Hallo liebe Gemeinde,
ich mache mit Elster meine erste Steuererklärung und habe ein paar Fragen. Kurz etwas zu meinem Kontext:
Ich bin 2012 fuer 4 Monate aus der Ukraine nach Deutschland fuer ein Auslandsemester gekommen. (Dafuer moechte ich noch rueckwirkend einen Verlustvotrag machen).
2015 bin ich nach Deutschland ausgewandert zum Arbeiten. Ich war damals verheiratet und war in der Steuerklasse 3. Nach 4 Monaten kam mein Ex-Mann auch nach Deutschland, der auch angefangen hat zu arbeiten, sodass gleich meine Steuerklasse zu 4 gewechselt wurde.
Und jetzt mache ich fuer diese ganze Zeit meine Steuererklärungen rueckwirkend. Ich habe mit Elster meine Daten automatisch abrufen lassen.
Hier meine Fragen:
1. Den Verlustvortrag aus 2012 kann ich in Werbungskosten eintragen, korrekt? Es war ein Promotionsstudium.
2. 2013 und 2014 war ich nicht in Deutschland. Muss ich trotzdem eine Steuererklaerung abgeben wegen dem Verlustvotrag?
2. Ich habe meine Steuererklaerung fuer 2015 ausgefuellt mit Anlage N und Vorsorgeaufwand. Und ich war sehr erschrocken, dass da steht, dass ich ca. 600 Euro nachzahlen muss. (Es steht in der pdf-Datei bei der Steuerberechnung). Wie kann das sein? Ich habe sehr viel abzusetzen. Kann es sein, dass meine Steuerlast aufgrund der Steuerklasse 4 berechnet wurde? So sieht es nämlich fuer mich aus. Ich war ja allerdings mehrere Monate Steuerklasse 3. Kann ich das irgendwie korrigieren? Mir macht es sehr grosse Sorgen, da ich auch Angst habe, eine Strafe zu muessen.
Vielen Dank euch im Vorraus!!!
Gruß
Lena
ich mache mit Elster meine erste Steuererklärung und habe ein paar Fragen. Kurz etwas zu meinem Kontext:
Ich bin 2012 fuer 4 Monate aus der Ukraine nach Deutschland fuer ein Auslandsemester gekommen. (Dafuer moechte ich noch rueckwirkend einen Verlustvotrag machen).
2015 bin ich nach Deutschland ausgewandert zum Arbeiten. Ich war damals verheiratet und war in der Steuerklasse 3. Nach 4 Monaten kam mein Ex-Mann auch nach Deutschland, der auch angefangen hat zu arbeiten, sodass gleich meine Steuerklasse zu 4 gewechselt wurde.
Und jetzt mache ich fuer diese ganze Zeit meine Steuererklärungen rueckwirkend. Ich habe mit Elster meine Daten automatisch abrufen lassen.
Hier meine Fragen:
1. Den Verlustvortrag aus 2012 kann ich in Werbungskosten eintragen, korrekt? Es war ein Promotionsstudium.
2. 2013 und 2014 war ich nicht in Deutschland. Muss ich trotzdem eine Steuererklaerung abgeben wegen dem Verlustvotrag?
2. Ich habe meine Steuererklaerung fuer 2015 ausgefuellt mit Anlage N und Vorsorgeaufwand. Und ich war sehr erschrocken, dass da steht, dass ich ca. 600 Euro nachzahlen muss. (Es steht in der pdf-Datei bei der Steuerberechnung). Wie kann das sein? Ich habe sehr viel abzusetzen. Kann es sein, dass meine Steuerlast aufgrund der Steuerklasse 4 berechnet wurde? So sieht es nämlich fuer mich aus. Ich war ja allerdings mehrere Monate Steuerklasse 3. Kann ich das irgendwie korrigieren? Mir macht es sehr grosse Sorgen, da ich auch Angst habe, eine Strafe zu muessen.
Vielen Dank euch im Vorraus!!!
Gruß
Lena
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