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Kinderbetreuungskosten als Vater/Mutter

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    Kinderbetreuungskosten als Vater/Mutter

    Hallo,

    letztes Jahr musste ich hier eintragen:
    Kinderbetreuungskosten als (Pflege)-Vater
    Grund: Erwerbsatätigkeit
    Betrag: selber Betrag wie Kindergartenkosten

    Ich weiß nur nicht mehr, warum das so eingetragen werden muss.

    Fall:
    Familie, verheiratet, 2 Kinder, Mann berufstätig, Frau zuhause

    Was ist hier einzutragen und warum?

    Danke
    Magnus

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten als Vater/Mutter

    Zeile 61: Bezeichnung, Ort, Dauer und Kosten der Dienstleistung
    Zeile 62: X Vater; Grund: X Erwerbstätigkeit 01013112; Aufwendungen

    Zeile 69: X Anderer Elternteil
    Zeile 75: X Es liegen keine der vorgenannten Gründe vor 01013112.

    Zeile 77: X Vater
    Zeile 81: Aufwendungen; 2/3 der Aufwendungen

    - - Ergebnis: die Kinderbetreuungskosten können nicht abgezogen werden.
    Der Grund für diese Eintragungen ist, dass Kinderbetreuungskosten nur dann (wie Werbungskosten) abgezogen werden dürfen, wenn beide Elternteile berufstätig, in Ausbildung oder durch Behinderung / Krankheit berufsunfähig sind.


    Alternativ (falls zutreffend) die Kreuze bei "Das Kind hat das 3., jedoch nicht das 6. Lebensjahr vollendet und dann die Zeilen 77 und 81 frei lassen. Dann werden die Kinderbetreuungskosten "wie Sonderausgaben" abgezogen.

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