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Fachliteratur bei Werbungskosten vergessen - wie nachreichen?

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    Fachliteratur bei Werbungskosten vergessen - wie nachreichen?

    Hallo allerseits,


    nach Erhalt meines Steuerbescheides fiel mir siedend heiß ein, dass ich die gesamten Fachbücher bei den Werbungskosten vergessen habe.

    Die Widerspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen.

    Wie reiche ich denn nun nach? Mache ich schriftlich-postalisch einen Widerspruch, eine Nachreichung oder übermittle ich lediglich erneut die geänderten Daten?

    Könnt Ihr mir weiterhelfen?

    Vielen Dank schon mal im voraus

    mofin

    #2
    AW: Fachliteratur bei Werbungskosten vergessen - wie nachreichen?

    Hallo,

    du kannst formlos schriftlich einen Antrag auf Änderung des Bescheides stellen und die Rechnungen/Quittungen beilegen.
    Ein richtiger Einspruch(!) dürfte in einem solchen Fall übertrieben sein.

    Bedenke aber, dass sich die Werbungskosten erst ab einer Summe von 920 Euro (Arbeitnehmerpauschbetrag) steuermindernd auswirken.

    Die Daten elektronisch neu übermitteln geht nicht, da bereits ein Bescheid erlassen wurde.
    Doppelt wäre in manchen Fällen toll, geht aber nicht.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Fachliteratur bei Werbungskosten vergessen - wie nachreichen?

      Hallo Stefan,

      vielen Dank für Deine prompte Antwort und die genauen Informationen.

      Ich werde es so machen, einen Antrag auf Änderung mit allen Unterlagen. Über dem Pauschbetrag liege ich drüber.

      Danke und schönen Abend

      mofin

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