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Versicherungsentschädigung

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    Versicherungsentschädigung

    Hallo,
    wo trage ich eine erhaltene Versicherungsentschädigung in der Umsatzsteuererklärung ein ??
    Ich finde einfach nichts was passt.

    Oder taucht der nur in der Überschußrechnung auf .. ??


    Danke
    Zuletzt geändert von bitflight; 13.11.2019, 17:15.

    #2
    AW: Versicherungsentschädigung

    Enthält die Entschädigung denn Umsatzsteuer?

    Kommentar


      #3
      AW: Versicherungsentschädigung

      Nein !
      Ist eine Versicherungsentschädigung nach Unfall des zum Betriebsvermögens gehörenden Autos.

      Evtl in der Gewinnermittlung bei 15 zusammen mit den §13b ERlösen ????

      Kommentar


        #4
        AW: Versicherungsentschädigung

        Zeile 15, Kennzahl 103 der EÜR sollte passen.

        Bei der Umsatzsteuererklärung muss ich erst nachschauen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Versicherungsentschädigung

          und das macht das FINKA nicht stutzig, dass in der Umsatzsteuererklärung 3.000,- weniger drin stehen, als in der EÜR ?
          Schließlich wird in dieser Zeile auch §13b mit anderen ERlösen zusammengewürftelt.

          Kommentar


            #6
            AW: Versicherungsentschädigung

            und das macht das FINKA nicht stutzig, dass in der Umsatzsteuererklärung 3.000,- weniger drin stehen, als in der EÜR ?
            Das weiß ich nicht, aber ich habe bei Durchsicht des Formulars für die Umsatzsteuererklärung keine passende Zeile für diesen nicht steuerbaren Umsatz gefunden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo -

              gibt es inzwischen neue Erkenntnisse zur Eintragung in die entsprechenden Formularzeilen?
              Habe auch eine Zahlung erhalten (echte Schadensersatzleistung wegen fiktiver Unfallschadenabrechnung ohne Umsatzsteuer, als nicht steuerbarer Umsatz). In der Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung wird so eine Zahlung wohl gar nicht eingetragen, aber wo trägt man die Zahlung in der EÜR richtig ein? Bin für jeden Tipp dankbar.

              Gruß
              Klaus

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                #8
                In der USt-Erklärung könnte Kz 287 passen:

                "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
                a) nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) gehörend
                nach § 4 Nr. 10 UStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287"

                (In § 4 Nr. 10 a UStG steht, dass "die Leistungen auf Grund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes" USt-frei sind.)

                Ist aber nur mal ein Schnellschuss aus'm Bauch raus...

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                  #9
                  aber wo trägt man die Zahlung in der EÜR richtig ein?
                  Die Frage wurde doch schon beantwortet: Zeile 15, Kennzahl 103 der EÜR

                  Ist aber nur mal ein Schnellschuss aus'm Bauch raus...
                  Ja, ist es! Bei Schadensersatz fehlt es ja schon am Leistungsaustausch.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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