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Erststudium ohne vorherige Ausbildung

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    Erststudium ohne vorherige Ausbildung

    Hallo,

    erstmal: es ist meine allerallererste Steuererklärung.
    wie der Titel schon sagt, frage ich mich, ob man die Kosten für sein Erststudium nun angeben sollte obwohl man vorher keine Berufsausbildung gemacht hat.

    Bei mir ist es so:
    Abitur
    Erststudium 2003-2009
    Aufbaustudium 2009-2010
    Geheiratet 2009
    Nach Aufbaustudium Arbeitslos 2010
    Berufseinstieg September 2010

    Also ich würde jetzt in der Erklärung für 2009 das Erststudium und das Aufbaustudium als Werbungskosten angeben. Ersteres wegen der aktuell offenen (?) Entscheidung. Letzteres weil es ein Aufbaustudium ist? Hauptsächlich sind das ja Exceltabellen mit den Fahrtkosten zur Hochschule und ein paar Studiengebühren. Muss ich in den Unterlagen wegen den vorweggenommenen Werbungskosten irgendwelche bestimmten Angaben machen oder einfach mit Monat/Jahr eintragen und das wars? Müssen Erststudium und Aufbaustudium irgendwo getrennt eingetragen werden?

    Wenn es abgelehnt wird, soll man Einspruch einlegen (laut Finanztest).

    Was kann überhaupt passieren? Wenn es auch nach Einspruch nicht anerkannt wird, wird dann alles korrigiert zu den Sonderausgaben, was dort hingehört? Oder wird einfach alles was ich in Werbungskosten stehen habe gestrichen und ich hab Pech gehabt?

    #2
    AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

    Über Google durch Suchbegriff "Erststudium Sonderausgaben" gefunden

    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ausbildungskosten.htm

    . . .Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben
    Der steuerliche Abzug der Kosten als Sonderausgaben ist seit dem 1.1.2004 auf maximal 4000 Euro pro Jahr begrenzt worden. . .

    . . .
    Studium nach ABGESCHLOSSENER Berufsausbildung
    Mit Urteil vom 18. Juni 2009 - VI R 14/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das (seit dem Jahr 2004) geltende Abzugsverbot für Kosten von Erststudien und Erstausbildungen nach § 12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Abziehbarkeit von beruflich veranlassten Kosten für ein Erststudium jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn diesem eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist. Mit derselben Begründung sind auch Entscheidungen in vier weiteren Verfahren (VI R 31/07, VI R 79/06, VI R 6/07 und VI R 49/07) ergangen. . . .

    . . .

    Von meinem Verständnis her: 1. Studium Sonderausgaben, maximal 4.000 € abzugsfähig,
    2. Studium Werbungskosten/Betriebsausgaben, je nach dem was nach dem Studium als Tätigkeit angestrebt wird.

    Natürlich kann man gegen jeden Steuerbescheid Einspruch einlegen, weil zu jedem Punkt irgendwo mindestens irgendein Verfahren läuft. Sollten sich die Studienkosten (1. Studium) unter 4.000 € bewegen und diese sich VOLL in der Steuerberechnung auswirken, hätte die Beurteilung ob Sonderausgaben oder WK/BA nur noch eine Auswirkung wenn man

    - allgemeine außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Beerdigungskosten etc.) über der zumutbaren Eigenbelastung hat (je niedriger der Gesamtbetrag der Einkünfte ist, um so niedriger ist die zumutbare Eigenbelastung) oder

    - gewerbliche positive Einkünfte vorliegen, die zu einer Gewerbesteuerpflicht führen und nun zur Berechnung der Höhe "anrechenbarer Gewerbesteuer" im Einkommensteuerbescheid die Summe der positiven Einkünfte verlangt werden - hier mindern Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten die Summe der positiven Beträge, es könnte also etwas WENIGER Gewerbesteuer angerechnet und MEHR Einkommensteuer darauf verlangt werden.

    Ich hoffe ich habe nichts vergessen. ^^

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      #3
      AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

      Also ich habe mich inzwischen auch schon weiter eingelesen und werde es wohl wie folgt machen:

      Erststudium 2003-2009 als Werbungskosten. Das Finanzamt wird wohl ablehnen und ich lege Einspruch mit Verweis auf das BFH-Verfahren VI R 7/10 ein.
      Frage: Den Teil des Erststudiums in 2009 müssen sie zumindest als Sonderausgaben anerkennen. Machen die das dann automatisch?

