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Renovierungskosten in welche Zeile EÜR

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    Renovierungskosten in welche Zeile EÜR

    Hallo Zusammen,
    ich habe eine Frage bzgl. Renovierungskosten für angemietete Praxisräume als Freiberufler in der EÜR 2021. Ich welche Zeile trage ich die mir entstandenen Renovierungskosten (Renovierungsmaterial, Wandfarbe, etc.) in der Anlage EÜR ein? Bei den Raumkosten in Zeile 46 (Miete/Pacht für Geschäftsräumeoder oder Zeile 48 (sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Gebäude)?
    Danke für Eure Unterstützung.

    #2
    In Zeile 46 ist doch Miete bzw. Pacht einzutragen.

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      #3
      Hallo,

      und in ElsterFormular ist gar nichts einzutragen
      Dieter Schlevogt

      Du hast ElsterFormular als Unterforum ausgewählt obwohl du auf das Ende des Supports in der Überschrift hingewiesen wirst.
      Kannst du oder willst du diesen Hinweis nicht verstehen?
      Offensichtlich verstehst du auch die Hinweise zu den einzelnen Zeilen nicht
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Warum soll die Zeile 48 für Renovierungskosten betrieblich genutzter Räume jetzt eigentlich nicht passen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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