Sehr geehrte Experten, nach einigen erfolgreichen "Elsterjahren" habe ich mit der Version 2009 einige Probleme:
Der Versuch einer Lohnsteuerberechnung wird schon nach Eingabe der Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung mit der folgenden Fehlermeldung quittiert: : Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken und Pflegeversicherung lt. Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung übersteigen die geltend gemachten Beiträge zur gesetzlichen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, Kranken und Pflegeversicherung lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung undoder zur Kranken bzw. Pflegepflichtversicherung. Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken und Pflegeversicherung lt. Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung übersteigen die geltend gemachten sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Der errechnete Wert wurde maschinell auf 0,00 Euro begrenzt. Bitte prüfen Sie, ob ein Erfassungsfehler vorliegt.: Dabei wurden die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung m. E. korrekt in die jeweiligen Felder der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen. Ich habe bewusst nochmal eine neue Erklärung ohne weitere Eingaben begonnen. Ein Erfassungsfehler liegt nicht vor. Das Verhältnis der Werte aus Nr. 24 (größer) zu Nr. 25 war auch im Jahr 2008 so. Für einen Tipp für die weitere Vorgehensweise wäre ich sehr dankbar. Gruß, RL1962
Der Versuch einer Lohnsteuerberechnung wird schon nach Eingabe der Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung mit der folgenden Fehlermeldung quittiert: : Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken und Pflegeversicherung lt. Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung übersteigen die geltend gemachten Beiträge zur gesetzlichen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, Kranken und Pflegeversicherung lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung undoder zur Kranken bzw. Pflegepflichtversicherung. Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken und Pflegeversicherung lt. Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung übersteigen die geltend gemachten sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Der errechnete Wert wurde maschinell auf 0,00 Euro begrenzt. Bitte prüfen Sie, ob ein Erfassungsfehler vorliegt.: Dabei wurden die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung m. E. korrekt in die jeweiligen Felder der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen. Ich habe bewusst nochmal eine neue Erklärung ohne weitere Eingaben begonnen. Ein Erfassungsfehler liegt nicht vor. Das Verhältnis der Werte aus Nr. 24 (größer) zu Nr. 25 war auch im Jahr 2008 so. Für einen Tipp für die weitere Vorgehensweise wäre ich sehr dankbar. Gruß, RL1962
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