Hallo Forum,
ich habe die Steuererklärung 2018 per Elsterformular (+Zertifikatsdatei) eingereicht und letzte Woche dann den Bescheid 2018 erhalten. Am gleichen Tag erhielt ich auch erst die Abrechnung der Hausverwaltung bezügl. der Abrechnung einer vermieteten Wohnung. Die avisierten "Ausgaben aus der Rücklage" sind nun in der Abrechnung höher ausgefallen als vorgesehen (und angegeben), ich möchte diese Werbungskosten (und ein, zwei andere Positionen) nun korregieren. Der Bescheid ist ja noch nicht Bestandskräftig, es kann also noch Einspruch eingelegt werden.
Die große Frage ist, wie macht man das im "Neuland" mit Elsterformular an effektivsten bzw rechtlich einwandfrei? Gibt es dafür einen (geheimen) Button? Wäre der Bescheid noch nicht bei mir angekommen, hätte ich die Daten korrigiert noch einmal abgesendet aber wie ist der technische/rechtliche Ablauf nach Erhalt des Papierbescheides? Nochmal korrigiert übermitteln, wird das als Einspruch angesehen/gewertet odes sollte man eine berittenen Boten mit einem Einspruchs-Schreiben der Digitalübertragung hinterhersenden, soweit man fernmündlich nicht durchkommt?
Wie ist in diesem Fall das vorgesehene Prozedere?
MfG
stefsch
ich habe die Steuererklärung 2018 per Elsterformular (+Zertifikatsdatei) eingereicht und letzte Woche dann den Bescheid 2018 erhalten. Am gleichen Tag erhielt ich auch erst die Abrechnung der Hausverwaltung bezügl. der Abrechnung einer vermieteten Wohnung. Die avisierten "Ausgaben aus der Rücklage" sind nun in der Abrechnung höher ausgefallen als vorgesehen (und angegeben), ich möchte diese Werbungskosten (und ein, zwei andere Positionen) nun korregieren. Der Bescheid ist ja noch nicht Bestandskräftig, es kann also noch Einspruch eingelegt werden.
Die große Frage ist, wie macht man das im "Neuland" mit Elsterformular an effektivsten bzw rechtlich einwandfrei? Gibt es dafür einen (geheimen) Button? Wäre der Bescheid noch nicht bei mir angekommen, hätte ich die Daten korrigiert noch einmal abgesendet aber wie ist der technische/rechtliche Ablauf nach Erhalt des Papierbescheides? Nochmal korrigiert übermitteln, wird das als Einspruch angesehen/gewertet odes sollte man eine berittenen Boten mit einem Einspruchs-Schreiben der Digitalübertragung hinterhersenden, soweit man fernmündlich nicht durchkommt?
Wie ist in diesem Fall das vorgesehene Prozedere?
MfG
stefsch
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