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Berufausbildung + Studium = Werbungs- oder Sonderausgaben

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    Berufausbildung + Studium = Werbungs- oder Sonderausgaben

    Hallo,

    ich versuche gerade meine Steuerklärung für das Jahr 2009 zu machen und habe Probleme meine mir entstandenen Kosten für das Studium als Werbungs- oder Sonderausgaben zu definieren. Ich habe schon im Internet nachgelesen aber leider widersprüchliche Informationen erhalten. Vielleicht könnt ihr mir helfen?

    Meine Situation sieht wie folgt aus.

    2005 Berufsausbildung abgeschlossen
    2009 Berufsakademie Studium abgeschlossen

    2010 Eintieg ins Berufsleben mit ca. 45000 €/ Jahr

    Ich weiß nun nicht, ob ich nur die Kosten von 2009 oder auch die Kosten der Vorjahre eintragen darf. Des Weiteren ist mir nicht klar, ob es Werbungs- oder Sonderausgaben sind? Und wie kann ich eine Art "Verlustvortrag" erzeugen.

    Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

    Viele Grüße,
    Fazundo
    Zuletzt geändert von Fazundo; 27.08.2010, 22:25.

    #2
    AW: Berufausbildung + Studium = Werbungs- oder Sonderausgaben

    Hallo,

    ich habe nun ein bisschen weiter geforscht und herausgefunden, dass es in meinem Fall Werbungskosten sind.

    Siehe Artikel:

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,654892,00.html

    Eine Art "Verlustvortrag" wird automatisch durch das Finanzamt vorgenommen.

    Siehe Absatz:

    Es sind gute Nachrichten, die vom Bundesfinanzhof kommen: Das Finanzamt muss die Ausgaben für ein Erststudium in voller Höhe als Werbungskosten akzeptieren, sofern es zum ersten Mal berufsbegleitend oder für eine zweite Ausbildung stattfindet. Das gilt allerdings nur, wenn der Bezug zur künftigen Arbeit belegt werden kann. Studenten bringt das bringt sogar Vorteile, wenn sie in dem Studienjahr keine Einnahmen haben. Dann muss das Finanzamt die Kosten in späteren Jahren von ihrem steuerpflichtigen Einnahmen abziehen

    Die Frage ist nun, ob ich nur die mir durch das Studium entstandenen Kosten für das Jahr 2009 eintragen darf oder auch die Kosten seit 2006 (Studiumbeginn) in die Erklärung für 2009 eintragen darf?

    Des Weiteren wäre wichtig zu schauen, ob ich auch Kosten wie Miete, Verpflegung, etc anrechnen lassen darf?

    Vielleicht weiß jemand genaueres über die beiden Punkte????

    Viele Grüße,
    Erik

    Kommentar


      #3
      AW: Berufausbildung + Studium = Werbungs- oder Sonderausgaben

      Schaue dir mal auch den Threat von FrischVonDerFH an, der sich mit dem selben Thema beschäftigt.

      Zwei Anmerkungen dazu: Das BFH-Urteil VI R 14/07 ist bis jetzt nur ein Einzelfall und wird von den Finanzämtern mangels entsprechender Anweisungen (noch) NICHT allgemein angewandt. Hier könnte es also sein, dass das Finanzamt dir darin noch nicht ganz folgt. Denn die aktuelle Verwaltungsmeinung lautet (noch):

      Berufsakademien und andere Ausbildungseinrichtungen:

      Nach Landesrecht kann vorgesehen werden, dass bestimmte an Berufsakademien oder anderen Ausbildungseinrichtungen erfolgreich absolvierte Ausbildungsgänge einem abgeschlossenen Studium an einer Fachhochschule gleichwertig sind und die gleichen Berechtigungen verleihen, auch wenn es sich bei diesen Ausbildungseinrichtungen nicht um Hochschulen i.S. des § 1 HRG handelt. Soweit dies der Fall ist, stellt ein entsprechend abgeschlossenes Studium unter der Voraussetzung, dass ihm kein anderes Studium vorangegangen ist, ein Erststudium i.S. des § 12 Nr. 5 EStG dar.



      Ausgaben können IMMER nur in dem Jahr angesetzt werden, wo sie auch gezahlt wurden. Du kannst also die Ausgaben der Vorjahre nicht in 2009 nachholen. Du wirst also auch für die Jahre 2005-2008 Steuererklärungen einreichen müssen, aus denen sich dann deine Beträge ergeben werden. Sofern das Finanzamt die Beträge als Werbungskosten akzeptiert, würden dann jeweils Verluste entstehen, die dann in die Folgejahre vorgetragen werden können. Wären es Sonderausgaben, gingen sie praktisch ins Leere (nicht vortragsfähig).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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