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Anlage V, Wohngeld

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    Anlage V, Wohngeld

    Hallo,

    ich mache zum ersten mal meine Steuererklärung für meine neu erworbene Eigentumswohnung. Hierbei sind 2 kleine Fragen aufgetreten, bei denen ich mir erhoffen, hier antworten zu finden

    1. Zeile 37 (Geldbeschaffungskosten (Notargebühren, Grundbuchkosten, etc.))
    Wofür ist dieses Feld? Denn die beim Kauf anfallenden Notar-, Grundbuchkosten etc. gehören doch zum Kaufspreis oder? Lieg ich hier falsch oder hab ich was übersehen?

    2. Eine wahrscheinlich dumme Frage: Wo kann ich das Wohngeld eintragen? Ich habe kein passendes Feld gefunden.

    Besonders für Frage 2 benötige ich Hilfe.

    Danke für eure Antworten!

    Grüße

    #2
    AW: Anlage V, Wohngeld

    Hallo ladi,

    zu 1: Es geht hier um die Kosten zur Eintragung einer Grundschuld (o.ä.), nicht aber für den Kauf der Immobilie selbst.

    zu 2: Das Wohngeld sollte eigentlich in der Kostenabrechnung der Verwaltung detailliert ausgewiesen sein. Die einzelnen Beträge gehören dann in Zeile 39ff und Zeile 46ff.

    Hinweis dazu: Zuführung zur Instandhaltungsrücklage sind keine Ausgaben, Entnahmen aus selbiger hingegen schon.

    MfG Stefan

    PS: Nur damit es keine Mißverständnisse gibt: Du bist doch Vermieter, oder? (solche Fragen gibt es nämlich oft auch von Selbstbewohnern)
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage V, Wohngeld

      Hallo Stefan,

      vielen Dank für die schnelle Antwort!

      zu 1: Ok, dann hab ichs richtig verstanden.
      zu 2: Seh ich das richtig, dass ich dann die gesamte Wohngeldabrechnung in die Steuererklärung eintragen muss? Kann der Betrag dann nicht komplett in Zeile 39 eingetragen werden und als Anlage die Abrechnung beifügen. In Zeile 46 würd ich dann nur die Grundsteuer nehmen, die ja separat geführt wird.
      Danke für die Information mit der Instandhaltungsrücklage.

      Und ja, ich bin Vermieter.

      Gruß

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        #4
        AW: Anlage V, Wohngeld

        Hallo ladi,

        >>>der Betrag dann nicht komplett in Zeile 39 eingetragen werden

        Das würde ich in deinem Fall schon rein deshalb nicht machen, da du dann über die 15%-Grenze rutschen könntest (lies mal die Eingabehilfe von Elster zu Zeile 39); mit entsprechenden Rückfragen des Finanzamtes.

        Ich sehe auch nicht, wo nun das Problem liegt; die Kosten aufzuteilen dürfte doch nicht so schwierig sein.

        Das viel größere Problem ist bei 'Neuvermietern' regelmäßig die Abschreibung, Zeile 33ff. Hast du dir darüber schon mal Gedanken gemacht?
        Im ersten Jahr ist daher meist ein Steuerberater ratsam - insbesondere wegen der Abschreibung (in den Folgejahren hat man dann schon mal eine gute Basis, die man nur noch leicht verändert übernehmen muss).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage V, Wohngeld

          Mit der Abschreibung hatte ich weniger Probleme

          Aber für das erste Jahr ist ein Steuerberater wohl tatsächlich sinnvoll, damit man es einmal komplett richtig hat.

          Vielen Dank und

          mit freundlichen Grüßen

          ladi

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