Guten Tag allerseits,
zur Verlustverrechnung aus dem Jahre 2008 und den Vorjahren (Altverluste) möchte ich Papiere erwerben (außer Aktien und Fonds) die mir, bei möglichst wenig Risiko, eine Verrechnung erlauben. Dies soll nach § 20 EstG auch mit Papieren wie z. B.
1. - abgezinste Sparbriefe
2. - Zerobonds
3. - Bundesschatzbriefe Typ B
möglich sein. Diese aufgeführten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Steuerbescheinigungen der Bank weisen darauf hin, dass KAP Erträge in Zeile 7 einzutragen sind und damit nicht verrechenbar wären.
Leider habe ich bei meiner Bank und auch nach Rückfragen beim Bundesfinanzministerium und der Bundesfinanzagentur keine Auskunft zu den Beispielen 1 bis 3 bekommen.
Deshalb die Frage an die Steuerexperten welche Möglichkeiten gibt es?
Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe.
zur Verlustverrechnung aus dem Jahre 2008 und den Vorjahren (Altverluste) möchte ich Papiere erwerben (außer Aktien und Fonds) die mir, bei möglichst wenig Risiko, eine Verrechnung erlauben. Dies soll nach § 20 EstG auch mit Papieren wie z. B.
1. - abgezinste Sparbriefe
2. - Zerobonds
3. - Bundesschatzbriefe Typ B
möglich sein. Diese aufgeführten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Steuerbescheinigungen der Bank weisen darauf hin, dass KAP Erträge in Zeile 7 einzutragen sind und damit nicht verrechenbar wären.
Leider habe ich bei meiner Bank und auch nach Rückfragen beim Bundesfinanzministerium und der Bundesfinanzagentur keine Auskunft zu den Beispielen 1 bis 3 bekommen.
Deshalb die Frage an die Steuerexperten welche Möglichkeiten gibt es?
Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe.
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