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Kinderkosten werden gleichzeitig als Werbungs- und als Sonderausgaben berechnet

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    Kinderkosten werden gleichzeitig als Werbungs- und als Sonderausgaben berechnet

    Hallo,
    habe schon die letzten Jahre immer die Kinderbetreuungskosten abgesetzt. Ich war Alleinverdienerin (Angestellte), mein Mann in Ausbildung. Dementsprechend wurden die Kosten immer als Sonderausgaben angesetzt.
    In 2009 hat mein Mann auch angefangen als Angestellter zu arbeiten, ab 01.02.

    Also habe ich die Kinderbetreuungskosten nun als Werbungskosten angegeben und in Zeile 77 Anlage Kind bei der Verteilung mich angekreuzt, bei mir die volle Summe (760€) in Zeile 81 und dann daneben 2/3(507€) eingetragen. Bei meinem Mann jeweils 0 in Zeile 86.
    Bei dem anderen Kind entsprechend.

    Das Programm führt nun auch eine Berechnung aus, gibt aber einen Hinweis:
    "Es wurden höhere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind ( 09.12.2001 ) angegeben,
    als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden." Also Hinweis nur für eines der Kinder.
    Ich habe die 2/3 dreimal nachgerechnet. Keine Ahnung was das Programm will.

    Außerdem tauchen dann in der Berechnung an zwei Stellen Kinderbetreuungskosten auf. Einmal bei meinen Werbungskosten und dann ein anderer Teil bei unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben (der größere Teil). Das dürfte doch eigentlich gar nicht sein, wenn beide erwerbstätig sind?

    Hat jemand Ahnung?
    Oder soll ich einfach die ganze Geschichte abschicken und sehen was dann tatsächlich berechnet wird?

    Danke!
    Susanne

    #2
    AW: Kinderkosten werden gleichzeitig als Werbungs- und als Sonderausgaben berechnet

    Hallo,

    was wurde denn in den Zeilen 62 - 68 bzw. 69 - 75 angekreuzt / eingegeben.

    Wenn dort nicht bei beiden Elternteilen ausdrücklich gesagt wird, dass sie berufstätig sind, können die Kinderbetreuungskosten nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden (wenn denn diese Voraussetzungen (z. B. Kind zwischen 3 und 6) vorliegen.

    Problematisch ist in diesem Fall der Januar - für den kommt nach den bisherigen Angaben höchstens der Ansatz als Sonderausgaben in Betracht. Und auch das nicht unbedingt, weil das Kind (2001 geboren) für eine der Bedingungen für den Sonderausgabenabzug zu alt ist - daher vielleicht auch der Hinweis.

    Aber wie gesagt, ohne zu wissen, welche Eintragungen in den o. g. Zeilen gemacht wurden, kann ich auch nur spekulieren.

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      #3
      AW: Kinderkosten werden gleichzeitig als Werbungs- und als Sonderausgaben berechnet

      Hallo,
      erst einmal Danke für die schnelle Antwort.
      Also hier die Präzisierung:
      Kind 2001 geboren
      62 X Mutter X Erwerbstätigkeit 01013112 760
      63 bis 68 nichts eingetragen
      69 X anderer Elternteil X Erwerbstätigkeit 01023112 0
      70 nichts eingetragen
      71 X Ausbildung 01013101 0
      72 bis 75 nichts eingetragen

      Bei der Verteilung dann auch alles bei mir eingetragen (also Mutter)

      Kind 2004 geboren

      62 X Mutter X Erwerbstätigkeit 01013112 907
      63 bis 66 nichts eingetragen
      67 X Das Kind hat etc. 01013112 0
      68 nichts eingetragen
      69 X anderer Elternteil X Erwerbstätigkeit 01023112 0
      70 nichts eingetragen
      71 X Ausbildung 01013101 0
      72 und 73 nichts eingetragen
      74 X Das Kind hat etc. 01013101 0

      Verteilung wie bei anderem Kind.

      Hilft das?
      Danke und viele Grüße
      Susanne

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        #4
        AW: Kinderkosten werden gleichzeitig als Werbungs- und als Sonderausgaben berechnet

        zeile 67 und 74 leer lassen, da ja erwerbstaetigkeit und ausbildung bereits erklärt wurden und daher das alter des Kindes unerheblich ist.

        das zweimal abzug kinderbetreuungskosten angezeigt wird macht eigentlich Sinn, da es ja auch zwei kinder gibt, insbesondere wenn es sich auf zwei verschiedene Abzugsarten aufteilt.

        zeile 82/86 kann man imho auch weglassen, wenn eh alles auf nur ein Elternteil geht.

        ansonsten nochmal überprüfen, das wirklich nur in zeile 61 u. 62 der gleiche! betrag steht, sowie in zeile 81 der betrag sowie der aufgerundete 2/3 betrag.
        nicht das sich durch datenuebernahme aus dem vorjahr irgendwo beim Vater noch ein betrag eingeschlichen hat.

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          #5
          AW: Kinderkosten werden gleichzeitig als Werbungs- und als Sonderausgaben berechnet

          Hallo,

          jetzt hab ich es raus.
          Ich habe beim Kind (09.12.2001) bei der Aufteling beide Werte um jeweils einen Monat gemindert, als mein Mann noch nicht arbeitete. Das nimmt jetzt das Programm.

          Danke nochmal.

          Susanne

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