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Berechn. Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr 3 Buchstabe a Satz 4 Estg -> KV-Beiträge
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natürlich
von ElsterFormular bei gleichen Eingaben unterschiedlich rechnen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hast du die Werte zur Pflegeversicherung (827 Ehemann und 271 Ehefrau) sowie zur ALV ebenfalls komplett und jeweils getrennt erfasst ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenHast du die Werte zur Pflegeversicherung (827 Ehemann und 271 Ehefrau) sowie zur ALV ebenfalls komplett und jeweils getrennt erfasst ?
natürlich.
Das spielt aber doch überhaupt keine Rolle.
Gekürzt wird der KV-BeitragGruß FIGUL
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Hallo zusammen,
ich hatte jetzt wegen einer anderen Frage erneut Kontakt mit dem Finanzamt und der Sachbearbeiter von damals hatte es keine Ruhe gelassen und ebenso erneut sich meine Akte angesehen und die 191€ bestätigt.
Und zwar steht in der Lohsteuerbescheinigung auch noch 715€ Steuerfreie Arbeitgeber Zuschüsse zur Krankenversicherung!
D.h. die Summen der Krankenversicherungsbeiträge, die im Bescheid steht, muss noch um 715€ reduziert werden und daraus dann die 4%.
Im Bescheid selber findet man diesen Schritt nicht!
5.509- 715 = 4.794
4.794 x 0,04 = 191€
Also, dann alles ok und vielen Dank für die Mühe!!
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Zitat von Meine Steuer Beitrag anzeigenHallo zusammen,
ich hatte jetzt wegen einer anderen Frage erneut Kontakt mit dem Finanzamt und der Sachbearbeiter von damals hatte es keine Ruhe gelassen und ebenso erneut sich meine Akte angesehen und die 191€ bestätigt.
Und zwar steht in der Lohsteuerbescheinigung auch noch 715€ Steuerfreie Arbeitgeber Zuschüsse zur Krankenversicherung!
D.h. die Summen der Krankenversicherungsbeiträge, die im Bescheid steht, muss noch um 715€ reduziert werden und daraus dann die 4%.
Im Bescheid selber findet man diesen Schritt nicht!
5.509- 715 = 4.794
4.794 x 0,04 = 191€
Also, dann alles ok und vielen Dank für die Mühe!!
meinen Beitrag #2 hast du wohl nicht gelesen osder nicht verstanden?
Warum soll das im Bescheid stehen?
ist doch klar , dass die 4% nur von euren Beiträgen abgezogen werden Beitrag #2Gruß FIGUL
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Im Bescheid selber findet man diesen Schritt nicht!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIn der Steuerberechnung von ElsterFormular wird der Abzug weiter unten dargestellt.
da ist aber der AG-Beitrag zur PV dabei und es darf nur der AG-Beitrag zur KV berücksichtigt werdenGruß FIGUL
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Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur gesetlichen Pflegeversicherung ist separat ausgewiesen und beträt 142€ und der von der Krankenversicherung, wie bereits beschrieben 715€.
Wie schon geschrieben, ist dies totales Neuland für mich und verstehe nicht alles, oder beim ersten mal nicht! Habe auch kein Elsterformular, wo ich dies hätte nachschauen können! Ich habe die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater machen lassen und dachdem wir aneinander geraten sind, verweigert er mir die Hilfe. Aber ich komme schon zurecht. Nur dies konnte ich nicht nachvollziehen.
Dann danke erneut
und ich klinke mich dann hier aus.
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da ist aber der AG-Beitrag zur PV dabei und es darf nur der AG-Beitrag zur KV berücksichtigt werden
Kürzung_Krankengeld.JPGFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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