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Steuer berechnen mit ElsterFormular

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    Steuer berechnen mit ElsterFormular

    Unter "Extras - Steuerberechnung" kann man nach komplett (!!) ausgefülltem Formular die Steuersumme berechnen lassen.
    Vorher aber hatte man sämtliche korrekten Daten über Steuernummer bis Name des Finanzamts usw.eintragen müssen.

    Wo muß man am Ende Vorsicht walten lassen, damit diese online-Erklärung nicht tatsächlich an das FA hinausgeht -, da man ja nur rechnen und nicht senden möchte?

    #2
    AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

    Sie benutzen nicht den gelben Briefumschlag - Datenübermittlung - Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

      Herzlichen Dank!!
      Ich versuch's.

      Und dennoch: was würde denn passieren, wenn man "richtig Mist baut" und das online-Formular dennoch beim FA ankommt, obwohl die Steuererklärung schriftlich auf Papier dort schon vorliegt?
      Zuletzt geändert von oldlady; 28.12.2009, 14:56. Grund: Korrektur

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        #4
        AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

        Das kann im Grunde genommen bei der Steuerberechnung nicht passieren. Würde die Steuererklärung versehentlich ohne Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt, bekommt das Finanzamt dies solange nicht mit, bis Sie ihm den Ausdruck der komprimierten Steuererklärung in Papierform übersenden. Tun Sie dies nicht, ist der Fall erledigt. Anders bei der Datenübermittlung mit Authentifizierung. In diesem Fall wird die Steuererklärung intern in der Finanzverwaltung ausgedruckt - der Bearbeiter ist in diesem Fall dann von der Datenübermittlung informiert. Hier sollte man sich dann beim Finanzamt melden und mitteilen, dass dies eine versehentliche nicht gewollte Übermittlung war. Was der Bearbeiter jedoch dann macht, kann man so pauschal nicht voraussagen.

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          #5
          AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

          Ok. Danke!

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            #6
            AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

            Wobei es inkonsequent ist, die Daten in ElsterFormular einzugeben und dann doch die Papierformulare zu benutzen.
            Wenn man die Daten schon im Computer hat, kann man auch elektronisch übermitteln und auf den alten Papierkram verzichten. Dann mindert man auch das Risiko, dass man übermittelt, obwohl schon was eingereicht wurde

            Eingeben, Proberechnen, abschicken und fertig....Papierformulare braucht doch bei der Einkommensteuererklärung eigentlich kaum noch jemand wirklich.
            MfG, El Portale

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              #7
              AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

              Die Steuererklärung wurde nicht über ElsterFormular, sondern auf Papier erstellt.

              Sorry, ich dachte der rote smiley sei ein "schäm".
              Böse bin ich nicht -, allenfalls auf mich selber wegen des oben beschriebenen Fehlers.
              Zuletzt geändert von oldlady; 28.12.2009, 16:46. Grund: falscher smiley

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                #8
                AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

                Das ist ja das Problem
                Nächstes Mal wird alles besser.
                MfG, El Portale

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                  #9
                  AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

                  Ja, tröstlich.

                  Aber was blüht mir nun (siehe Eingangsfrage)?

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                    #10
                    AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

                    Erstmal nichts! - Die Papiererklärung war da und ist der ERSTE Erklärungseingang.

                    Nimmt nun der Bearbeiter diese Erklärung, und hat keinen weiteren Anhaltspunkt für eine NEUE Erklärung, wird er diese PAPIER-Erklärung bearbeiten.

                    Haben Sie AUTHENTIFIZIERT (papierlos) übermittelt, könnte der Bearbeiter über Ihre ZWEITE Erklärung stolpern und diese bearbeiten.

