AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes
Im Sterbejahr selbst ist eine Zusammenveranlagung möglich, im Folgejahr allerdings nicht mehr.
Beim Ehegatten dürfen deshalb keine Einträge mehr auftauchen, es muss alles unter Steuerpflichtige Person eingetragen werden.
Der Datumseintrag bei verwitwet seit bewirkt die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting).
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Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes
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AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes
Stelle das bitte klar: Es geht um die Einkommensteuererklärung 2018 und der Tod des Ehegatten erfolgte in 2017 oder 2018 ?
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AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes
Hallo Schäfchen,
mit einem Verstorbenen gibt es keine Zusammenveranlagung mehr.
Du darfst nur Angaben als Steuerpflichtiger machen.
Das Haken entfernen sollte das Problem schon lösen und prüfen, dass nirgends Angaben zur Person B sind.
Tschüß
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Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes
Hallo,
ich habe ein kleines Problem bei der Steuerberechnung im Folgejahr des Todes eines Ehegatten.
Hier meine Fehlermeldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen, aber keine
Zusammenveranlagung beantragt.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Ich habe eine Datenübernahme aus 2017 gemacht. Ergebnis -> Fehlermeldung
Dann habe ich die Daten komplett neu eingegeben (neuen Steuerfall erstellt) -> Fehlermeldung
Der Haken bei Zusammenveranlagung ist gesetzt.
Plausibilitätsprüfung ohne Fehler.
Ich bin mit meinem Latein am Ende!
Wo liegt mein Fehler??Stichworte: -
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