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Verständnisfrage "Sonderausgabenabzug"

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    Verständnisfrage "Sonderausgabenabzug"

    Hi,

    ich habe eine Frage zum Sonderausgabenabzug bei der Riester Rente. Und zwar habe ich im Jahr 2008 nur einen geringen Betrag eingezahlt, um die staatliche Förderung zu erhalten.

    240€ selber eingezahlt
    + 154€ staatliche Förderung

    Jetzt habe ich gelesen, dass entweder Sonderausgabenabzug oder staatliche Förderung gelten. Heisst das, dass ich der Sonderausgabenabzug nur gilt, wenn mir das eine Steuerersparnis bringt, welche höher als die staatliche Förderung (154€) ist? Wird dieses automatisch geprüft oder muss ich dafür irgendwo noch ein Häkchen setzen?

    Für meinen Fall würde das ergeben, dass ich die Riester Rente gar nicht eintragen muss oder sehe ich das falsch?

    Viele Grüße!

    #2
    AW: Verständnisfrage "Sonderausgabenabzug"

    siehst du richtig, die arbeit kann man sich sparen.

    ansonsten wird automatisch geprüft, WENN du auf seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand Sonderausgabenabzug beantragst und deine ganzen daten einfüllst.

    wenn der sonderausgabenabzug dich besser stellt, müsstest du die zulage, die ja in den vertrag gezahlt wird, sogar über die steuer wieder zurück gewähren.

    Kommentar


      #3
      AW: Verständnisfrage "Sonderausgabenabzug"

      hmm, verstehe ich nicht ganz

      dann würde es ja keinen sinn machen, wenn man die zulage immer bekommt, das ganze dann in der steuer anzugeben, da wenn man mehr bekommt man sogar drauf zahlt?!

      Kommentar


        #4
        AW: Verständnisfrage "Sonderausgabenabzug"

        Hallo hennesiv,

        das hast du falsch verstanden (und/oder Falzo hat sich etwas unglücklich ausgedrückt ;-).

        Es gibt entweder die Förderung oder den Sonderausgabenabzug. Und wenn letzteres besser ist, wird natürlich die Förderung angerechnet (da bereits indirekt ausgezahlt). Die Steuerersparnis aufgrund der Sonderausgaben ist aber immer höher als die Förderung (oder die Prüfung ist negativ), also gibt es - wenn überhaupt - mehr Steuern zurück bzw. eine geringere Nachzahlung.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Verständnisfrage "Sonderausgabenabzug"

          Oder vielleicht noch etwas anders ausgedrückt: Bei der Günstigerprüfung in der Einkommensteuererklärung wird der ZulagenANSPRUCH verglichen mit der steuerlichen Auswirkung eines Sonderausgabenabzuges. Ob Sie die Zulage überhaupt beantragt haben, ist egal. Sie können also NICHT darauf verzichten, den Zulagenantrag zu stellen und sich ALLES im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu holen, denn dann ginge Ihnen letztlich die Zulage verloren. Sie müssen den Zulagenantrag auf jeden Fall stellen, ggf. gibt es dann in der Einkommensteuerveranlagung mit dem Sinderausgabenabzug noch ein kleines Dessert.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Verständnisfrage "Sonderausgabenabzug"

            stimmt, das habe ich wohl missverständlich ausgedrückt.
            bezogen auf Deine Aussage im Ursprungsposting:

            Zitat von hennesiv Beitrag anzeigen
            Heisst das, dass ich der Sonderausgabenabzug nur gilt, wenn mir das eine Steuerersparnis bringt, welche höher als die staatliche Förderung (154€) ist?
            lautet die Antwort also JA, die Steuersparnis muß höher sein, als die Förderung, damit der Sonderausgabenabzug zum tragen kommt.

            ich wollte nur sagen, das in der Berechnung in diesem Falle eben die Zulage von der ermittelten Steuerersparnis wieder abgezogen wird.
            da man die Zulage (soweit beantragt) ja in den Vertrag ausgezahlt bekommt, hat man diesen Teil der Steuersparnis ja schon in der Tasche und kriegt ihn über die Steuererklärung kein zweites mal ;-)

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