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Umsatzsteuererklärung - wohin mit den vom Finanzamt erstatteten Beträgen?

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    Umsatzsteuererklärung - wohin mit den vom Finanzamt erstatteten Beträgen?

    Hallo,

    ich habe ein kleines Problem bei meiner Umsatzsteuererklärung 2009.
    Im Prinzip ist es ja idiotensicher, wenn man seine (in meinem Fall noch monatlichen) Voranmeldungen zur Hand hat. In Z33 habe ich meine Umsätze eingetragen, in Z62 die abziehbaren Vorsteuerbeträge und in Zeile 108 (Vorauszahlungssoll) das, was ich insgesamt im letzten Jahr ans FA überwiesen habe. Nun ergibt sich in Z109 ein Erstattungsanspruch (also ein negativer Wert), der - bis auf ein paar Cent - genau mit dem übereinstimmt, was mir das Finanzamt im letzten Jahr auch an USt erstattet hat (also in den Monaten mit mehr Ausgaben als Einnahmen). Soweit, so gut, aber das FA will mir das ja nicht nochmal bezahlen, also muß dieser Wert irgendwo als Einnahme o.ä. hinein.

    - Hätte ich das also gleich verrechnen sollen in Zeile 108? (Also mein geleisteter Betrag minus die Erstattung vom Finanzamt.)
    - Oder wo trage ich diesen Wert ein, also quasi die "Einnahme" vom Finanzamt, damit es am Ende bei ungefähr Null rauskommt.
    Zu den Umsätzen kann es ja nicht, sonst würde ja die Steuer besteuert. :-)

    In meiner separaten EÜR ist das schön getrennt und logisch angelegt - und da gibt es auch dafür vorgesehene Bezeichnungen. ("vom Finanzamt erstattete" etc.)
    Aber in dem Formular der Umsatzsteuererklärung ist das (mir) leider nicht klar.

    Vielen Dank!!

    Martin O.

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung - wohin mit den vom Finanzamt erstatteten Beträgen?

    Vorauszahlungssoll (Zeile 108 Jahreserklärung) entspricht der Summe aller Zeilen 67 der Voranmeldungen 2009.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung - wohin mit den vom Finanzamt erstatteten Beträgen?

      Herzlichen Dank,

      sowas dachte ich mir ja bereits, aber so schön einfach wie Ihre Antwort findet man das leider nicht in den offiziellen Erklärungen, da ist es etwas kryptischer formuliert, daß mir nicht klar
      wurde, ob das "beide Richtungen" im Zahlungsverkehr einschließt oder nicht. (Und an anderen Stellen wird es ja auch unbedingt getrennt behandelt.)

      Viele Grüße!

      Kommentar

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