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Außergewöhnliche Belastungen werden nicht berechnet? 2009

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    Außergewöhnliche Belastungen werden nicht berechnet? 2009

    Guten Abend Steuergemeinde,

    wir haben in der Zeile 68 Außergewöhnliche Belastungen eingetragen, diese werden bei der Steuerberechnung jedoch nicht berücksichtigt. Es wurden beide Felder in der Zeile ausgefüllt.

    Woran kann dies liegen?

    Grüße und DANKE aus Hannover

    Michael

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen werden nicht berechnet? 2009

    Außergewöhnliche Belastungen sind um die zumutbare Eigenbelastung zu kürzen. Die zumutbare Belastung beträgt je nach Einkommen und Familienstand zwischen 1% und 7% vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
    Vermutlich sind die Aufwendungen niedriger als die zumutbare Eigenbelastung.

    Kommentar


      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen werden nicht berechnet? 2009

      Bei mir werden die außergewöhnlichen Belastungen auch in der Steuerberechnung berücksichtigt, wenn sie unter der zumutbaren Belastung liegen. Zwischen den Sonderausgaben und der 'Berechnung der Einkommensteuer' werden sie detailliert aufgeführt und die zumutbare Belastung abgezogen.

      Kommentar


        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen werden nicht berechnet? 2009

        Also bei mir sieht die Berechnung z.B. so aus:

        Aufwendungen nach § 33 EStG 2.000 €
        zumutbare Belastung
        ( v.H. von 99.080 €) -3.963 €
        abziehbar nach § 33 EStG 0 €

        Die Aufwendungen werden demnach NICHT berücksichtigt, wenn die zumutbare Belastung höher ist.

        Kommentar


          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastungen werden nicht berechnet? 2009

          Danke für die ersten Antworten,

          um es einfach zu machen: 50.000 Einkommen, davon 7% = 3500€ Dies ist der Betrag der als zumutbar gilt. Alles was > 3500 würde dann vom Einkomen abgezogen.

          Unsere außergew. Belast. sind 10.000? Da müßten dann doch 7500€ auftauchen?


          Grüße aus H unter Wolken

          Michael

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            #6
            AW: Außergewöhnliche Belastungen werden nicht berechnet? 2009

            Zitat von Krake Beitrag anzeigen
            Aufwendungen nach § 33 EStG 2.000 €
            zumutbare Belastung
            ( v.H. von 99.080 €) -3.963 €
            abziehbar nach § 33 EStG 0 €
            Genau so

            Die außergewöhnlichen Belastungen werden in der Berechnung berücksichtigt, wirken sich aber nicht aus. Bei MIZUR scheinen sie aber in der Berechnung gar nicht aufzutauchen . . .

            Kommentar


              #7
              AW: Außergewöhnliche Belastungen werden nicht berechnet? 2009

              Das kann eigentlich nicht sein.

              In welche Zeilen bzw. Spalten wurden denn Eintragungen vorgenommen?

              Ich habe durch Tests nur dann keine Berücksichtigung der agB, wenn ich in der Zeile 70 auch in der rechten Spalte (zu erwartende/erhaltene Leistungen) den Betrag nochmals eintrage.

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                #8
                AW: Außergewöhnliche Belastungen werden nicht berechnet? 2009

                Gut das es Leute gibt die sich auskennen! DANKE, genau das war der Fehler. Bei den zuerwartenden Leistungen muss natürlich eine 0 stehen.

                Grüße und nochmal DANKE für die Unterstützung

                Michael

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