AW: Unterhalt: Für BAFög Freibetrag (624) und Kostenpauschale (180) abziehbar?
Hallo,
ich habe eben mit meinem Sachbearbeiter telefoniert.
Er ist auch der Meinung, dass die 180 € Kostenpauschale angesetzt werden müssen. Er sagte aber auch, dass dieser Sachverhalt nirgends klar ausgedrückt ist
und dass er das in seinem PC-Programm gar nicht eintragen kann.
Die Textpassage aus der Anleitung zur Einkommensteuererklärung (Seite 23) hat ihn auch überzeugt.
Er wird den Bescheid ändern und die 180 € händisch über einen Umweg eintragen, weil er es leid ist, dass so etwas möglich ist.
Also abschließend: Die 180 €-Pauschale gilt auch für BAFög. Das ElsterFormular rechnet finanzamtskonform, also richtig.
Nochmals vielen Dank an Euch alle. Ihr habt mir sehr geholfen.
Das Wichtigste: ElsterFormular macht es richtig.
Viele Grüße
Wrtlbrmft
Hallo,
ich habe eben mit meinem Sachbearbeiter telefoniert.
Er ist auch der Meinung, dass die 180 € Kostenpauschale angesetzt werden müssen. Er sagte aber auch, dass dieser Sachverhalt nirgends klar ausgedrückt ist
und dass er das in seinem PC-Programm gar nicht eintragen kann.
Die Textpassage aus der Anleitung zur Einkommensteuererklärung (Seite 23) hat ihn auch überzeugt.
Er wird den Bescheid ändern und die 180 € händisch über einen Umweg eintragen, weil er es leid ist, dass so etwas möglich ist.
Also abschließend: Die 180 €-Pauschale gilt auch für BAFög. Das ElsterFormular rechnet finanzamtskonform, also richtig.
Nochmals vielen Dank an Euch alle. Ihr habt mir sehr geholfen.
Das Wichtigste: ElsterFormular macht es richtig.
Viele Grüße
Wrtlbrmft
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