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altes oder neues Finanzamt?

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    altes oder neues Finanzamt?

    Ich sitze nun bei meinen Steuererklärungen für 2007 und 2008, 2009 habe ich erledigt, da um vieles leichter. Im Jahr 2007 bin ich übersiedelt. Vor dem Umzug war ein anderes Finanzamt für mich zuständig als danach. Ich habe zwar gelesen, dass man die Steuererklärung beim Wohnsitzfinanzamt abgeben soll, doch ich habe heute bei meinem jetzigen FA nachgefragt. Die Dame dort sagte mir, dass ich sie beim alten FA abgeben sollte - immer dort, wo man für die Lohnsteuer zu jenem Zeitpunkt zuständig war. Da meine Steuernummer aber zu meinem neuen Finanzamt führt, meinte sie, ich solle die Angabe der Steuernummer weglassen. Doch wird nicht bei der elektronischen Übertragung mit Authentifizierung automatisch an das FA übertragen, bei dem man registriert ist?

    Ich bin verwirrt - kann mir jemand einen Hinweis geben? Danke!

    #2
    AW: altes oder neues Finanzamt?

    Hallo,
    wenn ich dich recht verstehe, hast du 2009 bei deinem Wohnsitzfinanzamt abgegeben und eine entsprechende Steuernummer. Wenn du jetzt auch noch die Jahre 2007 und 2008 abgeben willst, gibst du sie bei deinem Finanzamt ab, wo du jetzt wohnst.

    Die elektronische Steuererklärung wird immer an das Finanzamt übermittelt, welches du auswählst, auch wenn du keine Steuernummer einträgst, musst du doch Bundesland und Finanzamt auswählen.


    Tschüß

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      #3
      AW: altes oder neues Finanzamt?

      Zitat von cody Beitrag anzeigen
      Die Dame dort sagte mir, dass ich sie beim alten FA abgeben sollte - immer dort, wo man für die Lohnsteuer zu jenem Zeitpunkt zuständig war.
      Da wollte sich wohl jemand um die Arbeit drücken - was für ein Blödsinn! Nach dieser Lesart würde man also, wenn man innerhalb eines Jahres 3x umzieht, die Steuererklärung aufteilen und an 3 verschiedene Finanzämter schicken müssen .

      Nach § 19 Abgabenordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html) ist das Finanzamt zuständig, in dem man seinen Wohnsitz hat (und nicht hatte!).

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        #4
        AW: altes oder neues Finanzamt?

        Grundsätzlich immer das aktuelle Finanzamt - notfalls ohne Steuernummer.

        Sollten die Daten elektronisch nach Bayern gelangen und man ist z.B. nach Hessen verzogen, können diese Daten in Hessen NICHT abgerufen werden. Lediglich bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes funktioniert dann der Datenabruf.

        Bei welchem Finanzamt man sich unter welcher Steuernummer mal authentifiziert hat, spielt keine Rolle.

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