      Zweitstudium 2009 als Werbungskosten, weil (irgendwo steht, dass das schon anerkannt ist) ein Aufbaustudium mit Berufsbezug oder so. Oder ich mach es als Sonderausgaben und hab dann noch zusätzlich die 900er Pauschale Werbungskosten. Glaub ich.

      Wenn ich Einspruch einlege, bekomme ich dann erst mein komplettes Geld, wenn das Verfahren geklärt ist oder bekomme ich schon mal den Teil der eh korrekt ist?

      Wie sortiert man denn am Besten die ganzen Belege?

      Ich denke ich druck ein Deckblatt für einen Stoß Belege wo z.B. drauf steht Erststudium und mit Auflistung der Belege in dem Stoß. In dem Stoß dann wieder zwischendrin Deckblätter für Bewerbungskosten, Fahrtkosten etc. und auf dem Deckblatt immer ne Auflistung und Berechnung der Kosten.

      Macht man das so?

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        #4
        AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

        @ FrischVonDerFH

        Hallo, du müstest für jedes Jahr von 2003 -2009 eine Einkommensteuererklärung machen und eine Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs beantragen. (das ist mit der neuen Fristenregelung für 2003 sogar noch möglich) Denn Kosten können nur im Jahr der Entstehung berücksichtigt werden!

        Da bekommst du dann die Verluste summiert (also in 2004 den Verlust zuzüglich dem von 2003 usw.) und bekommst diese dann in 2010 (bzw 2011 wenn in 2010 nicht verbraucht) angerechnet.

        Werbungskosten werden sie dir ablehnen, max als Sonderausgaben iHv 4000 € jährlich.
        Da müstest du halt dann einen Einspruch machen und ein ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung beantragen. Wobei ich vermute das das mit den Werbungskosten nichts wird.
        Mit dem Aufbaustudium wird es ähnlich werden, da ja nach dem Erststudium kein Beruf ausgeübt wurde.

        Problem ist das den Kosten keine **konkrete** berufliche Tätigkeit und hieraus fließende Einnahmen gegenüberstehen.

        Interessiert mich wie das ausgeht, viel Glück!
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #5
          AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

          Ergänzung:

          - wenn sie dir von 2003-2009 die 4000€ als sonderausgaben anerkennen, bekommst du in 2010 (soweit Steuern gezahlt) den Verlust angerechnet und deine zuvielgezahlten Steuern zurück.
          Aber beachten das nur soviel Verlust angerechnet wird, das du nicht unter den Grundfreibetrag kommst, den Rest dann im Folgejahr.
          Für 2009 müsstet ihr euch überlegen ob besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschliessung (wie Einzelveranlagung) oder Zusammenveranlagung steuerlich besser ist, kommt auf die Einkünfte deiner Frau an.

          - Kosten nach Jahren getrennt, Deckblatt für die Belege ist gut

          - Die Werbungskostenpauschale von 920€ wird es, mangels Arbeitseinkommen - zumindest bis einschl. 2009 - nicht geben.

          - Es lohnt sich auch die andern Kosten (Haftpflichtversicherung, Aufwendungen für die Altersvorsorge, Krankheitskosten) geltend zu machen, da diese meiner Meinung nach ohne Abzüge (da kein zu versteuerndes Einkommen) in den Verlust einfliessen müssten, so diese alle zusammen über 178 € der Vorsorgepauschale (2009) liegen.
          LG MAX v S.

          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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            #6
            AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

            Meines Wissens nach ist das doch gar nicht möglich, jetzt die Studienkosten für 2003 bis 2008 als Sonderausgaben nachträglich anzugeben? Ich dachte das geht nur im Folgejahr. Das soweit zurück als Verlustvotrag in 2010 zu holen ist doch nur bei Werbungskosten möglich (weil für z.B. 2003 sich dieses Jahr noch in der 7 (3+4) jährigen Festsetzungsfrist befindet) und eigentlich ja nur bei vorangegangener Ausbildung. In meinem Fall habe ich vor dem Erststudium keine Ausbildung abgeschlossen und daher ist mein Sachverhalt noch nicht geklärt: VI R 7/10.

