Die Anlage G soll bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern je einmal ausgefüllt werden
Wir haben eine Photovoltaik Anlage und betreiben diese gemeinsam und sind gemeinsam veranlagt.
Muss nun der Gewinn der Anlage jeweils gesamt eingetragen werden oder jeweils die Hälfte ?
Ist der einzutragende Gewinn der Ertrag den der Energieversorger überweist oder das was nach Abzug der Kosten übrig bleibt (und hier wieder die Frage jeweils ganz oder hälftig)?
Vielen Dank !
Wir haben eine Photovoltaik Anlage und betreiben diese gemeinsam und sind gemeinsam veranlagt.
Muss nun der Gewinn der Anlage jeweils gesamt eingetragen werden oder jeweils die Hälfte ?
Ist der einzutragende Gewinn der Ertrag den der Energieversorger überweist oder das was nach Abzug der Kosten übrig bleibt (und hier wieder die Frage jeweils ganz oder hälftig)?
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