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Ust-Voranmeldung Rechnungen

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    Ust-Voranmeldung Rechnungen

    Hallo!

    Bin mir im Moment nicht mehr ganz sicher und finde auch nicht den Beitrag in welchem ich schon mal gelesen hatte , daher meine Frage bzgl. Umsatzsteuervoranmeldung :

    Muß monatl. Voranmeldung abgeben und bin mir unsicher ob nun bei den
    gestellten Rechnungen meinerseits , das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist
    für die Eintragungen im Formular , oder ob ich die 19% erst in dem Monat angeben
    muß , indem die Rechnung bezahlt / bzw. bei mir gebucht wurde.

    Danke schon mal im Vorraus!

    #2
    AW: Ust-Voranmeldung Rechnungen

    Das hängt davon ab, ob Sie die Steuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten berechnen. Im ersten Fall ist die Erbringung der Lieferung/Leistung maßgeblich, im zweiten Fall die Vereinnahmung.
    Da Sie vermutlich die Vorausetzungen des § 20 UStG erfüllen ( http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__20.html ), können Sie auf Antrag nach vereinnahmten Entgelten berechnen.

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      #3
      AW: Ust-Voranmeldung Rechnungen

      Hallo!
      Danke für die schnelle Antwort!
      Ich habe die Berechnung nach vereinnahmte Entgelte vereinbart, d.h. also ,
      dass ich erst in dem Monat in dem die Rechnung bezahlt wurde auch die U-St.
      abführen muß.
      Richtig?

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        #4
        AW: Ust-Voranmeldung Rechnungen

        Genau so ist es.

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