Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte - kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regelung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte - kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regelung

    Guten Abend,

    ich verstehe einfach nicht, was ich im Elster-Formular angeben muss.

    Mein Mann nutzte das Dienstauto für die tägliche Fahrt zur Arbeitsstätte und auch für gelegentliche Privatfahrten. Es wurde kein Fahrtenbuch geführt und auch keine 1%-Regelung. Auf den Lohnabrechnungen ist davon nichts ersichtlich. Kann dies mit der Lohnsteuerklasse 3 zusammenhängen?

    Ist jetzt bei der Eingabe im Elsterformular auf etwas bestimmtes zu achten? Gebe ich nur die einfache Entfernung als Arbeitsweg an? Muss ich etwas abziehen?

    LG

    susi2604
    Zuletzt geändert von susi2604; 10.11.2019, 19:23.

    #2
    AW: Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte - kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regel

    Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen und zwar unabhängig von der Lohnsteuerklasse.

    Wenn das erfolgt ist, erklärt der Arbeitnehmer ganz normal die Entfernungspauschale, also die einfache Entfernung.

    Wenn der Arbeitgeber den Sachbezug nicht pauschal der Lohnsteuer unterworfen hat, was in der Regel unzulässig ist, müssten in der Lohnsteuerbescheinigung zumindest steuerfreie

    oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen (Nummer 17 oder 18) erscheinen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte - kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regel

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn der Arbeitgeber den Sachbezug nicht pauschal der Lohnsteuer unterworfen hat, was in der Regel unzulässig ist, müssten in der Lohnsteuerbescheinigung zumindest steuerfreie oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen (Nummer 17 oder 18) erscheinen.
      Steht nichts drin. Und nun?

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte - kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regel

        Zitat von susi2604 Beitrag anzeigen
        Steht nichts drin. Und nun?
        Ob der Sachbezug versteuert wurde, ist aus der Lohnsteuerbescheingung nicht ersichtlich. Da hilft nur ein Blick in die monatlichen Lohnabrechnungen.

        Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass eine Lohnbuchhaltung das unter den Tisch fallen lässt oder vergisst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte - kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regel

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ob der Sachbezug versteuert wurde, ist aus der Lohnsteuerbescheingung nicht ersichtlich. Da hilft nur ein Blick in die monatlichen Lohnabrechnungen.
          Auch auf den monatlichen Lohnabrechnungen ist diesbezüglich nichts ersichtlich. Der ganz normale monatliche Festlohn ist berechnet, sonst nichts.

          Auf Nachfrage beim Arbeitgeber kam die Antwort, dass es schon so in Ordnung geht. Wie gehe ich jetzt damit um, dies im Elster-Formular anzugeben? Mein Mann hat ja nun nicht sein Privatauto für diese Fahrten genutzt. Nicht das da unangenehme Fragen vom Finanzamt kommen.

          Kommentar


            #6
            AW: Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte - kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regel

            Bei der Entfernungspauschale wird nicht mehr danach gefragt, ob man mit dem eigenen PKW fährt.

            Ist der Firmenwagen vielleicht eher ein Werkstatt- oder Lieferwagen?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte - kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regel

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bei der Entfernungspauschale wird nicht mehr danach gefragt, ob man mit dem eigenen PKW fährt.
              Kannst du mir dies mehr erläutern. Ist es also völlig egal, ob Privatauto oder Firmenwagen genutzt wird? Mache ich mir umsonst Gedanken bezüglich der Angaben zwecks Fahrten mit dem Dienstauto? Ich dachte, dass ist in Steuersachen wichtig. Für was ist dann ein Fahrtenbuch oder die 1%-Regelung so wichtig? Sorry, ich habe keine Ahnung mit diesen Sachen.


              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ist der Firmenwagen vielleicht eher ein Werkstatt- oder Lieferwagen?
              Nein, ist ein "normales" Auto Typ Caddy, was als Servicetechniker genutzt wird.

              Kommentar


                #8
                AW: Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte - kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regel

                Für die Entfernungspauschale ist (derzeit) nur die Entfernung von Bedeutung, das benutzte Verkehrsmittel spielt von Obergrenzen mal abgesehen, keine Rolle.

                Ein Fahrtenbuch oder die 1%-Regelung sind für die Ermittlung des geldwerten Vorteils (Sachbezug), den die Überlassung eines Firmenwagens darstellt, von Bedeutung.
                Für den geldwertwn Vorteil muss der Arbeitnehmer Einkommensteuer zahlen, das heißt, der Arbeitgeber muss Lohnsteuer einbehalten.

                Nein, ist ein "normales" Auto Typ Caddy, was als Servicetechniker genutzt wird.
                Das wird vom AG bzw. seinem Steuerberater offenbar als Servicefahrzeug (Werkstattwagen) eingestuft. Ob das bei einer Lohnsteuerprüfung durchgeht, weiß ich nicht. Das muss aber im Moment nicht deine Sorge sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte - kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regel

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das muss aber im Moment nicht deine Sorge sein.
                  Der Arbeitgeber wird schon wissen, was richtig ist. Hoffe ich...Danke, habe es soweit verstanden. Es kommt also darauf an, was es für ein Firmenwagen ist? In unserem Fall sehr viel Firmenwerbung außen und Werkzeug, Ersatzteile,...

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte - kein Fahrtenbuch, keine 1%-Regel

                    Zitat von susi2604 Beitrag anzeigen
                    Der Arbeitgeber wird schon wissen, was richtig ist. Hoffe ich...Danke, habe es soweit verstanden. Es kommt also darauf an, was es für ein Firmenwagen ist? In unserem Fall sehr viel Firmenwerbung außen und Werkzeug, Ersatzteile,...
                    Genauso ist es!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X