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Umsatzsteuervoranmeldung (Kleinunternehmerin)

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    Umsatzsteuervoranmeldung (Kleinunternehmerin)

    Ich verwende Stripe und Etsy (mit Sitz in Irland) und erhalte von ihnen Rechnungen, für die ich die Mehrwertsteuer entrichten muss. Eine Rechnung hat ein Ausstellungsdatum vom 01.01.2022 und ein Leistungsdatum vom 01-31.12.2021. Wenn dies der Fall ist, sollte diese Rechnung für Dezember oder Januar gebucht werden (unter Umsatzsteuervoranmeldung)? Ich bin Kleinunternehmerin.

    #2
    Im Unterforum für ElsterFormular bist du jedenfalls falsch, damit konnten letztmals für das Jahr 2019 Voranmeldungen erstellt werden.

    Ich würde die Umsatzsteuer im Januar 2022 anmelden, aber das ist eine steuerrechtliche Frage, die hier im Forum nicht verbindlich beantwortet werden kann.

    Steuerberatung ist hier nämlich nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Ich bin kein Deutscher, deshalb ist es für mich etwas schwierig, alle Regeln zu verstehen. Jetzt weiß ich es, und ich danke Ihnen für Ihre Antwort

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        #4
        Jetzt habe ich mir die Hilfe im Formular mal genau durchgelesen. Mein Meinung mit Januar 2022 dürfte falsch sein, wahrscheinlich ist der Dezember 2021 richtig.

        Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder Teilentgelt vereinnahmt worden ist. Abweichend von diesen Grundsätzen entsteht die Steuer bei so genannten Dauerleistungen spätestens mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres, in dem sie tatsächlich erbracht werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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