Guten Tag im Forum,
bitte um einen Tipp oder Hinweis:
Helfe meinem Bruder und Schwägerin bei der Einkommensteuer per Elster. Ist schon sehr hilfreiches Programm. Jetzt das kleine Problem wegen der Eintragung:
Beide haben Werbungskosten, Fahrten zur Arbeit , kein PKW vorhanden, nur Tram.
Ich habe gemäß den Hinweisen sowohl die einfache km und Arbeitstage Url.+Kr.eingetragen, als auch die Abo Fahrtkosten von ca. 450. Die errechneten Kosten von der km Eintragung her übersteigen bei meinem Bruder leicht den Pauschbetrag von hier (lt. Steuerberechnungstool) 920 E um ca. 200 E
Frage 1 Ist die Eintragung so ok ? Lt. den Elster Erklärungen verstehe ich Richtigkeit für die zweigleisigen Eintragungen so.
Im zweiten Fall greift ohnehin der Pauschbetrag von 920 E die realen km und Arbeitstage Werte liegen darunter und auch der Abo-Betrag von 600 E
Somit wäre für mich gar keine Notwendigkeit hier überhaupt etwas einzutragen, oder?
Andererseits besteht meine Schwägerin aus Ehrlichkeits-Korrektheitsgründen auf folgendem: Sie möchte unbedingt, dass die Abo Kosten eingetragen werden. Könnte ich ja durchaus machen, der Form halber. Das haben wir auch im davorliegenden Jahr so gemacht. Allerdings hat ihr der Arbeitgeber im letzten Jahr die Abo Fahrtkosten ersetzt. Allerdings keine Eintragung in der LST Bescheinigung.
Frage 2:
Könnte ich das, sozusagen auch der Ordnung halber, in N S.2 unter Nr. 40 bei steuerfrei ersetzt eintragen?
bitte um einen Tipp oder Hinweis:
Helfe meinem Bruder und Schwägerin bei der Einkommensteuer per Elster. Ist schon sehr hilfreiches Programm. Jetzt das kleine Problem wegen der Eintragung:
Beide haben Werbungskosten, Fahrten zur Arbeit , kein PKW vorhanden, nur Tram.
Ich habe gemäß den Hinweisen sowohl die einfache km und Arbeitstage Url.+Kr.eingetragen, als auch die Abo Fahrtkosten von ca. 450. Die errechneten Kosten von der km Eintragung her übersteigen bei meinem Bruder leicht den Pauschbetrag von hier (lt. Steuerberechnungstool) 920 E um ca. 200 E
Frage 1 Ist die Eintragung so ok ? Lt. den Elster Erklärungen verstehe ich Richtigkeit für die zweigleisigen Eintragungen so.
Im zweiten Fall greift ohnehin der Pauschbetrag von 920 E die realen km und Arbeitstage Werte liegen darunter und auch der Abo-Betrag von 600 E
Somit wäre für mich gar keine Notwendigkeit hier überhaupt etwas einzutragen, oder?
Andererseits besteht meine Schwägerin aus Ehrlichkeits-Korrektheitsgründen auf folgendem: Sie möchte unbedingt, dass die Abo Kosten eingetragen werden. Könnte ich ja durchaus machen, der Form halber. Das haben wir auch im davorliegenden Jahr so gemacht. Allerdings hat ihr der Arbeitgeber im letzten Jahr die Abo Fahrtkosten ersetzt. Allerdings keine Eintragung in der LST Bescheinigung.
Frage 2:
Könnte ich das, sozusagen auch der Ordnung halber, in N S.2 unter Nr. 40 bei steuerfrei ersetzt eintragen?
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