Hallo zusammen,
ich habe mein Kleinunternehmen zum 31.12.2018 abgemeldet. Für 2018 hatte ich Mitte des Jahres eine einfach EÜR für 2018 abgegeben.
Ahnungslos wie ich bin, dachte ich das wars.
Jetzt erhielt ich vom FA eine sanfte Aufforderung, einen Aufgabegewinn bzw. -verlust zu ermitteln. Und damit bin ich leicht überfordert.
Das Ladengeschäft gibt es schon seit 9 Jahren nicht mehr, im Anschluss wurde das Gewerbe als Nebengewerbe von zuhause aus weitergeführt. Das Inventar (Möbel, EDV usw.) aus dem Laden ist längst abgeschrieben.
Vieles ist wegen Defekt oder Alter inzwischen entsorgt und nur ein kleiner Teil der Möbel ist jetzt ins Privatvermögen übergegangen.
Ebenso noch Kleinware mit einem Einzel-Anschaffunsgpreis zwischen 3 und 50 €, also GWG.
Veräußert wurde nichts.
Die übernommenen Möbel haben die durchschnittliche Lebensdauer längst überschritten (Kauf war Ende 2007/Anfang 2008), d.h. sie haben keine Restlebensdauer mehr und eine Zeitwert-Ermittlung nach der Formel Zeitwert = (Wiederbeschaffungswert – Wertverminderung im 1. Jahr – Wertverminderung in den Folgejahren) x Restlebensdauer / (Durchschnittliche Lebensdauer – 1) ergäbe dann eigentlich 0.
Auch die Kleinwaren haben keine Restlebensdauer mehr.
Rechne ich dann mit 1 € pro Gegenstand?
Nehme ich für diese Ermittlung erneut das Formular EÜR und gebe nur die Werte der Geschäftsaufgabe ein (Zeitwerte der Gegenstände und Waren, die ins Privatvermögen übergegangen sind, Privatentnahme des restlichen Barvermögens)? Oder gibt es für die Geschäftsaufgabe ein gesondertes Formular? Ich habe zumindest keines gefunden.
Oder muss ich etwa eine Bilanz erstellen, obwohl ich Kleinunternehmerin war?
Selbst wenn ich alle Möbel und Kleinwaren mit jeweils 1 € rechne, komme ich auf eine Aktiva im Wert von ca. 655 €.
Dem gegenüber steht bei Passiva lediglich Eigenkapital.
Was ist das mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart?
Ihr seht ich habe zahlreiche Fragen. Es wäre prima, wenn mir jemand hier helfen kann.
Schon mal vielen Dank.
Liebe Grüße in die Runde
Die Ahnungslose
ich habe mein Kleinunternehmen zum 31.12.2018 abgemeldet. Für 2018 hatte ich Mitte des Jahres eine einfach EÜR für 2018 abgegeben.
Ahnungslos wie ich bin, dachte ich das wars.
Jetzt erhielt ich vom FA eine sanfte Aufforderung, einen Aufgabegewinn bzw. -verlust zu ermitteln. Und damit bin ich leicht überfordert.
Das Ladengeschäft gibt es schon seit 9 Jahren nicht mehr, im Anschluss wurde das Gewerbe als Nebengewerbe von zuhause aus weitergeführt. Das Inventar (Möbel, EDV usw.) aus dem Laden ist längst abgeschrieben.
Vieles ist wegen Defekt oder Alter inzwischen entsorgt und nur ein kleiner Teil der Möbel ist jetzt ins Privatvermögen übergegangen.
Ebenso noch Kleinware mit einem Einzel-Anschaffunsgpreis zwischen 3 und 50 €, also GWG.
Veräußert wurde nichts.
Die übernommenen Möbel haben die durchschnittliche Lebensdauer längst überschritten (Kauf war Ende 2007/Anfang 2008), d.h. sie haben keine Restlebensdauer mehr und eine Zeitwert-Ermittlung nach der Formel Zeitwert = (Wiederbeschaffungswert – Wertverminderung im 1. Jahr – Wertverminderung in den Folgejahren) x Restlebensdauer / (Durchschnittliche Lebensdauer – 1) ergäbe dann eigentlich 0.
Auch die Kleinwaren haben keine Restlebensdauer mehr.
Rechne ich dann mit 1 € pro Gegenstand?
Nehme ich für diese Ermittlung erneut das Formular EÜR und gebe nur die Werte der Geschäftsaufgabe ein (Zeitwerte der Gegenstände und Waren, die ins Privatvermögen übergegangen sind, Privatentnahme des restlichen Barvermögens)? Oder gibt es für die Geschäftsaufgabe ein gesondertes Formular? Ich habe zumindest keines gefunden.
Oder muss ich etwa eine Bilanz erstellen, obwohl ich Kleinunternehmerin war?
Selbst wenn ich alle Möbel und Kleinwaren mit jeweils 1 € rechne, komme ich auf eine Aktiva im Wert von ca. 655 €.
Dem gegenüber steht bei Passiva lediglich Eigenkapital.
Was ist das mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart?
Ihr seht ich habe zahlreiche Fragen. Es wäre prima, wenn mir jemand hier helfen kann.
Schon mal vielen Dank.
Liebe Grüße in die Runde
Die Ahnungslose
Kommentar