Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich mache mit Elster meine erste Steuererklärung und habe ein paar Fragen. Kurz etwas zu meinem Kontext:

    Ich bin 2012 fuer 4 Monate aus der Ukraine nach Deutschland fuer ein Auslandsemester gekommen. (Dafuer moechte ich noch rueckwirkend einen Verlustvotrag machen).
    2015 bin ich nach Deutschland ausgewandert zum Arbeiten. Ich war damals verheiratet und war in der Steuerklasse 3. Nach 4 Monaten kam mein Ex-Mann auch nach Deutschland, der auch angefangen hat zu arbeiten, sodass gleich meine Steuerklasse zu 4 gewechselt wurde.
    Und jetzt mache ich fuer diese ganze Zeit meine Steuererklärungen rueckwirkend. Ich habe mit Elster meine Daten automatisch abrufen lassen.

    Hier meine Fragen:

    1. Den Verlustvortrag aus 2012 kann ich in Werbungskosten eintragen, korrekt? Es war ein Promotionsstudium.
    2. 2013 und 2014 war ich nicht in Deutschland. Muss ich trotzdem eine Steuererklaerung abgeben wegen dem Verlustvotrag?
    2. Ich habe meine Steuererklaerung fuer 2015 ausgefuellt mit Anlage N und Vorsorgeaufwand. Und ich war sehr erschrocken, dass da steht, dass ich ca. 600 Euro nachzahlen muss. (Es steht in der pdf-Datei bei der Steuerberechnung). Wie kann das sein? Ich habe sehr viel abzusetzen. Kann es sein, dass meine Steuerlast aufgrund der Steuerklasse 4 berechnet wurde? So sieht es nämlich fuer mich aus. Ich war ja allerdings mehrere Monate Steuerklasse 3. Kann ich das irgendwie korrigieren? Mir macht es sehr grosse Sorgen, da ich auch Angst habe, eine Strafe zu muessen.

    Vielen Dank euch im Vorraus!!!

    Gruß
    Lena

    #2
    AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

    Einen Verlustvortrag trägst Du nicht in der Steuererklärung ein. Wenn Du abzugsfähige Werbungskosten hast dann sind die bei den Werbungskosten einzutragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Einen Verlustvortrag trägst Du nicht in der Steuererklärung ein. Wenn Du abzugsfähige Werbungskosten hast dann sind die bei den Werbungskosten einzutragen.
      Ok, danke.
      Kann jemand etwas zu der Frage wegen dem Jahr 2015 sagen, als ich zwei verschiedene Steuerklassen hatte?
      Muss ich das irgendwo gesondert eintragen oder wieso wird bei mir eine Nachzahlung angezeigt?

      Kommentar


        #4
        AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

        Vielleicht wurde die Lohnsteuer nach Steuerklasse 3 berechnet - also wie verheiratet - aber Du hast jetzt eine Steuererklärung für Dich alleine erstellt.

        Kommentar


          #5
          AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Vielleicht wurde die Lohnsteuer nach Steuerklasse 3 berechnet - also wie verheiratet - aber Du hast jetzt eine Steuererklärung für Dich alleine erstellt.
          Ja stimmt. Ich erstelle die Steuererklärung alleine. Müsste ich sie mit dem Ex-Mann zusammen erstellen, damit ich keine Nachzahlung machen muss?

          Wenn ich keine erstellen sollte und nur ab 2016 eine abgebe, werde ich dann gezwungen auch die für 2015 zu erstellen?

          Kommentar


            #6
            AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

            Müsste ich sie mit dem Ex-Mann zusammen erstellen, damit ich keine Nachzahlung machen muss?
            Das können wir nicht beurteilen. Wenn ihr euch erst 2015 oder später getrennt habt, wäre für 2015 eine Zusammenveranlagung möglich gewesen.

