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Vorsorgeaufwendungen - davon abzugsfähig

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    Vorsorgeaufwendungen - davon abzugsfähig

    Die Ehefrau ist als Angestellte in der Privatwirtschaft normal beschäftigt, der Ehemann ist seit einigen Jahren Hausmann. Er hat noch geringfügige Einkünfte aus Kapitalvermögen, allerdings unterhalb der entsprechenden Einkommensgrenzen, sodass er beitragsfrei in der Familienversicherung der Ehefrau mitversichert ist.
    Wir hatten hier dann auch in Zeile 67 bei der Ehefrau mit Ja und beim Ehemann mit Nein geantwortet.
    Die Elster-Berechnung zieht hier 3.900
    Das Finanzamt kürzt auf 3.000

    Wir verstehen nicht so richtig, wieso das Nein beim Ehemann falsch sein soll. Er bekommt doch weder steuerfreie Zuschüsse, noch Arbeitgeberbeiträge, noch Beihilfen, außer dass er beitragsfrei mitversichert ist, aber dies ist doch eigentlich nicht steuerrelevant, sondern ein Thema der Sozialversicherung (Familienversicherung/Krankenversicherung)?

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen - davon abzugsfähig

    Hallo lucros2006,

    doch, der Ehemann trägt die Krankenversicherung nicht alleine, ganz im Gegenteil, es zahlt ja überhaupt nichts dafür. Daher erhält er die Leistung steuerfrei.

    Steht auch so in der Hilfe zu Elster, Zitat:
    "Bei Ehegatten, die über ihren Ehepartner versichert sind (z. B. gesetzliche Krankenversicherung), ist die Frage wie beim Ehepartner mit Ja zu beantworten."

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen - davon abzugsfähig

      und Zuschüsse erhält der Ehemann indirekt ja doch, da die Zahlungen des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung seiner Frau ja gleichzeitig auch ihm zu Gute kommen, spielt halt keine Rolle das es nicht _sein_ Arbeitgeber ist ;-)

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen - davon abzugsfähig

        Das Thema ist hier im Laufe der Jahre schon mehrmals hochgekocht, daher vielleicht noch einmal anders dargestellt: Den Text dazu in den amtlichen Formularen und deswegen auch in den Steuerprogrammen finde ich zu eng und daher nicht gerade sinvoll. Der Gesetzestext, auf den es m.E. eigentlich nur ankommt, ist -oh Wunder- hier ausnahmsweise klarer, denn er lautet (§ 10 Abs. 4 EStG):

        Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 3 können je Kalenderjahr bis 2 400 Euro abgezogen werden. Der Höchstbetrag beträgt 1 500 Euro bei Steuerpflichtigen, die GANZ ODER TEILWEISE OHNE EIGENE AUFWENDUNGEN einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nr. 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden. 3Bei zusammenveranlagten Ehegatten bestimmt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der jedem Ehegatten unter den Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 zustehenden Höchstbeträge.

        Bezogen auf den Fall: Der Ehemann hatte keine eigenen Aufwendungen, aber trotzdem Anspruch auf Krankheitskostenübernahme, folglich eindeutig Ja-Kreuzchen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwendungen - davon abzugsfähig

          Vielen Dank für die Antworten.

          Ich hatte die Frage auch meinem zuständigen Steuerbeamten schriftlich gestellt - er konnte sie mir nicht so kompetent beantworten, reagierte eher leicht genervt, was mir einfällt, ihm solche Fragen zu stellen.

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