Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bausparvertrag - Anlage VL für 2008

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bausparvertrag - Anlage VL für 2008

    Moin,
    ich mache gerade meine Einkommensteuererklärung für 2008 (ich weiß, ein bisschen spät). Meine Frage: Kann bzw. muss ich meinen Bausparvertrag dort irgendwo angeben?

    Da ich von meiner Bausparkasse eine Anlage VL bekommen habe, denke ich schon, dass ich irgendwo im Elster - Formular einen entsprechenden Eintrag machen sollte, gell?

    #2
    AW: Bausparvertrag - Anlage VL für 2008

    Hallo aalemann,

    die Anlage VL KANNST du mit einreichen, bringt eventuell etwas, schaden kann es aber nie. Es gibt ein extra Formular dazu (VL), es muss aber grundsätzlich und immer das Original eingereicht werden.

    Außerdem musst du die Zinsen in der Anlage KAP angeben, wenn die Kapitalerträge INSGESAMT über dem Sparerfreibetrag lagen (801 bzw. 1602 Euro). Wenn sie hingegen nicht darüber lagen, reicht ein Kreuz im Hauptvordruck Zeile 35.
    Normalerweise sollte es von der Bausparkasse auch eine Jahresbescheinigung geben, woraus man entnehmen kann, was wohin gehört.
    (Hinweis auch für alle Mitlesenden: Es geht um 2008, altes Recht!!!)

    Wichtig zu wissen ist, dass seit der Abgeltungsteuer (also 2009) auch Bausparkassen Kapitalertragsteuer (=Abgeltungsteuer) abführen müssen; die Sonderregelung wurde gestrichen.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 11.09.2010, 13:39. Grund: 2008 hieß es noch Sparerfreibetrag
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Bausparvertrag - Anlage VL für 2008

      Moin Stefan,

      danke für deine detaillierte Antwort! Ich werde sie einfach mal miteinreichen, mal schauen was passiert

      Deiner Antwort entnehme ich, dass ich bei meiner Steuererklärung für 2009 - die ich im Anschluss machen wollte - anders verfahren muss. Vielleicht komme ich ja diesmal von selber drauf^^

      Gruß, aalemann

      Kommentar


        #4
        AW: Bausparvertrag - Anlage VL für 2008

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Außerdem musst du die Zinsen in der Anlage KAP angeben, wenn die Kapitalerträge INSGESAMT über dem Sparerfreibetrag lagen (801 bzw. 1602 Euro). Wenn sie hingegen nicht darüber lagen, reicht ein Kreuz im Hauptvordruck Zeile 35.
        da die Kapitalerträge bei mir insgesamt unter dem Sparerfreibetrag liegen, brauche ich die Anlage KAP nicht mit angeben und kann in Zeile 35 ankreuzen, "Die gesamten Einnahmen aus Kapitalvermögen betragen nicht mehr als 801 € "

        oder?

        Kommentar


          #5
          AW: Bausparvertrag - Anlage VL für 2008

          Hallo aalemann,

          ja, so hatte ich ja geschrieben. Wohlgemerkt, das gilt nur für das alte Recht. Und ich nehme natürlich an, dass die Bausparkasse auch keine Kapitalertragsteuern abgeführt hat (das musste sie nämlich aufgrund einer Sonderregelung ausnahmsweise nicht). Wenn doch Steuern abgeführt wurden, sollte auch eine Anlage KAP abgegeben werden; die Steuern würden dann erstattet.

          Stell dir einfach folgende Fragen:
          - lagen die Kapitalerträge INSGESAMT über 801 bzw. 1602 Euro?
          - wurden Kapitalertragsteuern abgeführt?
          Wenn beide Fragen mit NEIN beantwortet werden können, reicht ein Kreuz im Hauptvordruck Zeile 35.

          Ab 2009 musst du aufpassen, ob bei der Bausparkasse ein Freistellungsauftrag gestellt wurde oder aber Steuern abgeführt wurden. Die 2 Fragen gelten auch dann, im Hauptvordruck ist aber allenfalls Zeile 72 zu beachten (nur bei außergewöhnlichen Belastungen).

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Bausparvertrag - Anlage VL für 2008

            Stefan, erst einmal möchte ich dir für deine erneute Antwort danken!

            Zu deiner letzten Antwort:
            die Kapitalerträge lagen insgesamt unter 801 EUR, allerdings hat meine Bausparkasse Kapitalertragssteuer gezahlt, wie ich aus deren Jahresteuerbescheinigung 2008 entnommen habe - die ich vermutlich als Kopie meiner Steuererklärung beilegen muss, gell ?

            Danke für deinen Hinweis, weil ich jetzt weiß, dass ich die Anlage KAP ausfüllen muss, um diese Steuern wiederzubekommen. Allerdings verstehe ich nicht, warum die dann überhaupt Steuern gezahlt haben, wenn ich die sowieso wiederbekomme . . . .

            Kommentar


              #7
              AW: Bausparvertrag - Anlage VL für 2008

              Hallo aalemann,

              >>>die ich vermutlich als Kopie meiner Steuererklärung beilegen muss, gell ?
              Ja, Steuerbescheinigungen MÜSSEN beigelegt werden, ganz offiziell eigentlich im Original. Da aber der Name mit draufsteht, reicht meist auch eine Kopie, kann ja nicht noch jemand anderes benutzen. Ich reiche grundsätzlich nur nicht personalisierte Belege im Original ein, etwa Arzneimittelquittungen etc.
              Wie schon gesagt, werden die Steuern aus dem Bausparvertrag in deinem Fall komplett erstattet.


              >>>Allerdings verstehe ich nicht, warum die dann überhaupt Steuern gezahlt haben, wenn ich die sowieso wiederbekomme . . . .

              Das wusste die Bank aber nicht, du hättest ja noch andere Kapitaleinkünfte haben können. Grundsätzlich müssen Banken die Kapitalertragsteuer und Soli abführen, wenn kein ausreichender Freistellungsauftrag gestellt wurde.
              Warum hier nun auch eine Bausparkasse Steuern abgeführt hat, obwohl es dafür extra eine Sonderregelung gab, könnte wohl nur die Bank selber sagen. Spielt aber auch keine Rolle mehr, denn jetzt geht es wohl nur noch über die Steuererklärung.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: Bausparvertrag - Anlage VL für 2008

                Mag ja sein, dass reckoner bisher mit einer Kopie der Steuerbescheinigung Glück gehabt hat. Das Finanzamt verlangt aber in bestimmten Fällen ein Original, wozu u.a. die Steuerbescheinigung gehört (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG), die Zuwendungsbestätigung nach § 10b EStG, die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG bei der Riesterrente oder die Bescheinigung bei den vermögenswirksamen Leistungen. Wer also nicht Gefahr laufen möchte, dass sich seine Veranlagung verzögert bzw. der Bearbeiter die Beträge nicht anerkennt, sollte in diesen Fällen das Original einreichen und die Kopie in seine Akten deponieren.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                Lädt...
                X