            Also meiner Meinung nach würde folgendes Sinn machen:
            2003 WK (Verlustvortrag ca 1400,-)
            2004 WK (Verlustvortrag ca 2500,-)
            2005 WK (Verlustvortrag ca 400,-)
            2006 WK (Verlustvortrag ca 2000,-)
            2007 WK (Verlustvortrag ca 1400,-)
            2008 nix weil schon erklärt wurde.
            2009 Teil des Erststudiums als SA, Teil des Masterstudiums als WK (Ergänzt Erststudium und half einen Arbeitsplatz zu finden).

            Problem ist das den Kosten keine **konkrete** berufliche Tätigkeit und hieraus fließende Einnahmen gegenüberstehen.
            Ab September 2010 werde ich den Beruf ausüben der im konkreten Zusammenhang mit Erststudium und Aufbaustudium steht.

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              #7
              AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

              Hallo,

              zu den Studienkosten:
              Die Studienkosten können nur in dem Jahr angesetzt werden, in dem sie auch entstanden sind und nicht erst "gesammelt" nach Abschluss des Studiums - es müssen also wirklich Erklärungen für alle Jahre, in denen studiert wurde, eingereicht werden.

              Die Studienkosten können nach der momentanen Gesetzeslage nur als Sonderausgaben angesetzt werden, da VOR dem Studium keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Lediglich für Altjahre (vor 2004) wurde mal entschieden, dass ein Erststudium auch als Werbungskosten anerkannt werden kann, wenn direkt nach dem Studium ein Beruf aufgenommen wurde, für den das Studium eine Voraussetzung ist.

              Das Problem dahinter ist, dass die Finanzämter die Studiengebühren ab 2004 nun mal als Sonderausgaben ansetzen müssen, weil es (momentan) so im Gesetz steht. Das bedeutet, dass ohne entsprechende Einkünfte in diesen Jahren die Kosten auch für spätere Jahre nichts bringen - da der Verlustvortrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet wird (und in dem sind Sonderausgaben noch nicht enthalten).

              zu den Werbungskosten-Pauschalen:
              Zwischendurch wurde die 920,- € Werbungskosten-Pauschale angesprochen. Diese kann auf keinen Fall angesetzt werden, da in den Jahren vor 2010 keine Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis entstanden sind - also können auch keine pauschalen Werbungskosten angesetzt werden. Die Pauschale darf nämlich nur maximal so hoch sein, wie die Einkünfte aus dieser Einkunftsart.


              Aber nebenbei:
              In diesem Forum geht es eigentlich um ELSTER und nicht um rechtliche Beratung.

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                #8
                AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

                Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                Hallo,

                zu den Studienkosten:
                Die Studienkosten können nur in dem Jahr angesetzt werden, in dem sie auch entstanden sind und nicht erst "gesammelt" nach Abschluss des Studiums - es müssen also wirklich Erklärungen für alle Jahre, in denen studiert wurde, eingereicht werden.
                Wie meinst du das? Ich habe jetzt für jedes Jahr mit alten WISO Versionen ein Formular ausgefüllt und dort die in dem Jahr entstandenen Kosten als WK aufgeführt. So ist das doch korrekt?

                Die Studienkosten können nach der momentanen Gesetzeslage nur als Sonderausgaben angesetzt werden, da VOR dem Studium keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Lediglich für Altjahre (vor 2004) wurde mal entschieden, dass ein Erststudium auch als Werbungskosten anerkannt werden kann, wenn direkt nach dem Studium ein Beruf aufgenommen wurde, für den das Studium eine Voraussetzung ist.
                Mir ist klar, dass die Studienkosten meines Erststudiums nicht als WK anerkannt werden. Innerhalb eines Monats muss ich dann Einspruch wegen VI R 7/10 einlegen und der Fall bleibt offen, bis es bei dem Verfahren eine Entscheidung gibt. Das kann natürlich dann gut oder schlecht für mich ausgehen.

