Hallo zusammen,
Ich hoffe, dass meine Anfrage im richtigen Forum gestellt ist.
Ich bin bei meiner aktuellen Lohnsteuererklärung auf ein paar Fragen gestoßen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Zur Info: Ich bin aktuell als Student angestellt.
Auf meinem Lohnsteuerbescheid finden sich nur die Zeilen 22 a/b (Arbeitgeberanteil) und 23 a/b (Arbeitnehmeranteil) die in Elster unter "Beiträge zur Altersvorsorge einzutragen sind.
In den Zeilen 25 und 26 stehen keinerlei Beträge, folglich würde ich diese auch nicht in Elster eintragen können und die Einträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung entfallen richtig?
Dann würde in diesem Fall die Anlage Vorsorgeaufwand lediglich aus den oben genannten Eintragungen bestehen?
Eine weitere Frage wäre noch folgende:
Bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen finden sich unter dem Punkt "Beiträge anderer Personen" noch Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung welche aus Bescheinigungen übernommen wurden.
Diese wurden aus den Bescheinigungen der Krankenkasse übernommen
Da jedoch meine Eltern und nicht ich diese bezahlt haben muss ich die Beträge doch hier aus meiner Erklärung löschen, richtig?
Zu guter Letzt bin ich trotz Recherche nicht sicher was ich mit der in Zeile 28 genannten Mindestvorsorgepauschale anfangen soll. Hat der Betrag einen Einfluss auf die Steuererklärung?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schonmal
LG
Ich hoffe, dass meine Anfrage im richtigen Forum gestellt ist.
Ich bin bei meiner aktuellen Lohnsteuererklärung auf ein paar Fragen gestoßen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Zur Info: Ich bin aktuell als Student angestellt.
Auf meinem Lohnsteuerbescheid finden sich nur die Zeilen 22 a/b (Arbeitgeberanteil) und 23 a/b (Arbeitnehmeranteil) die in Elster unter "Beiträge zur Altersvorsorge einzutragen sind.
In den Zeilen 25 und 26 stehen keinerlei Beträge, folglich würde ich diese auch nicht in Elster eintragen können und die Einträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung entfallen richtig?
Dann würde in diesem Fall die Anlage Vorsorgeaufwand lediglich aus den oben genannten Eintragungen bestehen?
Eine weitere Frage wäre noch folgende:
Bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen finden sich unter dem Punkt "Beiträge anderer Personen" noch Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung welche aus Bescheinigungen übernommen wurden.
Diese wurden aus den Bescheinigungen der Krankenkasse übernommen
Da jedoch meine Eltern und nicht ich diese bezahlt haben muss ich die Beträge doch hier aus meiner Erklärung löschen, richtig?
Zu guter Letzt bin ich trotz Recherche nicht sicher was ich mit der in Zeile 28 genannten Mindestvorsorgepauschale anfangen soll. Hat der Betrag einen Einfluss auf die Steuererklärung?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schonmal
LG
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