Anlage SO,
Zeile 4,
150 € bei der Person, die das Gerätehaus pflegt.
Eine Minderung der Miete auf Grund der besonderen Funktion vom Gebäude ist kein Geldwerter Vorteil.
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Keine Ankündigung bisher.
Geldwerter Vorteil: Mietminderung einer städt. vermieteten Wohnung (?)
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Ein Gast erstellte das Thema Geldwerter Vorteil: Mietminderung einer städt. vermieteten Wohnung (?).Geldwerter Vorteil: Mietminderung einer städt. vermieteten Wohnung (?)
Hallo,
ich bewohne mit meiner Freundin eine direkt städtisch vermietete Wohnung, die in einem Feuerwehrhaus liegt. Aufgrund der Lärmbelästigung als auch meiner Tätigkeit nebenbei (Pflege des Gerätehauses) ist die Miete um ca. 150 EUR gegenüber der Grundmiete reduziert. Im Mietvertrag steht, ich müsse die 150 EUR als geldwerten Vorteil im Sinne des Einkommenssteuerrechts versteuern.
1.) Wo trage ich das in Elsterformular ein? Die Stadt ist ja nicht mein Arbeitgeber, sondern nur Vermieter.
2.) Ist es egal, wer von uns beiden das auf seiner Steuererklärung einträgt oder muss das geteilt werden? Mietvertrag läuft über beide.
danke, ChristianStichworte: -
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