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Krankengeld fürs Vorjahr

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    Krankengeld fürs Vorjahr

    Ich hatte im Okt.2008 einen Betriebsunfall und war ca 10 Wochen arbeitsunfähig.
    Von meiner Krankenkasse bekam ich dafür Krankengeld im Januar 2009 überwiesen.
    Da ich meine Eksterkl. erst immer im August des nachfolgenden Jahres also Aug. 2009 die Ekst 08 und Aug 2010 die von 09 abgeben kann
    hatte ich diesen Betrag nun bei der 08er angegeben.War das Falsch?.
    Muß ich diesen Betrag nun bei der 09er die ich grade mache nochmal angeben?
    Wie finde ich heraus ob das FA den Betrag nun miteingerechnet hat oder nicht beim Ekstbescheid o8?
    Gilt da immer für welches Jahr oder wann ist es zugeflossen in welchem Jahr?
    Gleiche Frage auch zu Auszahlungen von Versicherungen.
    Wäre sehr nett!
    Danke!

    #2
    In dem Jahr, wo Einnahmen zufließen, sind diese anzusetzen. Gleiches gilt für die Ausgaben.

    Im Steuerbescheid 2008 sollte unter den Erläuterungen ein Text zu finden sein, dass x € unter dem Progressionsvorbehalt (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) zur Berechnung der Steuer herangezogen wurden.

    Eventuell hat das Finanzamt aber auch gemerkt das die Zahlung erst in 2009 geflossen ist. Auch das könnte unter Erläuterungen zu finden sein.

    Sollte die Zahlung tatsächlich in 2008 bereits besteuert worden sein, kann der gleiche Betrag nicht nochmal 2009 einfach so besteuert werden. Wenn man es im Finanzamt richtig machen will, müsste man 2008 ändern (Krankengeld raus) und in 2009 das Krankengeld ansetzen.

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