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Werbungskosten Aufwendungen für Arbeitsmittel Versandkosten für IT Equipment?

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    Werbungskosten Aufwendungen für Arbeitsmittel Versandkosten für IT Equipment?

    Hallo,
    folgende Fragen zu Elster Formular:


    1. Ich möchte unter Anlage N 41 Aufwendungen für Arbeitsmittel berufsbedingt IT Equipment wie z.B. Festplatten, Speicher usw. angeben.
    Das meiste davon habe ich online bestellt, es sind also Versandkosten angefallen.
    Dürfen die Versandkosten auch mit einbezogen werden oder darf man lediglich den reinen Artikelpreis eintragen?


    2. Wenn ich die Steuererklärung mit Elster Formular fertig habe möchte ich diese elektronisch übermitteln. Der Test hat auch funktioniert. Bekommen ich nach der Übermittlung der richtigen Steuererklärung dann aufgelistet welche Belege ich zusätzlich per Post einreichen muss?


    3. Wenn ich mich richtig erinnere gab es doch irgendwo die Funktion dass man sich schonmal vorab ausrechnen lassen kann was man so grob rausbekommt. Wo finde ich diese?



    Danke!
    Zuletzt geändert von XYZ1; 17.09.2010, 19:19.

    #2
    AW: Werbungskosten Aufwendungen für Arbeitsmittel Versandkosten für IT Equipment?

    Hallo,

    zu Frage 2:
    https://www.elster.de/arbeitn_info.php
    (Rautezeichenbelege)

    zu Frage 3:
    Menü Extras (auch in der Hilfe zu EF zu finden - siehe Handbuch)

    zu Frage 1:
    m.E. alles, inclusive Versand, aber nur m.E!

    Gruß stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Werbungskosten Aufwendungen für Arbeitsmittel Versandkosten für IT Equipment?

      Ergänzung zu den Antworten von Stiller, Frage 1:

      Da z.B. Festplatten und Speicher keine selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter sind, können die Aufwendungen nur geltend gemacht werden, wenn das drumherum, also z.B. der PC, vom Finanzamt bereits als Arbeitsmittel anerkannt ist oder wird. Die Kosten sind dann wie die Anschaffungskosten des PC auf eine Nutzungsdauer von drei Jahren zu verteilen.

      Kommentar

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