                Das Problem dahinter ist, dass die Finanzämter die Studiengebühren ab 2004 nun mal als Sonderausgaben ansetzen müssen, weil es (momentan) so im Gesetz steht. Das bedeutet, dass ohne entsprechende Einkünfte in diesen Jahren die Kosten auch für spätere Jahre nichts bringen - da der Verlustvortrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet wird (und in dem sind Sonderausgaben noch nicht enthalten).
                Versteh ich nicht. Die Argumentation ist ja, dass gerade weil man nicht gearbeitet hat, seine Studienkosten nicht hat geltend machen können, weil man ja keine Lohnsteuer gezahlt hat. Deswegen wird (zumindest wenn man vor dem Studium eine Ausbildung gemacht hat) beim Ansetzen als WK ein vorweggenommener Verlustvortrag für jedes Jahr festgestellt und in der Zeit nach dem Studium, wenn man arbeitet, angerechnet.

                siehe www.steuertipps.de, nach "Erststudium" suchen.

                zu den Werbungskosten-Pauschalen:
                Zwischendurch wurde die 920,- € Werbungskosten-Pauschale angesprochen. Diese kann auf keinen Fall angesetzt werden, da in den Jahren vor 2010 keine Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis entstanden sind - also können auch keine pauschalen Werbungskosten angesetzt werden. Die Pauschale darf nämlich nur maximal so hoch sein, wie die Einkünfte aus dieser Einkunftsart.


                Aber nebenbei:
                In diesem Forum geht es eigentlich um ELSTER und nicht um rechtliche Beratung.
                [/QUOTE]

                Ja eigentlich bin ich ja der Meinung schon alles geklärt zu haben. :-)
                Zuletzt geändert von FrischVonDerFH; 31.08.2010, 13:46.

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                  #9
                  AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

                  Wie meinst du das? Ich habe jetzt für jedes Jahr mit alten WISO Versionen ein Formular ausgefüllt und dort die in dem Jahr entstandenen Kosten als WK aufgeführt. So ist das doch korrekt?
                  - Ja, die Kosten für 2003 in 2003, die Kosten aus 2004 in 2004 usw. Wenn alles gut läuft und die überall als Werbungskosten anerkannt werden, gibt es den Verlustvortrag, der sich dann erst in 2010 auswirkt (s. u.)


                  Versteh ich nicht. Die Argumentation ist ja, dass gerade weil man nicht gearbeitet hat, seine Studienkosten nicht hat geltend machen können, weil man ja keine Lohnsteuer gezahlt hat. Deswegen wird (zumindest wenn man vor dem Studium eine Ausbildung gemacht hat) beim Ansetzen als WK ein vorweggenommener Verlustvortrag für jedes Jahr festgestellt und in der Zeit nach dem Studium, wenn man arbeitet, angerechnet.
                  - Eben, WENN die Studienkosten als WERBUNGSKOSTEN anerkannt werden, gibt es auch den Verlustvortrag. Werden die Studienkosten aber "nur" als SONDERAUSGABEN anerkannt gibt es keinen Verlustvortrag, da die Höhe des Verlustvortrags berechnet wird, bevor die Sonderausgaben abgezogen werden (da kommt dann wieder der Einspruch ins Spiel).

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                    #10
                    AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

                    Ok im Prinzip sind wir uns einig aber die Begründung am Schluss war mir neu. Danke!

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                      #11
                      AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

                      ergänzung am Rande: imho ist für alle Jahrgänge vor 2007 keine elektronische Übermittlung mehr möglich.

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                        #12
                        AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

                        Ich habe z.B. von 2004 und 2005 keine Lohnsteuerkarten mehr gefunden. 2004 habe ich gar nicht gearbeitet (sondern studiert). 2005 habe ich als Student ein Praktikum für 250,- im Monat in einer Firma gemacht, allerdings werde ich mich jetzt nicht 5 Jahre später nach meiner unbeschriebenen LSK erkundigen. Das Rathaus meinte, dass es Ersatz-LSK nur für 2010 gibt. Was mache ich dann? Einfach keine abgeben? Eine Erklärung zu den Unterlagen, dass mir die 2 Karten fehlen?

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                          #13
                          AW: Erststudium ohne vorherige Ausbildung

                          Einfach Kontoauszüge kopieren, bzw. ausdrucken.
                          Bei 3000€ sind sicher keine Steuern einbehalten worden (Brutto=Netto) und SV-Beiträge dürften da auch nicht angefallen sein.

                          Sabre hat recht, bei SoA/agB gibts keinen Verlustvortrag nur bei negativem gesamtbetrag der Einkünfte
                          LG MAX v S.

                          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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