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Steuererklärung ohne Elster und Zertifikat

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    Steuererklärung ohne Elster und Zertifikat

    Folgendes:
    Meine Schwester muss Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Einnahmeüberschussrechnung 2020 machen.

    Problem:
    Elster Zertifikat abgelaufen. Brief mit ID ist nicht angekommen da Adresse geändert. Adressänderung nicht möglich da meine Schwester nicht mehr in Deutschland wohnt (außerhalb Europas).

    Hat Adresse beim Sohn (ohne Meldeeintrag da Wohnungsgeberbestätigung nicht möglich).

    Umzug anmelden nicht möglich da Perso und Reisepass schon länger abgelaufen.

    Neu beantragen dauert zu lang da schon 2te Aufforderung zur Abgabe gekommen ist mit Zwangsgeldandrohung.

    Welche Alternativen gibt es die Steuererklärung zu machen ohne Zertifikat?
    Würde mich über Hilfe sehr freuen

    Hoffe das ich im richtigen Forum bin ansonsten bitte verschieben.


    #2
    ESt kann man noch auf Papierformularen machen, die man im Formularcenter runterladen kann, USt und EÜR eher nicht.

    Aber die elektronische Übertragung muss ja nicht mit dem eigenen Zertifikat des Steuerpflichtigen passieren. Du kannst (mit deinem Zertifikat) als Datenübermittler für sie fungieren (§ 87 d AO beachten).

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      #3
      ESt kann man noch auf Papierformularen machen
      Das ist aber bei Gewinneinkünften eigentlich auch nur in Härtefällen mit Zustimmung des Finanzamts erlaubt. Als Schwester gehört man zu

      den Angehörigen im Sinne des § 15 AO und darf nicht nur mit dem eigenen Zertifikat elektronisch übermitteln, sondern sogar unentgeltlich Hilfe

      bei den diversen Erklärungen leisten. 2020 geht allerdings mit ElsterFormular nicht mehr !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das ist aber bei Gewinneinkünften eigentlich auch nur in Härtefällen mit Zustimmung des Finanzamts erlaubt.
        Wo ist das eigentlich verbindlich geregelt? Auf die Schnelle finde ich nur Websites der Finanzverwaltungen der Länder, wo das halt draufsteht, aber keinerlei Bezug zu Gesetzen und Verordnungen.

        Dass eine ESt-Erklärung abgegeben werden muss, ist ja (wegen § 46 Abs. 2 EStG) unstrittig, aber dass das in allen Fällen elektronisch passieren muss, hat der BFH verneint.

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          #5
          Wo ist das eigentlich verbindlich geregelt?
          Für die Einkommensteuererklärung ist das in § 25 Abs. 4 EStG verbindlich geregelt. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist aber bei Gewinneinkünften eigentlich auch nur in Härtefällen mit Zustimmung des Finanzamts erlaubt. Als Schwester gehört man zu

            den Angehörigen im Sinne des § 15 AO und darf nicht nur mit dem eigenen Zertifikat elektronisch übermitteln, sondern sogar unentgeltlich Hilfe

            bei den diversen Erklärungen leisten. 2020 geht allerdings mit ElsterFormular nicht mehr !
            Also was heißt das nun konkret???
            Est kann ich in Papierform machen aber USt und EÜR nicht?
            Elektronisch ist kein muss. Warum gibt es dann kein Papierform für USt und EÜR?
            Irgendwie bin ich nicht weiter.

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              #7
              Bei Gewinneinkünften müssen alle Steuererklärungen elektronisch eingereicht werden. Aus Charlies Link kann man auch sehen dass es eine Härtefallregelung gibt. Die greift normalerweise bei älteren Steuerpflichtigen, denen man die Anschaffung von Hardware nicht mehr zumuten möchte. Für die gibt es dann auch Papierformulare, die das Finanzamt zusendet, wenn dem Antrag auf Abgabe der Steuererklärung in herkömmlicher Form entsprochen wird.

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Bei Gewinneinkünften müssen alle Steuererklärungen elektronisch eingereicht werden. Aus Charlies Link kann man auch sehen dass es eine Härtefallregelung gibt. Die greift normalerweise bei älteren Steuerpflichtigen, denen man die Anschaffung von Hardware nicht mehr zumuten möchte. Für die gibt es dann auch Papierformulare, die das Finanzamt zusendet, wenn dem Antrag auf Abgabe der Steuererklärung in herkömmlicher Form entsprochen wird.
                Also für die Est kann man es in Papierform machen.
                UsT und EÜR MUSS elektronisch? Ausgenommen Härtefall ältere Leute wegen PC anschaffung was ja bei uns nicht zutrifft.
                Gibt es überhaupt eine Lösung für unser Problem?

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                  #9
                  Also für die Est kann man es in Papierform machen.
                  Nein, wie oft denn noch ? Bei Gewinneinkünften muss auch die Einkommensteuererklärung elektronisch übermittelt werden.

                  Das kannst du doch alles über dein Konto bei Mein ELSTER für deine Schwester erledigen, wo ist das Problem ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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