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Erbe und Zinseinkünfte

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    Erbe und Zinseinkünfte

    Hallo brauche Euren Rat

    Die Eltern haben ein Zweifamilienhaus, in dem sie selbst leben und die zweite Wohnung vermietet ist. Beiden gehört das Haus zu gleichen Anteilen.

    Dann hatten sie ein gemeinschaftliches Oderkonto und zwei gemeinschaftliche Sparbücher mit höheren Geldbeträgen über der Freigrenze. Die Mieteinnahmen gehen seit Jahren auf eines der Sparbücher.

    Das Girokonto diente natürlich zur Lebensführung, allerdings gehen davon auch Beträge sporadisch auf die Sparbücher. Sie haben ein sog. Plussparen eingerichtet, wo einmal im Monat zu einem bestimmten Termin die Summe auf dem Girokonto überprüft wird. Übersteigt diese einen bestimmten Betrag, geht der Überschuss auf ein Sparbuch.

    Vor Monaten ist ein Erbfall eingetreten. Die Mutti ist jetzt gegenüber dem Geldinstitut alleiniger Kontoinhaber. Durch den Tod des Vaters sind meine Mutter und ich automatisch durch die gesetzliche Erbfolge zur Erbengemeinschaft geworden. Das Erbe geht jeweils zur Hälfte an die Mutter und mich. Mit der Folge, das ich an der Immobilie die Hälfte der Hälfte des Verstorbenen geerbt habe. Ich bin also jetzt zu einem Viertel daran beteiligt. Die Mutti bekommt zu ihrer Hälfte die andere Hälfte des Ehemanns und hat jetzt am Haus 75% Eigentum. Beim Geldguthaben aus dem Erbe ebenso.

    Durch den Erbfall haben meine Mutter und ich am Erbe DAS GEMEINSCHAFTLICHE VERMÖGEN (erbrechtlich nennt sich das Gesamthandsvermögen) mit allen Rechten und Pflichten daraus. Der gesamte Vermögenswert AM ERBE einschließlich der künftigen Zugewinne (Zinsen, Mieten) AUS DEM ERBE wird nach den jeweiligen Erbanteilen unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgerechnet. Das Erbe und die Einkünfte jeglicher Art aus dem Erbe werden der Erbengemeinschaft nur so lange zugerechnet, bis die gemeinsame Vermögensmasse auseinandergesetzt (aufgeteilt) wird.

    Jetzt habe ich mich bezüglich des Erbfalls bereits schlau gemacht, dabei kam ans Licht, dass ich auch wenn ich kein Kontoinhaber bin, steuerlich dennoch laufende Zins- und Mieteinnahmen aus dem Erbe habe, die es zu beachten gilt. Selbst wenn ich mir die Miet- und Zinseinnahmen nicht auf das eigene Konto überweisen lasse.

    Wie ermittle ich jetzt korrekt den Betrag insbesondere der ZINSEINKÜNFTE AUS DEM ERBE, da ja bisher und auch weiterhin auf dem Girokonto monatliche Zu- und Abgänge und auf den Sparbüchern die Miete und durch das Plussparen Beträge aus nicht verbrauchten monatlichen Rentenzahlungen der Mutter in einen Topf auflaufen?

    Wer kann helfen?

    #2
    AW: Erbe und Zinseinkünfte

    Hallo felix2000

    meiner Meinung nach ist es so:
    wenn ihr KEINE Erbauseinandersetzung macht (d.h. alles soll dauerhaft so bleiben wie es ist) das ihr für die "Erbengemeinschaft" eine Steuernummer beantragen und eine Steuererklärung (sogen. Feststellungserklärung) abgeben müsst.

    Darin werden die Einkünfte aus V+V und KAP ermittelt und anhand der Anteile aufgeteilt.
    Wobei das für das Sterbejahr ein wenig kompliziert ist.
    dort müssen die Miet/und Kapitaleinkünfte bis zum Todestag errechnet werden und fliessen in die Steuererklärung der Mutter ein (mit den anderen Einkünften des Vaters: Rente, Arbeitslohn etc.)

    Eine Zweite Berechnung erfolgt ab dem Todestag bis zum Jahresende.

    HABT ihr eine Erbauseinandersetzung gemacht, macht ihr eine Ermittlung der Einkünfte (ab Todestag), teilt sie selber auf und jeder trägt sie in seine Erklärung ein.

    Ev. ist es günstig für das Haus ein eigenes Girokonto anzulegen, auf dem alle Einnahmen und Ausgaben zusammenlaufen und dazu ein neues Sparkonto, ansonsten ist es auf Grund der Vermischungen von "privat" und "Vermietung" nicht möglich die Einkünfte korrekt zu trennen.
    Zuletzt geändert von Max_v_S; 30.08.2010, 11:32. Grund: korrektur
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

    Kommentar


      #3
      AW: Erbe und Zinseinkünfte

      Ach du Sch. . . , scheint so zu sein. Habe mir gerade etwas zu Feststellungserklärungn durchgelesen. Vorher noch nie was von gehört. Eigentlich wollte ich alles so lassen wie es ist. Das werde ich mir dann wohl klemmen. Mache jetzt schon jedes Jahr zwei Steuererklärungen. Die eigene und die der Mutter. Dann noch eine für die Erbengemeinschaft, nein nicht wirklich.

      Danke für die Ausführungen

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