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Verpflegungsmehraufwand wo bei Umsatzsteuer Voranmeldung

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    Verpflegungsmehraufwand wo bei Umsatzsteuer Voranmeldung

    Hallo,
    ich habe mich jetzt mit einen Transportunternehmen selbständig gemacht und weiss ja nun unter anderem aus diesem Forum das ich die Spesen erstattet bekommen, da ich teilweise eine Woche am Stück unterwegs bin. Wo muss ich das bei meiner Umsatzsteuer Voranmeldung eintragen, es gibt ja eine Pauschale oder muss ich die Belege aufheben von meinen Lebensmitteleinkäufen unterwegs? Das brauch ich doch eigentlich nur wenn ich den genauen Betrag erstattet bekommen möchte und mir nicht nur die Pauschale erstatten lassen möchte, oder?
    Wird meine erste Voranmeldung werden und ich will nicht gleich einen Fehler machen. Alles andere ist kein Problem, nur habe ich nirgends was gefunden wo ich das mit dem Verpflegungsmehraufwand eintragen muss.
    Vielen Dank für die Infos im vorraus

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand wo bei Umsatzsteuer Voranmeldung

    Zitat von fallenangel671 Beitrag anzeigen
    weiss ja nun unter anderem aus diesem Forum das ich die Spesen erstattet bekomme
    Von wem? Vom Auftraggeber? Wenn das so vereinbart ist! Vom Finanzamt jedenfalls nicht. Es kann allerdings einkommensteuerrechtlich berücksichtigt werden, nicht jedoch bei der Umsatzsteuer.

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand wo bei Umsatzsteuer Voranmeldung

      Also im §4 Abs 5 Satz 5 EStG, wird von den Spesensätzen und das sie abzugfähig sind. Deswegen auch meine Frage wo ich das abziehen muss bzw verrechnen kann. Nein vom Auftraggeber bekomme ich keine Spesen.

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        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand wo bei Umsatzsteuer Voranmeldung

        Das Einkommensteuergesetz ist aber auf die Umsatzsteuer nicht anwendbar!

        EDIT: und 'abzugsfähig' heißt natürlich nicht, dass Du etwa diese Sätze e r s t a t t e t bekommen würdest.

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          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwand wo bei Umsatzsteuer Voranmeldung

          Hallo FallenAngel,

          §4 Abs. 5 Satz 1: Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn NICHT mindern:
          . . . Punkt 5. Mehraufwendungen für die Verpflegung des Steuerpflichtigen . . .

          Ich glaube, Sie sind in Ihre Selbständigkeit hineingefallen. Ein intensives Existenzgründerseminar und zumindest eine Erstberatung für Existenzgünder bei Ihrem freundlichem Finanzamt kann Ihnen so manchen Ärger und Verwechslungen ersparen.
          Mit freundlichen Grüssen
          gez. D. Cremer

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