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Außerordentliche Einkünfte die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen

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    Außerordentliche Einkünfte die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen

    Hallo,

    Ich wohne im Ausland und beantrage (wie jedes Jahr) als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Ich habe einen Wert in Zeile 103 auf Seite 4 des Hauptvordrucks. Ich bekommen den Fehler "Der Wert 0 ist nicht zulässig!" in Zeile 104. Wenn ich mir die Paragraphen 34 und 34b EStG anschaue dann habe ich keine "außerordentliche Einkünfte" (z.B. von der Holzwirtschaft), es sind einfach Zinsen von der Bank.

    Was muß ich tun? Wenn ich denselben Wert in 103 und 104 eintrage dann gibt es keine Fehlermeldung, aber das scheint mir nicht richtig zu sein. Oder sehe ich das falsch?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Simon

    #2
    AW: Außerordentliche Einkünfte die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen

    Enschuldigung! Problem gelöst: Das Feld muß einfach leer bleiben.

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