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Arbeitnehmerpauschbetrag

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    Arbeitnehmerpauschbetrag

    Guten Tag.

    Zuerst möchte ich erwähnen, dass ich mich mit der Steuererklärung nicht so umfangreich auskenne.

    Bisher habe ich immer nur die Fahrtkosten angegeben, da ich dachte, dass ich nicht viel mehr machen kann. Allerdings bin ich nun auf den Arbeitnehmerpauschbetrag gestoßen.

    Ich habe einige Sachen dazu lesen können aber leider sind in meinem Kopf ein paar Ungereimtheiten, wozu ich im Netz bisher keine Info finden konnte. Ich habe gelesen, dass diese Pauchale 920EUR beträgt und solange ich unter dieser Grenze bleibe auch keine Nachweise für jede einzelne Aktivität aufgeführt werden müssen.

    Desweiteren habe ich hier im Forum auch schon gelesen, dass diese 920EUR alles was unter Anlage N aufgeführt wird, betreffen. Nun bin ich leider ziemlich verwirrt. Auf was bezieht sich dieser Betrag? Ich fahre täglich 45km (eine Strecke) zur Arbeit und dies 5 Tage die Woche. Allein das wären ja schon (0,30Cent/km) mehr als diese 920EUR. Oder beziehen sich die 920EUR auf eine andere Berechnung?

    Speziell frage ich nach, weil ich mir für meine Arbeit ein kleines Arbeitszimmer eingerichtet habe und hier natürlich gern noch etwas absetzen würde.

    Gruß Marco K.
    Zuletzt geändert von Marco K.; 16.09.2010, 10:02.

    #2
    AW: Arbeitnehmerpauschbetrag

    Hallo Marco,

    der von Dir erwähnte Pauschbetrag ist bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet, d.h. wirkt sich schon auf Dein monatliches Nettogehalt aus.

    Wenn Du mit Deinen Werbungskosten nicht über diesen Betrag kommst, kannst Du Dir das Ausfüllen sparen. In Deinem Fall liegst Du da locker drüber und alles was Du zusätzlich ansetzen kannst, vermindert Dein zu versteuerndes Einkommen.
    Wie allerdings der derzeitige Stand in Bezug auf Anerkennung von Arbeitszimmern ist, weiß ich nicht.
    Gruß Katja

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      #3
      AW: Arbeitnehmerpauschbetrag

      Hallo,

      bzgl. Arbeitszimmer siehe z.B.

      http://www.focus.de/panorama/vermischtes/steuer-arbeitszimmer-wieder-steuerlich-absetzbar_aid_535849.html

      Gruß stiller
      Gruss (S)stiller
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        #4
        AW: Arbeitnehmerpauschbetrag

        Hallo,

        mal grundsätzlich: Ein Arbeitnehmer kann seine Werbungskosten von seinem Einkommen absetzten. Zu diesen Werbungskosten gehören z.B. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
        - Fahrtkosten
        - Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit
        - Reisekosten
        - Berufskleidung nebst deren Reinigungskosten
        - vom Arbeitnehmer angeschafftes Werkzeug
        - Fachliteratur
        - Gewerkschaftsbeiträge
        - Kosten einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung
        - beruflich bedingte Umzugskosten
        - Bewerbungskosten
        - Anwaltskosten in einem arbeitsrechtlichen Verfahren
        (alles einzutragen in der Anlage N auf der zweiten Seite)

        Nun steht jedem Arbeitnehmer unabhängig von den wirklich entstandenen Kosten eine Pauschale in Höhe von 920 Euro zu (damit nicht jede Kleinigkeit belegt/archiviert werden muss), und da diese Pauschale jedem zusteht, ist sie auch mit in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet, nicht aber in die Einkommensteuertabelle. Daher werden im Einkommensteuerbescheid die 920 Euro oder ggf. der höhere Betrag extra ausgewiesen und vom Einkommen abgezogen.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Arbeitnehmerpauschbetrag

          Hm also ganz dumm gesagt, ohne mich mit der eigentlichen Berechnung auseinander gesetzt zu haben, wäre folgendes Beispiel richtig?

