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Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

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    Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

    Hallo,

    ich habe ein kleines Problem bei der Steuerberechnung im Folgejahr des Todes eines Ehegatten.

    Hier meine Fehlermeldung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen, aber keine
    Zusammenveranlagung beantragt.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.

    Ich habe eine Datenübernahme aus 2017 gemacht. Ergebnis -> Fehlermeldung
    Dann habe ich die Daten komplett neu eingegeben (neuen Steuerfall erstellt) -> Fehlermeldung
    Der Haken bei Zusammenveranlagung ist gesetzt.
    Plausibilitätsprüfung ohne Fehler.

    Ich bin mit meinem Latein am Ende!

    Wo liegt mein Fehler??

    #2
    AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

    Hallo Schäfchen,

    mit einem Verstorbenen gibt es keine Zusammenveranlagung mehr.
    Du darfst nur Angaben als Steuerpflichtiger machen.
    Das Haken entfernen sollte das Problem schon lösen und prüfen, dass nirgends Angaben zur Person B sind.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

      Stelle das bitte klar: Es geht um die Einkommensteuererklärung 2018 und der Tod des Ehegatten erfolgte in 2017 oder 2018 ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

        Im Sterbejahr selbst ist eine Zusammenveranlagung möglich, im Folgejahr allerdings nicht mehr.

        Beim Ehegatten dürfen deshalb keine Einträge mehr auftauchen, es muss alles unter Steuerpflichtige Person eingetragen werden.

        Der Datumseintrag bei verwitwet seit bewirkt die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting).
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

          Vielen Dank für die Hilfe.

          Ich dachte im Folgejahr des Todes muss ich noch eine Zusammenveranlagung wählen, damit das "Gnadensplitting" angewandt wird.

          Habe den Ehepartner entfernt und konnte nun eine Berechnung durchführen und die Daten senden.

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            #6
            AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Im Sterbejahr selbst ist eine Zusammenveranlagung möglich, im Folgejahr allerdings nicht mehr.
            Wird das Witwensplitting dann (im Folgejahr) vom Finanzamt automatisch angewendet?

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              #7
              AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

              Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
              Wird das Witwensplitting dann (im Folgejahr) vom Finanzamt automatisch angewendet?
              Man muss den Sterbetag des Ehegatten in Zeile 15 des Hauptvordrucks bei Familienstand unter Verwitwet seit dem eintragen, mehr muss man bei der Einkommensteuererklärung nicht machen.

              Für den Lohnsteuerabzug werden automatsich neue ELStAM bereitgestellt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Der Datumseintrag bei verwitwet seit bewirkt die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting).
                Hallo mhanft,

                war schon vor deiner Frage beantwortet

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  AW: Ehegatte verstorben - Steuererklärung im Folgejahr des Todes

                  Im Sterbejahr selbst ist eine Zusammenveranlagung möglich, im Folgejahr allerdings nicht mehr.

                  Beim Ehegatten dürfen deshalb keine Einträge mehr auftauchen, es muss alles unter Steuerpflichtige Person eingetragen werden.

                  Der Datumseintrag bei verwitwet seit bewirkt die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting).
                  Hallo,

                  @ Charlie: alles verstanden

                  Ich habe das Problem bei der Steuerberechnung für 2021, Tod des Ehegatten in 2020.

                  Eine Datenübernahme aus 2020 (noch Zusammenveranlagung) habe ich gemacht.
                  Im Hauptvordruck erscheint: Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)

                  Wie kann ich den Hauptvorruck auf Einzelperson ändern ohne auf die Datenübernahme zu verzichten ?
                  Alles Löschen der Daten der Ehefrau brachte bislang kein Lösung.
                  Wo muß ich da ein Häkchen o.ä. setzen ?

                  Gruß
                  Solary

                  Kommentar


                    #10
                    Wie kann ich den Hauptvorruck auf Einzelperson ändern ohne auf die Datenübernahme zu verzichten ?
                    Das ist nicht möglich bzw. nur möglich, wenn die Ehefrau verstorben ist. Was man nutzen kann, ist der Bescheinigungsabruf

                    sobald Name, Vorname und ID manuell erfasst sind.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das ist nicht möglich bzw. nur möglich, wenn die Ehefrau verstorben ist. Was man nutzen kann, ist der Bescheinigungsabruf

                      sobald Name, Vorname und ID manuell erfasst sind.
                      Hallo,

                      Ich habe nun ein neues Hauptformular gestartet und die Daten manuell erfasst.
                      Die Datenübernahme aus dem Vorjahr habe ich nicht gemacht.
                      Dann den Bescheinigungsabruf gestartet und alle Eingaben ergänzt.
                      Nach Abschluß und "Prüfen und Steuer berechnen" wird in der Steuerberechnung "zu versteuern nach dem Grundtarif" ausgewiesen und kein "Gnadensplitting".

                      Ist dies ein Fehler von Elster oder habe ich was falsch gemacht ?

                      Wie beschrieben habe ich in Zeile 18 des Hauptvordrucks "verwitwet seit" xx.xx.2020 angegeben.
                      Der Datumseintrag bei "verwitwet seit" sollte die Anwendung der Splittingtabelle (sog. Gnadensplitting) bewirken.
                      Klappt aber nicht !

                      LG
                      Solary

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                        #12
                        solary

                        Das kann ich so leider nicht bestätigen. In meinem angelegten Testfall hat die Eingabe "Verwitwt seit xx.xx.2020" beim Prüfberechnen zur Anwendung des Splittingtarifes geführt. Die Aussage von Charlie24 ist also korrekt. Der Fehler muss bei dir dann wo anders liegen.

                        Kurze Frage: arbeitest du direkt mit "Mein ELSTER" oder ggf. mit einem käuflichen Steuerprogramm?
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          @Beamtenschweiß
                          Ich arbeite mit "Mein Elster".

                          Habe nun nochmals einen neuen Hauptvordruck erstellt und es hat geklappt.
                          Mein Fehler war, dass ich auf Seite 3 des Hauptvordruckes
                          "Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" angekreuzt habe.

                          Nochmals Vielen Dank an alle.

                          Gruß
                          Solary

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                            #14
                            Zitat von solary Beitrag anzeigen
                            @Beamtenschweiß
                            Ich arbeite mit "Mein Elster".

                            Habe nun nochmals einen neuen Hauptvordruck erstellt und es hat geklappt.
                            Mein Fehler war, dass ich auf Seite 3 des Hauptvordruckes
                            "Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" angekreuzt habe.

                            Nochmals Vielen Dank an alle.

                            Gruß
                            Solary
                            Wie lange ist es her, dass Sie es erstellt haben?

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von pasculiya Beitrag anzeigen
                              Wie lange ist es her, dass Sie es erstellt haben?
                              Seltsame Frage. Wenn Solary am 19.9. morgens schreibt, dass es nicht geht, und abends am selben Tag, dass es nach Entfernen der Angabe zur Einzelveranlagung nun geht, wird es wohl im Laufe dieses Tages gewesen sein.

                              Welchen Zweck hat die Frage eigentlich?

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