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Unterschiedliche Steuerberechnungen durch Kapitaleinkünfte

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    Unterschiedliche Steuerberechnungen durch Kapitaleinkünfte

    Servus, ich habe die Steuererklärung meiner Schwester und die meiner Eltern soweit fertig und die Steuerberechnungen angeschaut und verstehe die Behandlung der Kapitaleinkünfte im Programm nicht so recht.

    Bei beiden habe ich die Kapitalerträge erklärt (Eintragungen in Z. 7, Z. 14, Z. 49, Z. 50), Kreuze bei Günstigerprf. (Z. 4) und Kirchensteuerfestsetzung (Z. 6) gesetzt. Im Ergebnis sind Kapitaleinkünfte da, wobei der Steuersatz weniger als 25 % beträgt. Bei meinen Eltern tauchen die Kapitaleinkünfte jedoch wie früher gleich oben bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte auf, bei meiner Schwester taucht da gar nichts auf, sondern unter dem zu versteuernden Einkommen kommt ein Block Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG versteuert werden. Eigentlich verständlich, dass der Block da steht, aber was ist jetzt richtig?

    Ich möchte ja, dass die Kapitaleinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Demnach müsste das Schema bei der Steuerberechnung meiner Eltern richtig sein, oder?

    Zur Verprobung hab ich bei meiner Schwester die Kapitaleinkünfte gelöscht und den Betrag als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingegeben. Und da kommen 100 € weniger Steuer raus.

    Kann mir jemand helfen?

    Binsi

    #2
    AW: Unterschiedliche Steuerberechnungen durch Kapitaleinkünfte

    Zitat von Binsi Beitrag anzeigen
    Zur Verprobung hab ich bei meiner Schwester die Kapitaleinkünfte gelöscht und den Betrag als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingegeben. Und da kommen 100 € weniger Steuer raus.
    Fast ganz unten in der Steuerberechnung heißt es "festzusetzende Einkommensteuer". Ist dieser Betrag mit Gewerbeeinkünften 100 € niedriger als mit Kapitaleinkünften? Oder ist es vielmehr so dass oben in der Abrechung 100 € weniger rauskommen, weil ja keine Kapitalertragsteuer angerechnet wird?

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      #3
      AW: Unterschiedliche Steuerberechnungen durch Kapitaleinkünfte

      Die festzusetzende Einkommensteuer beträgt 100 € weniger.

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        #4
        AW: Unterschiedliche Steuerberechnungen durch Kapitaleinkünfte

        Hallo Binsi,

        ich vermute einmal, dass in dem einen Fall die Günstigerprüfung erfolgreich ist und in dem anderen nicht.

        Dazu muss man wissen, dass nicht der persönliche Steuersatz ausschlaggebend ist, sondern in der Regel eher der Grenzsteuersatz. Solange dieser über 25% liegt, lohnt sich die Günsteigerprüfung grundsätzlich nicht. Bei etwas geringerem Grenzsteuersatz kommt es dann auch auf die Höhe der Kapitaleinkünfte an.

        Onlineabgabenrechner, der auch den Grenzsteuersatz ermittelt: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

        Dort muss das zu versteuernde Einkommen (ZVE) eingegeben werden (zu entnehmen aus der Elsterberechnung ohne(!) KAP, oder hilfsweise aus dem letztjährigem Bescheid, wenn sich nicht allzuviel geändert hat)

        Wenn die Kapitalerträge testweise als Einkünfte aus Gewerbe eingetragen werden, kann eigentlich niemals eine geringere Steuer herauskommen. Mit einer solchen 'Manipulation' kann man aber zahlreiche andere Fehler einbauen.
        Daher ist es imho besser, testweise die Anlage KAP komplett zu entfernen (ist ja eh keine Pflicht mehr). Wenn dann die Steuerlast unverändert bleibt, wäre wohl die Günstigerprüfung NICHT erfolgreich.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Unterschiedliche Steuerberechnungen durch Kapitaleinkünfte

          Danke für den Tipp, Stefan. Stimmt tatsächlich.

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