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Bitte um Hilfe -Veräußerungsverlust aus Zertifikat-wo einzutragen?

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    Bitte um Hilfe -Veräußerungsverlust aus Zertifikat-wo einzutragen?

    Hallo

    bin Arbeitnehmer, ledig, Steuerklasse 1 und grade bei der Ek.Steuererklärung 2009.
    Jetzt hakts an der Anlage KAP(SO)

    Habe Kapitalanlagen bei 3 verschiedenen inländischen Unternehmen.
    Bei 2 hatte ich kleine Kapitalerträge so gesamt 227€.
    Beim 3. bei einem Zertifikat Bonuscap Sprint eurostoxx 50 einen Veräußerungsverlust von 6067,50€(in der Erträgnisaufstellung dieser 3. steht: Höhe der Kapitalerträge 0€ Zeile 7 Anlage KAP)

    Trage ich nun alle Kapitalgewinne also +227€ und -6067,50€ = -5840,50€ in Zeile 7 KAP ein oder muß ich den Veräußerungsverlust in eine andere Zeile KAP eintragen oder muß ich sogar Anlage SO ausfüllen
    oder brauch ich gar keine KAP ausfüllen
    (von einer Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr erhielt ich im Nov.2009 noch 2058€ ausbezahlt.)
    wäre sehr nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
    Danke

    #2
    AW: Bitte um Hilfe -Veräußerungsverlust aus Zertifikat-wo einzutragen?

    Hallo chipc,

    erst einmal musst du nach altem und neuem Recht unterscheiden, dabei gilt der Kaufzeitpunkt (vor oder nach dem 1.1.2009). Wenn altes Recht, so gehören die Veräußerungsgewinne/verluste in die Anlage SO, ansonsten in die Anlage KAP (niemals beides).

    Und grundsätzlich sollte es für die Zeilen 7-14 der Anlage KAP eine Steuerbescheinigung der Bank geben, 'eigene' Einträge sind dort imho nicht möglich (mit Ausnahme der Korrekturen natürlich).
    Verluste werden nur auf Antrag bescheinigt. Dieser Antrag ist immer bis spätestens 15. Dezember des betreffenden Jahres bei der Bank zu stellen. Falls kein Antrag gestellt wird/wurde, bleibt der Verlust bankintern stehen und wird dort mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Bitte um Hilfe -Veräußerungsverlust aus Zertifikat-wo einzutragen?

      Hallo reckoner. Mann, Danke, habe Glück Dich zu erwischen, Du kennst Dich aus wie ich schon aus mehreren Beiträgen gelesen habe.
      Hatte vergessen:
      Zertifikat startete im Aug.2008 und endete im März 2009. Also altes Recht, das heißt in Anlage SO richtig?- was sich aber nun ja erledigt hat weil ich keinen Verlustantrag gestellt habe bis 15.Dez.2009.?
      Mist . Habe vergessen hatte ja noch ne vierte Anlage und so komme ich über die Freibetragsgrenze(Freistellungsaufträge wren alle bei der Bank mit dem Zertifikat in voller Höhe gestell) und außerdem war da ja noch das Geld von der Versicherung zusätzlich oder muß ich das von der Versicherung woanders angeben?
      Oder soll ich gar keine/muß ich noch ne Anlage KAP abgeben (will korrekt sein)
      Weiß viele Fragen.-Nächstes Jahr werde ich das nicht mehr alleine machen. Ist mir alles zu kompliziert.

      Verstehe nicht ganz. Die Steuerbescheinigungen liegen mir vor -muß ich denn die Werte der 2 anderen Anlagen dann nicht auf dem Formular KAP selber eintragen? Nur die Bescheinigungen abgeben?
      Wäre schön wenn Du Dich noch mal bemühst, sorry und Danke

      Kommentar


        #4
        AW: Bitte um Hilfe -Veräußerungsverlust aus Zertifikat-wo einzutragen?

        Hallo chipc,

        die (hier nicht beantragte) Verlustbescheinigung gilt nur für das neue Recht, also kein Problem.

        Die Verluste aus dem Zertifikat gehören in die Anlage SO, als Beleg sollten in der Regel die Abrechnungen ausreichen.
        Diese Verluste werden dann mit Gewinnen (ebenfalls aus der Anlage SO oder aus der Anlage KAP Zeile 8 und 16) verrechnet, oder - falls es keine Gewinne gibt oder sie nicht ausreichen - werden die Verluste vorgetragen; vom Finanzamt kommt dann zusätzlich ein Feststellungsbescheid.

        Bei solchen Verlustvorträgen aus Kapitaleinkünften spricht man mittlerweile umgangssprachlich von "Altverlusten". Und diese sind zukünftig - wie schon gesagt - mit SO sowie KAP Zeile 8 und 16 verrechenbar (letzteres nur bis 2013).

        Die Altverlustverrechnung muss beantragt werden (KAP Zeile 59).


        >>>Oder soll ich gar keine/muß ich noch ne Anlage KAP abgeben (will korrekt sein)

        Solange man nur der Abgeltungsteuer unterlegene Anlagen hatte (insbesondere also nur inländische), MUSS man gar nichts mehr erklären. Ein Sonderfall ist nur noch die Kirchensteuer, wenn man der Bank die Konfession nicht mitgeteilt hat; dann reicht Zeile 6 und die Steuern laut der/den Steuerbescheinigungen in Zeile 49ff.

        Eine freiwillige Erklärung ist u.a. sinnvoll bei:
        - nicht voll ausgeschöpften Sparer-Pauschbeträgen
        - Korrekturbedarf, weil die Bank bestimmte Dinge nicht wusste (etwa die Anschaffungsspesen)
        - einem sehr niedrigen persönlichen Steuersatz (dann Zeile 4 und ALLES erklären)


        >>>Die Steuerbescheinigungen liegen mir vor -muß ich denn die Werte der 2 anderen Anlagen dann nicht auf dem Formular KAP selber eintragen? Nur die Bescheinigungen abgeben?

        Man kann keine, nur einzelne oder auch alle Kapitalerträge erklären, ist alles freiwillig (s.o.). Die Werte für die einzelnen Zeilen müssen dann addiert werden. Wichtig ist die Zeile 14 bzw. 14a, dort gehört der in Anspruch genommene (also verbrauchte, nicht der bei der Bank beantragte) Sparer-Pauschbetrag hin. In Zeile 14 von den erklärten Erträgen und in Zeile 14a von den NICHT erklärten Erträgen.
        Da diese Aufteilung den meisten zu kompliziert ist, rate ich in der Regel dazu, sämtliche Kapitalerträge zu erklären (Zeile 14a wäre dann Null).

        Zu allem, was auf der Anlage KAP erklärt wird, muss auch eine Steuerbescheinigung beigelegt werden.

        Zu der Prämienrückgewähr aus der Unfallversicherung: Ist nicht ganz meine Baustelle, ich glaube aber, dass es Kapitalerträge sind (ist wohl eine nebenherlaufende Lebensversicherung). Gibt es denn auch von dort eine Steuerbescheinigung?

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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