            Vielleicht hat aber dein Mann 2015 längst erklärt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

              Ich denke nicht, dass er eine gemacht hat. Für uns beide war bzw. ist eine Steuererklärung etwas vollkommen Neues. Auf jeden Fall sind wir jetzt getrennt und ich könnte keine mit ihm zusammen abgeben.

              Macht es also dann Sinn für 2015 keine abzugeben? Wenn ich es als Einzelveranlagung abgebe, muss ich nachzahlen. Normalerweise habe ich sogar Rückzahlungen erwartet.

              Kann ich für 2016 wieder eine abgeben? Da hatte ich ganzjährig Klasse 4.
              Drohen mir Strafen, wenn ich für 2015 keine abgebe?

              Kommentar


                #8
                AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

                Wenn ihr beide im Laufe des Jahres 2015 aus der Ukraine zugezogen seid, bestünde Erklärungspflicht, falls ihr 2015 in der Ukraine Einkünfte erzielt habt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn ihr beide im Laufe des Jahres 2015 aus der Ukraine zugezogen seid, bestünde Erklärungspflicht, falls ihr 2015 in der Ukraine Einkünfte erzielt habt.
                  Ich selber hatte vorher in der Ukraine keine Einkünfte.
                  Heißt es, ich kann für 2015 keine abgeben..?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

                    Nein das heißt es natürlich nicht. Der Satz ist sicher so zu verstehen wie er dasteht.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

                      Leider verstehe ich nicht so ganz. Das ganze mit der Steuer finde ich in Deutschland sehr kompliziert.
                      Das Finanzamt hatte mich nie aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben.
                      Ich bin jetzt erschrocken zu sehen, dass ich etwas für 2015 nachzahlen müsste, nur weil mit dem Ex-Mann kein Kontakt mehr besteht.
                      Ist es jetzt Pech gehabt oder könnte man die Situation noch irgendwie retten?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

                        Das Finanzamt hatte mich nie aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben.
                        Das ist nicht von Bedeutung. Jeder Steuerpflichtige muss selbst wissen, ob Erklärungspflicht besteht. Wenn man das selbst nicht einschätzen kann,

                        muss man sich beraten lassen. Es gibt Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine, die wissen das in der Regel.

                        Erklärungspflicht besteht in deinem Fall auch deshalb, weil es offenbar innerhalb des Jahres 2015 ja wohl einen Steuerklassenwechsel von 3 nach 4 gegeben hat.

                        Wenn du 2015 einfach auslässt und mit 2016 beginnst, besteht natürlich eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Erklärung für 2015 nachgefordert wird.

                        Du musst dir darüber klar sein, dass eine Nachzahlung für 2015 verzinst werden muss. Die Höhe der Zinsen ist zwar inzwischen vorläufig, aber die 0,5% je Monat werden nach wie vor festgesetzt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

                          Alles klar, vielen Dank für die Hilfe!

                          Eine Frage noch: von Mitte 2012 bis 2014 war ich mit dem Studium in der Ukraine beschäftigt.
                          Kann ich diese Kosten auch als Werbungskosten im Verlustvortrag anrechnen lassen?
                          Ich habe dazu gegoogelt und habe nichts gefunden, was degegen sprechen würde. Mein Promotionsstudium in der Heimat wurde in Deutschland anerkannt.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

                            Ich habe dazu gegoogelt und habe nichts gefunden, was degegen sprechen würde.
                            Dagegen spricht, dass Werbungskosten in dem Jahr erklärt werden müssen, in dem sie entstanden sind.

                            Da hast du dich aber nicht in Deutschland aufgehalten und warst deshalb hier auch nicht steuerpflichtig.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Als Auslaenderin erste Steuererklaerung

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Dagegen spricht, dass Werbungskosten in dem Jahr erklärt werden müssen, in dem sie entstanden sind.
                              Aber ich kann doch einen Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend machen? Und da es ein Zweitstudium war, als ich in Deutschland war, kann ich es als Werbungskosten absetzen. So hatte ich es verstanden!?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X