ausfüllen in MeinElster klarkommt....???

          stefsch

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

            Ja, scheinbar ist das an manchen Finanzämtern so, dass man die Bearbeiter sehr schlecht erreicht.

            Mit Mein Elster kann man übrigens auch eine Mitteilung an das Finanzamt senden. Grundsätzlich aber ist gegen den Vorschlag der Hotline-Mitarbeiterin nichts zu sagen.

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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

              Ah, ok, da gibt es noch "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" unter "Anträge, Einspruch und Mitteilungen", hab ich übersehen. Obwohl, für irgendwas muss der Einspruch auch gut sein ;-)
              Eine kurze Erklärung, wann man was auswählt, würde dem Laien helfen und meinElster irgendwie noch "runder" machen...

              stefsch

              P.S. Hab´s gerade getestet, die Mitteilung -> Ergebnis: "Steuernummern aus Niedersachsen (als einzige in D!) sind in diesem Formular nicht zulässig, da die Verarbeitung dort noch nicht unterstützt wird." Den Föderalismus in seinem Lauf hält weder Regierung noch Finanzminister auf.....
              Zuletzt geändert von stefsch; 06.11.2019, 19:03.

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                #8
                AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

                Ok, dann war das nix

                Zitat von stefsch Beitrag anzeigen
                Eine kurze Erklärung, wann man was auswählt, würde dem Laien helfen und meinElster irgendwie noch "runder" machen...
                Der Einspruch ist schon die sichere Methode. Manchen Bearbeitern ist ein Antrag auf schlichte Änderung lieber. Macht weniger Arbeit, weil die Einsprüche ja aufgezeichnet werden müssen und in Statistiken auftauchen. Und, wie gesagt, wenn sie dem Antrag nicht entsprechen wollen, dann müssen sie ihn sowieso als Einspruch werten (wenn er rechtzeitig eingegangen ist).

                Deshalb tu ich den Bearbeitern im Zweifel den Gefallen, vielleicht fällts ihnen dann auch leichter, mir ein bisschen entgegenzukommen.

                Aber vom Grundsatz her ist der Einspruch nicht unangebracht.

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                  #9
                  AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

                  Ich kann die Sachbearbeiter/-innen in der Regel telefonisch erreichen, das ist hier in Bayern wirklich kein Problem. Wenn jemand mal an einem Tag nicht erreichbar ist, erhält man eine entsprechende Durchsage.

                  Es gibt sogar Sachbearbeiter, die von sich aus zurückrufen, wenn sie nur mal kurz nicht am Platz sind.

                  Die meisten Sachen lassen sich über schlichte Änderungsanträge am schnellsten erledigen. Wenn es vorher telefonisch abgesprochen ist, muss man auch keine langen Begründungen schreiben.

                  In Bayern funtioniert natürlich auch die Übermittlung solcher Anträge über Mein ELSTER, außer in Niedersachsen funktioniert das inzwischen ja bundesweit.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

                    Zitat von stefsch Beitrag anzeigen
                    Bin schon gespannt wie der "normale ElsterFormularUser" (also auch ich) ohne die "grüne Formulartapete" im Hintergrund mit dem Ausfüllen in MeinElster klarkommt....???
                    Hallo stefsch,

                    du hast doch die Möglichkeit deine übermittelten Erklärungen aus dem Elsterformular nach Mein Elster zu exportieren und diese in Mein Elster zur Datenübernahme verwenden.
                    Da wird der Umstieg erleichtert, weil du findest deine Eintragungen aus dem Elsterformular an der passenden Stelle in Mein Elster.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

                      [QUOTE=L. E. Fant;277939]
                      Und, wie gesagt, wenn sie dem Antrag nicht entsprechen wollen, dann müssen sie ihn sowieso als Einspruch werten (wenn er rechtzeitig eingegangen ist).
                      QUOTE]

                      Hier liegst du aber etwas daneben. Zwischen Einsprüchen und einem Antrag auf Änderung wird ganz klar unterschieden.

                      Bei einem Einspruch wird der gesamte Steuerfall erneut geprüft - ggf. auch Punkte die im Einspruch nicht angesprochen wurden - und das FA kann im Rahmen einer Einspruchsentscheidung auch zu Ungunsten des Einspruchsführers entscheiden. Gegen eine Einspruchsentscheidung kann man vor dem Finanzgericht klagen.

