Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Unterhalten 2020 - Geld von der Steuer nicht absetzbar

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Unterhalten 2020 - Geld von der Steuer nicht absetzbar

    Hallo Leute,
    Ich und meine Ex-Frau haben im Jahr 2020 getrennt, und im 2021 schon geschieden. Wir haben nur ein Kind (6 Jahre alt im Jahr 2021) und das Kind wohnt mit Mutter zusammen.
    Im 2020 habe ich jedes Monat meine Ex-Frau 500€ für mein Kind überwiesen.

    Ich habe das Geld ins Anlage U eingegeben. Es gibt keine Fehler. Aber keine Absetzung über dieses Geld im Elster außer dieser Information "ÜberprüfenSiebittedieAnzahlderimHaushaltlebendenPersonen im Zusammenhang mit den
    Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben).

    In zeile "Anzahl der Personen, die in diesem Haushalt lebten" habe ich 2 eingegeben. ich habe gedacht, dass Mutter und Kind 2 Person sind. Dann habe ich nur 1 eingeben und die obere Information in der Berechnung ist verschwunden. Aber es gibt noch keine Absetzung über dieses Geld.

    ist das richtig, wenn keine Absetzung über dieses Geld im Berechnung ist? Soll ich meine Steuererklärung versenden?

    Vielen Dank!

    #2
    Im 2020 habe ich jedes Monat meine Ex-Frau 500€ für mein Kind überwiesen.
    Unterhalt für Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, kann man nicht individuell geltend machen. Du musst die Anlage Kind ausfüllen.

    Womit erstellst du die Erklärung für 2020 ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      Ich habe meine Einkommensteuererklärung 2020 noch nicht gemacht.
      Ich mache gerade aber Ich verstehen nicht bei Anlage Kind. Soll ich das Geld als Kinderbestreuungskosten erklären?

      Beim Kinderbetreuungkosten braucht man Information über Diensleitung und Angabe über Haushalt. Ich weiß nicht, was ich schreiben soll. Ich habe nur Ex-Frau das Geld überwiesen und das Kind wohnt mit Mutter im Berlin ab 01.01.2020. ich wohne in Sonneberg.

      Ich habe versucht, dass allgemeine Informationen eingegeben wurde sind. Dann mein besteueren Einkommen ist minus 340€ und ich muss nicht Solidaritätszuschlag bezahlen.
      Vorher muss ich 139€ für Solidaritätszuschlag bezahlen, wenn keine Anlage Kind


      ich habe anderes Thema im Forum gelesen. Deswegen habe ich Anlage U benutzt. Sie können hier Themen lesen. https://forum.elster.de/anwenderforu...d-wo-eintragen.

      Kann ich ganze 500€ ins Anlage Kind eingeben?

      Vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        ich habe anderes Thema im Forum gelesen. Deswegen habe ich Anlage U benutzt. Sie können hier Themen lesen
        Aber dort steht doch, dass du die Anlage Kind ausfüllen musst und den halben Kindergeldanspruch (2020 erhöht um den halben Corona-Bonus

        für Kinder) eintragen musst. Deine Unterhaltszahlungen sind keine Kosten für Kinderbetreuung !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Ganz einfach: Für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, das ist so bei dir,
          kann nichts geltend gemacht werden, Egal ob du 50, 500 oder 5000€ bezahlst.
          In der Anlage Kind darfst du nur die Hälfte des Kindergeldes eintragen , dazu 150 € Coronazuschuss.
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Vielen Dank!, Ich habe Anlage Kind dazu eingelegt.

            Aber keine Information über 500€ steht in Berechnung, wenn ich das Geld ins Anlage Unterhalt eingeben habe.

            Dann verstehe ich, dass ich Anlage U fertig erfüllen soll und dieses Formular versende. FA wird später überprüfen, ob diese Geld steuerbarlich absetzbar ist oder nicht.

            Verstehe ich richtig?


            Wirklich Vielen Dank für Ihre Beratung

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Nein, du verstehst es falsch.
              Du darfst keine Anlage Unterhalt abgeben und die 500,- kannst du auch nirgendwo angeben
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                ... und die 500,- kannst du auch nirgendwo angeben
                In ElsterFormular schon deshalb nicht, weil damit keine Steuererklärung für 2020 erstellt werden kann.

                Falls Kinderbetreuungskosten für die Tochter anfallen, könnten sich die Elternteile diese Kosten natürlich aufteilen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  In ElsterFormular schon deshalb nicht, weil damit keine Steuererklärung für 2020 erstellt werden kann.

                  Falls Kinderbetreuungskosten für die Tochter anfallen, könnten sich die Elternteile diese Kosten natürlich aufteilen.
                  Hallo,

                  @Charlie24,

                  Jetzt bringst du den TE noch total durcheinander.
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X