Hallo,
erstmal: es ist meine allerallererste Steuererklärung.
wie der Titel schon sagt, frage ich mich, ob man die Kosten für sein Erststudium nun angeben sollte obwohl man vorher keine Berufsausbildung gemacht hat.
Bei mir ist es so:
Abitur
Erststudium 2003-2009
Aufbaustudium 2009-2010
Geheiratet 2009
Nach Aufbaustudium Arbeitslos 2010
Berufseinstieg September 2010
Also ich würde jetzt in der Erklärung für 2009 das Erststudium und das Aufbaustudium als Werbungskosten angeben. Ersteres wegen der aktuell offenen (?) Entscheidung. Letzteres weil es ein Aufbaustudium ist? Hauptsächlich sind das ja Exceltabellen mit den Fahrtkosten zur Hochschule und ein paar Studiengebühren. Muss ich in den Unterlagen wegen den vorweggenommenen Werbungskosten irgendwelche bestimmten Angaben machen oder einfach mit Monat/Jahr eintragen und das wars? Müssen Erststudium und Aufbaustudium irgendwo getrennt eingetragen werden?
Wenn es abgelehnt wird, soll man Einspruch einlegen (laut Finanztest).
Was kann überhaupt passieren? Wenn es auch nach Einspruch nicht anerkannt wird, wird dann alles korrigiert zu den Sonderausgaben, was dort hingehört? Oder wird einfach alles was ich in Werbungskosten stehen habe gestrichen und ich hab Pech gehabt?
erstmal: es ist meine allerallererste Steuererklärung.
wie der Titel schon sagt, frage ich mich, ob man die Kosten für sein Erststudium nun angeben sollte obwohl man vorher keine Berufsausbildung gemacht hat.
Bei mir ist es so:
Abitur
Erststudium 2003-2009
Aufbaustudium 2009-2010
Geheiratet 2009
Nach Aufbaustudium Arbeitslos 2010
Berufseinstieg September 2010
Also ich würde jetzt in der Erklärung für 2009 das Erststudium und das Aufbaustudium als Werbungskosten angeben. Ersteres wegen der aktuell offenen (?) Entscheidung. Letzteres weil es ein Aufbaustudium ist? Hauptsächlich sind das ja Exceltabellen mit den Fahrtkosten zur Hochschule und ein paar Studiengebühren. Muss ich in den Unterlagen wegen den vorweggenommenen Werbungskosten irgendwelche bestimmten Angaben machen oder einfach mit Monat/Jahr eintragen und das wars? Müssen Erststudium und Aufbaustudium irgendwo getrennt eingetragen werden?
Wenn es abgelehnt wird, soll man Einspruch einlegen (laut Finanztest).
Was kann überhaupt passieren? Wenn es auch nach Einspruch nicht anerkannt wird, wird dann alles korrigiert zu den Sonderausgaben, was dort hingehört? Oder wird einfach alles was ich in Werbungskosten stehen habe gestrichen und ich hab Pech gehabt?
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