Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elster 2019: Eingabe Stromerzeugung bei Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elster 2019: Eingabe Stromerzeugung bei Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft

    Guten Tag,

    wo gebe ich den durch eine Photovoltaik und einem Blockheizkraftwerk erzeugten Strom im Elsterformular 2019 ein? Es handelt sich um eine Eigentümergesellschaft mit 50 Einheiten.

    Dankeschön.

    #2
    Du schreibst hier im Unterforum für das ELSTER Anwenderforum und fragst nach einer Eingabe von Strom im Elsterformular 2019

    Da bist du gleich mehrfach falsch unterwegs. Was willst du machen ? Eine EÜR für die Eigentümergesellschaft erstellen ?

    Eine Feststellungserklärung für die Gesellschaft ? Mit ElsterFormular wäre nur die EÜR für 2019 möglich. Erklärt werden in der

    EÜR allerdings Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die Stromerzeugung kannst du nicht erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du schreibst hier im Unterforum für das ELSTER Anwenderforum und fragst nach einer Eingabe von Strom im Elsterformular 2019

      Da bist du gleich mehrfach falsch unterwegs. Was willst du machen ? Eine EÜR für die Eigentümergesellschaft erstellen ?

      Eine Feststellungserklärung für die Gesellschaft ? Mit ElsterFormular wäre nur die EÜR für 2019 möglich. Erklärt werden in der

      EÜR allerdings Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die Stromerzeugung kannst du nicht erfassen.
      Nein, es war natürlich der Ertrag in Euro der Stromerzeugung gemeint.

      Kommentar


        #4
        Nochmal mit Charlie24: Was willst Du machen und womit ? Dein Beitrag #3 hat m.E. nichts mit der Frage von Charlie24 zu tun.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X