          20.000€ Einkommen, davon 5% zurückbekommen = 1000€ (Rückzahlung)
          20.000€ Einkommen + 920€ Pauschale, davon 5% zurückbekommen = 1046€ (Rückzahlung)

          Es wird also standardmäßig zur Berechnung reingenommen, solange man keine Werbekosten (die über diesem Betrag liegen) angibt.

          Wieviel bekommt man eigentlich effektiv von den 0,30€/KM wieder? Über den Daumen gepeilt, wenn man jetzt mal Steuerklasse usw. nicht beachtet.

          Bei vielen Rechnern im Netz kann man sich sowas ausrechnen lassen: "Als Werbungskosten sind absetzbar: 3.105 €", aber das sagt mir erstmal leider nicht wirklich viel, weil der Wert ja nur zur Berechnung genutzt wird. Gibt es da so einen ungefähren Prozentsatz den man anpeilen kann?
          Zuletzt geändert von Marco K.; 16.09.2010, 13:57.

          Kommentar


            #6
            AW: Arbeitnehmerpauschbetrag

            Zitat von Marco K. Beitrag anzeigen
            Hm also ganz dumm gesagt, ohne mich mit der eigentlichen Berechnung auseinander gesetzt zu haben, wäre folgendes Beispiel richtig?

            20.000€ Einkommen, davon 5% zurückbekommen = 1000€ (Rückzahlung)
            20.000€ Einkommen + 920€ Pauschale, davon 5% zurückbekommen = 1046€ (Rückzahlung)

            Es wird also standardmäßig zur Berechnung reingenommen, solange man keine Werbekosten (die über diesem Betrag liegen) angibt.
            Nein, das basiert auf falschen Annahmen.

            Wenn der Lohnsteuerabzug übers Jahr gesehen bereits insgesamt richtig (vom Arbeitgeber richtiggestellt) war, dann ergibt sich keine weitere Erstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, sofern man keine weiteren absetzbaren Ausgaben angibt.

            Es ist also falsch bzw. mindestens mißverständlich, wenn sinngemäß geäußert wird, daß sich der Arbeitnehmerpauschbetrag nur auf die Lohnsteuer (-tabelle), nicht automatisch auf die Einkommensteuer (-tabelle) auswirkt.

            Das obige Rechenbeispiel ist damit auch systematisch falsch.

            Lösung: Einfach mal die Daten probehalber in Elster eingeben und schauen, was passiert.

            Als kleines Beispiel mal folgendes:

            Wenn man einen Spitzensteuersatz von z. B. 20% hat und Ausgaben (über den Pauschbeträgen) in Höhe von 2.000 Euro einkommensmindernd absetzen kann, ergibt sich eine Steuererstattung von rund 400 Euro zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.


            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald
            Zuletzt geändert von Ronald_Fe; 16.09.2010, 14:22.
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #7
              AW: Arbeitnehmerpauschbetrag

              Das kann man pauschal nicht beantworten, da der persönliche Steuersatz vom Einkommen bzw. zu versteuernden Einkommen abhängig ist. Man kann es aber einfach in ElsterFormular durchrechnen.

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                #8
                AW: Arbeitnehmerpauschbetrag

                OK, dann bedanke ich mich für die umfangreichen Antworten. Sobald ich wieder zu Hause bin, werde ich mir in Elster mal anschauen, wie sich das zusammensetzt.

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                  #9
                  AW: Arbeitnehmerpauschbetrag

                  bei der Berechnung gehe ich mal von folgenden Faktoren aus
                  Alleinstehend, keine Kinder
                  das bedeutet Steuerklasse 1, Grundtabelle, angesetzt die erwähnten 20.000 Euro

                  gezahlte Lohnsteuer ca. 1747 Soli 96,08 SV 2055, RV 1990

                  Werbungskosten die 3105,- (nur km)
                  ergibt nach Berechnung mit Elsterformular eine Erstattung von 556,28

                  Steuersatz liegt bei ca 8,8 % des zu versteuernden Einkommens
                  also dein Arbeitslohn abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben (KV, RV, HV u.a. - umfangreiche Berechnung)
                  LG MAX v S.

                  (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                    #10
                    AW: Arbeitnehmerpauschbetrag

                    Super, danke für die ausführliche Aufgliederung!

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