                    Haben Sie von AUTHENTIFIZIERT und NICHT AUTHENTIFIZIERT noch nie was gehört, sich nie im ElsterOnlinePortal (auch noch nie von gehört?) registriert, können Sie NUR nicht authentifiziert (mit Papier) übermitteln, und bei der Übermittlung auf diesem Weg erhalten Sie einen Papierausdruck, der unterschrieben an Ihren Bearbeiter geschickt werden muß! Ansonsten hat Ihr Bearbeiter keine Ahnung, dass Sie elektronisch übermitttelt haben, obwohl Sie das gar nicht wollten.

                    Ich verstehe alle Ihre Fragen inzwischen so:
                    Ich habe eine Papiererklärung abgegeben.
                    Ich habe mir mit Elsterformular die Steuer berechnen lassen.
                    Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Erklärung anschließend online abgegeben habe.
                    Was habe ich zu erwarten, wenn die Erklärung auch zusätzlich online abgegeben wurde?

                    Online:
                    Die OHNE PAPIER (authentifizierte) Erklärung wird zusätzlich dem Bearbeiter zur Verfügung gestellt, und weil es die ZULETZT abgegebene Erklärung ist, wird diese wohl zum Bescheid führen.
                    Die mit Papier (nicht authentifizierte) Erklärung, sofern Sie diese in Ihren Papierkorb werfen, kann nicht berücksichtigt werden. Es gilt Ihre erste Papierform!
                    Haben Sie diese unterschrieben AUCH an das Finanzamt übermittelt, würde diese als ZULETZT abgegebene zählen, und der Bescheid auf dieser Grundlage erstellt.
                    Zuletzt geändert von stiller; 28.12.2009, 20:51. Grund: Rechtschreibung und Grammatik
                    Gruss (S)stiller
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                      #11
                      AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

                      Vielen Dank für die große Mühe, die Sie sich mit mir machen!!

                      Ihr Zitat von Dan Rather ist - für mich gesehen - sehr zutreffend :-)

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

                        Liege ich denn richtig mit meinen Vermutungen (FRAGEN)?

                        ..und Mist baue ich auch - deshalb MEIN ...
                        Zuletzt geändert von stiller; 28.12.2009, 21:06. Grund: mein Zitat, es geht mir oft auch so
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                          #13
                          AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

                          Ich will nicht unhöflich sein - und einfach nicht mehr antworten.
                          Aber es muß doch eine Belastung sein für Kenner, solch wirre Texte zu lesen, wie sie von mir kommen :-(. Das würde ich Ihnen eigentlich gern ersparen.

                          Der Vorgang:
                          23.12.09 gingen meine (nachzutragenden) Steuererklärungen auf Papier-Formularen per Post an mein FA.

                          Um es fürs nächste Mal leichter zu haben: download ElsterFormular vorgestern. Elster-Formular online ausgefüllt und Steuer-Nachzahlung berechnet. Weil vorgewarnt worden: den gelben Umschlag (button) nicht angeklickt. Das Ganze gelöscht.

                          Nun aber - als Angstmensch - die Frage (an mich): habe ich versehentlich evtl. woanders falsch geklickt und das online-Formular ist dann doch hinausgegangen?

                          Und so entstand die Frage (an Sie): wenn ja, was passiert dann?

                          *

                          Vergessen Sie's einfach. Die Zukunft wird es zeigen. Aber nochmals danke!!!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

                            Wenn Sie Elsterformular verwenden und die Daten elektronisch verschickt wurden ist im oberen Bereich Ihrer Steuerdatei ein grüner Balken mit dem Versandnachweis. Ist dieser Balken nicht da wurden die Daten auch nicht elektronisch übermittelt.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuer berechnen mit ElsterFormular

                              Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                              Wenn Sie Elsterformular verwenden und die Daten elektronisch verschickt wurden ist im oberen Bereich Ihrer Steuerdatei ein grüner Balken mit dem Versandnachweis. Ist dieser Balken nicht da wurden die Daten auch nicht elektronisch übermittelt.
                              Auf diese gute Antwort - danke!! - folgt nun leider erneut eine doofe Frage:
                              was ist die "Steuerdatei"??

                              Kommentar

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