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Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

    Im Sterbejahr selbst ist eine Zusammenveranlagung möglich, im Folgejahr allerdings nicht mehr.

    Beim Ehegatten dürfen deshalb keine Einträge mehr auftauchen, es muss alles unter Steuerpflichtige Person eingetragen werden.

    Der Datumseintrag bei verwitwet seit bewirkt die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting).

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

    Stelle das bitte klar: Es geht um die Einkommensteuererklärung 2018 und der Tod des Ehegatten erfolgte in 2017 oder 2018 ?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

    Hallo Schäfchen,

    mit einem Verstorbenen gibt es keine Zusammenveranlagung mehr.
    Du darfst nur Angaben als Steuerpflichtiger machen.
    Das Haken entfernen sollte das Problem schon lösen und prüfen, dass nirgends Angaben zur Person B sind.

    Tschüß

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  • Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

    Hallo,

    ich habe ein kleines Problem bei der Steuerberechnung im Folgejahr des Todes eines Ehegatten.

    Hier meine Fehlermeldung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen, aber keine
    Zusammenveranlagung beantragt.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.

    Ich habe eine Datenübernahme aus 2017 gemacht. Ergebnis -> Fehlermeldung
    Dann habe ich die Daten komplett neu eingegeben (neuen Steuerfall erstellt) -> Fehlermeldung
    Der Haken bei Zusammenveranlagung ist gesetzt.
    Plausibilitätsprüfung ohne Fehler.

    Ich bin mit meinem Latein am Ende!

    Wo liegt mein Fehler??
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