Hallo,
habe schon die letzten Jahre immer die Kinderbetreuungskosten abgesetzt. Ich war Alleinverdienerin (Angestellte), mein Mann in Ausbildung. Dementsprechend wurden die Kosten immer als Sonderausgaben angesetzt.
In 2009 hat mein Mann auch angefangen als Angestellter zu arbeiten, ab 01.02.
Also habe ich die Kinderbetreuungskosten nun als Werbungskosten angegeben und in Zeile 77 Anlage Kind bei der Verteilung mich angekreuzt, bei mir die volle Summe (760€) in Zeile 81 und dann daneben 2/3(507€) eingetragen. Bei meinem Mann jeweils 0 in Zeile 86.
Bei dem anderen Kind entsprechend.
Das Programm führt nun auch eine Berechnung aus, gibt aber einen Hinweis:
"Es wurden höhere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind ( 09.12.2001 ) angegeben,
als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden." Also Hinweis nur für eines der Kinder.
Ich habe die 2/3 dreimal nachgerechnet. Keine Ahnung was das Programm will.
Außerdem tauchen dann in der Berechnung an zwei Stellen Kinderbetreuungskosten auf. Einmal bei meinen Werbungskosten und dann ein anderer Teil bei unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben (der größere Teil). Das dürfte doch eigentlich gar nicht sein, wenn beide erwerbstätig sind?
Hat jemand Ahnung?
Oder soll ich einfach die ganze Geschichte abschicken und sehen was dann tatsächlich berechnet wird?
Danke!
Susanne
habe schon die letzten Jahre immer die Kinderbetreuungskosten abgesetzt. Ich war Alleinverdienerin (Angestellte), mein Mann in Ausbildung. Dementsprechend wurden die Kosten immer als Sonderausgaben angesetzt.
In 2009 hat mein Mann auch angefangen als Angestellter zu arbeiten, ab 01.02.
Also habe ich die Kinderbetreuungskosten nun als Werbungskosten angegeben und in Zeile 77 Anlage Kind bei der Verteilung mich angekreuzt, bei mir die volle Summe (760€) in Zeile 81 und dann daneben 2/3(507€) eingetragen. Bei meinem Mann jeweils 0 in Zeile 86.
Bei dem anderen Kind entsprechend.
Das Programm führt nun auch eine Berechnung aus, gibt aber einen Hinweis:
"Es wurden höhere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind ( 09.12.2001 ) angegeben,
als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden." Also Hinweis nur für eines der Kinder.
Ich habe die 2/3 dreimal nachgerechnet. Keine Ahnung was das Programm will.
Außerdem tauchen dann in der Berechnung an zwei Stellen Kinderbetreuungskosten auf. Einmal bei meinen Werbungskosten und dann ein anderer Teil bei unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben (der größere Teil). Das dürfte doch eigentlich gar nicht sein, wenn beide erwerbstätig sind?
Hat jemand Ahnung?
Oder soll ich einfach die ganze Geschichte abschicken und sehen was dann tatsächlich berechnet wird?
Danke!
Susanne
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