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Leibliches Kind lebt in der Wohngruppe

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    Leibliches Kind lebt in der Wohngruppe

    Hallo zusammen vielen Dank für eure Aufnahme und Aufmerksamkeit

    Mein Thema scheint kompliziert , auf den ersten Blick. Ich beziehe AlG 2 (Aufstockung zum Gehalt).
    Wie Ich schon lesen konnte bei euch fällt dieser Eintrag weg ! Doch das Jobcenter hat mir zur Auflage gemacht eine Steuererklärung zu machen!

    Ok....ich bin alleinerziehend und mein 14 Jähriger Sohn lebt seit 2,5 Jahren in einer Wohngruppe.
    Ich erhalte KEIN Kindergeld das bekommt das Jugendamt von mir weitergeleitet.Kosten trage Ich keine.
    Dafür das er alle 14 Tage bei mir ist erhalte Ich anteilsweise Geld vom Jobcenter.
    Ich verzweifel bei der Eingabe meines Kindes da ich nur zur Hälfte auf meiner Steuerklasse habe (also 0,5) .
    Wenn Ich eingebe das er anderen Wohnsitz hat kommen fragen auf von wann bis wann?
    Sein Wohnsitz ist ja bei mir doch sein Aufenthaltsort ist ja ein anderer.
    Etwas verzwickt doch ich habe wirklich Verständigungsprobleme bei Dokumenten....ich geb nicht auf ;-)

    Vielleicht hat jemand einen Tipp ?
    LG :-)

    #2
    AW: Leibliches Kind lebt in der Wohngruppe

    Dass das Kindergeld weitergeleitet wird, ändert nichts an deinem grundsätzlichem Anspruch. Wenn der andere Elternteil Unterhalt leistet, darfst du allerdings nur den halben Kindergeldanspruch eintragen.

    Wenn das Kind bei dir gemeldet ist, musst du den abweichenden Aufenthaltsort m. E. nicht unbedingt angeben. Etwas komplizierter ist es mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Aber auch hier gilt:

    Die Zugehörigkeit zum Haushalt wird stets angenommen, wenn das Kind / die Kinder in Ihrer Wohnung gemeldet ist /sind. Ist das Kind / Sind die Kinder auch noch bei einer anderen Person gemeldet, erhält
    derjenige den Entlastungsbetrag, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Leibliches Kind lebt in der Wohngruppe

      Vielen Dank für die Info vorab....kind ist nur bei mir gemeldet. Unterhalt erhalte ich nicht. Ich versuche es mit den Angaben und hoffe der Button pusht nicht wieder
      auf das ich korrigieren muss. vielen Lieben Dank :-)

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        #4
        AW: Leibliches Kind lebt in der Wohngruppe

        Es geht nicht um deinen Unterhalt sondern um den Unterhalt des Kindes.

        Wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt, könntest du ja die Übertragung des kompletten Kinderfreibetrags auf dich beantragen.

        Wenn das Kind beim anderen Elternteil nicht gemeldet ist, könntest du alternativ den Antrag in Zeile 42 stellen.

        Ob sich das alles steuerlich überhaupt auswirkt, ist m. E. fraglich. Wenn du Anspruch auf Aufstockung hast, können deine Einkünfte ja nicht besonders hoch sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Leibliches Kind lebt in der Wohngruppe

          Hallo Charlie 24...
          Das hab ich verstanden mit dem Unterhalt mich unglücklich ausgedrückt.Unterhalt erhält keiner.Nur ein Pflichtbeitrag
          vom Kindesvater an die gruppe. Ich werde berechnet und bin durch mein geringes Einkommen raus.
          Ich habe das alleinige Sorgerecht doch damit hat das alles nichts zu tun glaub ich ...richtig?
          Du hast mir schon einmal ein Stück weiter geholfen....bin mega überfordert damit. Lg Kerstin

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            #6
            AW: Leibliches Kind lebt in der Wohngruppe

            Wenn der Kindsvater einen Pflichtbeitrag an die Wohngruppe bzw. den Träger der Wohngruppe zahlt, dann trägt er zum Unterhalt des Kindes bei. Ob ausreichend, kann ich nicht beurteilen.

            Wer das Sorgerecht für das Kind hat, spielt im Steuerrecht keine Rolle, das siehst du richtig.

            Am einfachsten wird sein, du lässt mal die Steuerberechnung laufen. Wenn 0,00 rauskommt, musst du dir keine Gedanken um weitere Einträge machen.

            Weniger als 0,00 Steuern geht bekanntlich nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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