                      Bei einem Änderungsantrag wird nur der im Antrag angesprochene Punkt überprüft und es gibt keine Verböserung. Andere Fehler im Bescheid können maximal bis zur Auswirkung des Änderungsantrages kompensiert werden. Wenn dem Antrag nicht abgeholfen werden kann, erfolgt eine Ablehnung gegen die man Einspruch beim FA einlegen kann.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

                        Was bisher geschah.....

                        Da es in Niedersachsen ja keinen Elster-Änderungsantrag gibt, hatte ich (inkl. Datenkorrektur per Elsterformular!) meinElster-Einspruch eingelegt. Nach sechs Tagen kam dann ein 3-Seiten-Brief, sehr individuell gehalten, mit den zu erwartenden (korrigierten) Summen zu Einkommenssteuer, Soli und Kirchensteuer.
                        Kurioserweise war der Brief überschrieben mit "Aussetzung der Vollziehung (§361 Abs. 2 AO)" obwohl ich in Elster dort gar kein Häkchen gesetzt habe, ich wollte nun nicht ein so großes Faß aufmachen...hmm, aber geht wohl nicht anders...
                        Nun hat mir "Beamtenschweiß" Angst gemacht, dass der Fall insgesamt aufgerollt wird, andererseits möchte ich aus dem Brief herauslesen, dass ich nur noch auf den korrigierten Steuerbescheid warten soll und die die Summe ja schon feststeht.

                        Fazit: wäre ich telef. "durchgekommen", wären die zwei Zahlen auf dem "kleinen Dienstweg" geändert worden und die Kuh wäre längst vom Eis...

                        Jetzt aber nochmal die Frage, für nächstes Jahr:

                        Da ich die Zahlen (Werbungskosten) für die vermietete Wohnung von der Hausverwaltung auch nächstes Jahr (mit großer Wahrscheinlichkeit) nicht bis zum 31. Juli bekommen werde, wie gehe ich vor wenn ich keinen Steuerberater nehmen will und den Abrechnungserhalt "aussitzen" will/muß. "Früher" hat man beim FA angerufen/einen Brief geschickt und "großzügigen" Aufschub bekommen. Das schein nun nicht mehr vorgesehen..

                        Gibt es keine Vermieter im Finanzministerium ;-)

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                          #13
                          AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

                          Da ich die Zahlen (Werbungskosten) für die vermietete Wohnung von der Hausverwaltung auch nächstes Jahr (mit großer Wahrscheinlichkeit) nicht bis zum 31. Juli bekommen werde, wie gehe ich vor.
                          Warum willst du dich bei der Erklärung nicht an das Abflussprinzip gemäß § 11 EStG halten? Die zu § 35a vorgesehenen Ausnahmen davon gelten für Vermietung meiner Meinung nach nicht.

                          https://forum.elster.de/anwenderforu...Abflussprinzip
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides ( in Elsterformu

                            Ich will mich gerne an alle (halbwegs) sinnvollen Prinzipien halten, bisher kannte ich, wenigstens rudimentär, nur das Abflussprinzip meiner Spüle. Werde mich mal mit dem EStG-Abfluss befassen und hier dann ggf. Nachfragen stellen...

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                              #15
                              AW: Einkommensteuererklärung ändern nach Erhalt des Steuerbescheides (Elsterformular)

                              Zitat von stefsch Beitrag anzeigen
                              . "Früher" hat man beim FA angerufen/einen Brief geschickt und "großzügigen" Aufschub bekommen. Das schein nun nicht mehr vorgesehen..
                              Hallo stefsch,

                              wie kommst du darauf, dass es keine Fristverlängerung mehr gibt, wenn man darum bittet ?
                              Nach dem 31.07. gibt es irgendwann einen Erinnerungslauf im September mit der Aufforderung die Steuererklärung bis zu einem Tag X im Oktober einzureichen und wenn du beantragst noch bis November oder so eine Fristverlängerung zu bekommen, wird die bestimmt genehmigt.

                              Tschüß

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