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Analge G und Ehepartner

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    Analge G und Ehepartner

    Die Anlage G soll bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern je einmal ausgefüllt werden
    Wir haben eine Photovoltaik Anlage und betreiben diese gemeinsam und sind gemeinsam veranlagt.
    Muss nun der Gewinn der Anlage jeweils gesamt eingetragen werden oder jeweils die Hälfte ?
    Ist der einzutragende Gewinn der Ertrag den der Energieversorger überweist oder das was nach Abzug der Kosten übrig bleibt (und hier wieder die Frage jeweils ganz oder hälftig)?

    Vielen Dank !

    #2
    AW: Analge G und Ehepartner

    Wenn für einen Ehegatten - nicht für die Gemeinschaft - die Anlage G ausgefüllt werden soll, dann sind dort auch Angaben für den Ehegatten zu machen, nicht für die Gemeinschaft.

    Zitat von pievi6 Beitrag anzeigen
    Ist der einzutragende Gewinn der Ertrag den der Energieversorger überweist oder das was nach Abzug der Kosten übrig bleibt
    Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.

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      #3
      AW: Analge G und Ehepartner

      Gut das mit dem Gewinn ist dann geklärt, aber muss ich nun jeweils die Hälfte eintragen oder bei beiden den gesamten Betrag
      Als Beispiel:
      Einnahmen 2000 Euro im Jahr
      Kosten, Afa etc. 1600 Euro
      Gewinn 400 Euro

      Also muss ich 400 Euro eintragen. Aber muss ich nun bei Beiden 400 Euro eintragen oder bei jedem 200 Euro ?

      Danke nochmals

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        #4
        AW: Analge G und Ehepartner

        Hallo pievi6,

        bei jedem nur SEIN Gewinn, also 50% (hier 200 Euro). Genauso ist es beispielsweise bei Gemeinschaftsdepots mit den Anlagen KAP.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Analge G und Ehepartner

          Vielen Dank !

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