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Steuererklärung: Abschreibung von Darlehensvertrag ohne Gewinn

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    Steuererklärung: Abschreibung von Darlehensvertrag ohne Gewinn

    Hallo zusammen,

    ich habe vor 5 Jahren ein Darlehensvertag abgeschlossen, der Invest darüber waren 28.000 EUR - leider sind nur 1.750 EUR zurück geflossen, der Invest hat sich also nicht gelohnt, nun möchte ich aber den Verlust in meiner Steuererklärung abschreiben.

    Wie gehe ich hierzu vor, habe ich dafür eine Anlage?

    Viele Grüße,
    mupp

    #2
    AW: Steuererklärung: Abschreibung von Darlehensvertrag ohne Gewinn

    Nach der aktuellen Rechtslage sind Ausfälle von privaten Darlehen steuerlich nicht relevant.

    Das gegenteilige BFH-Urteil VIII R 13/15 vom 24.10.2017 ist amtlich nicht veröffentlicht und daher für die Finanzverwaltung nicht bindend.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Steuererklärung: Abschreibung von Darlehensvertrag ohne Gewinn

      Hallo zusammen,

      der Darlehnsvertrag war nicht privat - es ware ein Invest in eine Produktion, ich habe den Tipp vom Steuerberater bekommen, den Verlust entsprechend abzuschreiben, nur weiß ich eben nicht wie.

      Viele Grüße,
      mupp

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        #4
        AW: Steuererklärung: Abschreibung von Darlehensvertrag ohne Gewinn

        Zitat von mupp Beitrag anzeigen
        Tipp vom Steuerberater
        Na der sollte dann auch wisse wie das geltend gemacht wird.

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          #5
          AW: Steuererklärung: Abschreibung von Darlehensvertrag ohne Gewinn

          Super Antwort, ich würde das gerne selber machen, deswegen auch die o.g. Frage.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung: Abschreibung von Darlehensvertrag ohne Gewinn

            Zitat von mupp Beitrag anzeigen
            Super Antwort, ich würde das gerne selber machen, deswegen auch die o.g. Frage.
            Steuerberatung ist hier im Forum nicht gestattet. Die Fragestellung geht über die reine Ausfüllhilfe weit hinaus. Da müssen zuerst steuerrechtliche Vorfragen geklärt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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