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Frage zu Anlage KAP

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    Frage zu Anlage KAP

    Hallo, liebe Elster-Helfer,

    bei meiner Steuererklärung 2008 wurde mir hier schon einmal kompetent geholfen.

    Heute habe ich zwei Fragen.

    1. zur Anlage KAP.
    In Elster 2008 gab es eine Stelle, an der ein Haken gesetzt werden musste, wenn die Kapitalerträge die Freibeträge nicht überstiegen. Weitere einzelne Angaben mussten nicht gemacht werden. Diese „Häkchenstelle“ finde ich im Formular 2009 nicht mehr.
    Die Kapitalerträge in 2009 liegen wieder nicht über den Freibeträgen. Muss ich nun die Anlage KAP ausfüllen mit allen Konten, auf denen Zinsen gutgeschrieben wurden (teilweise nur wenige Euro)?

    2. Wir haben für unseren volljährigen Sohn, der noch Schüler ist und kein eigenes Einkommen hat, eine LV abgeschlossen, die wir bezahlen. Sind die Beiträge dafür in unserer Steuererklärung unterzubringen? Und wenn ja, dann wo?

    Danke schon mal im Voraus!

    #2
    AW: Frage zu Anlage KAP

    Hallo Grotehenn,

    zu 1. Seit der Abeltungsteuer MUSS man in der Regel die Anlage KAP nicht mehr abgeben. Wenn die Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag (801 bzw. 1602 Euro) lagen und die Bank(en) auch keine Steuern einbehalten haben, macht es auch keinen Sinn.
    Für den Fall, dass außergwöhnliche Belastungen abgesetzt werden sollen, muss allerdings im Hauptvordruck Zeile 72 angekreuzt werden.

    zu 2. Weiß ich auch nicht genau, warte mal auf jemand anderes.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Frage zu Anlage KAP

      Danke schon mal für die schnelle Antwort!

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        #4
        AW: Frage zu Anlage KAP

        Zitat von Grotehenn Beitrag anzeigen
        2. Wir haben für unseren volljährigen Sohn, der noch Schüler ist und kein eigenes Einkommen hat, eine LV abgeschlossen, die wir bezahlen. Sind die Beiträge dafür in unserer Steuererklärung unterzubringen? Und wenn ja, dann wo?
        Und wozu braucht der dann sowas? Doch nicht etwa als Altersvorsorge?

        R.
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Frage zu Anlage KAP

          Wieso "doch nicht etwa"? *grübel*

          Die Gründe sind hier eigentlich egal, ich möchte nur wissen, ob diese LV für uns steuerlich absetzbar ist.

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            #6
            AW: Frage zu Anlage KAP

            Der Sohn kann es in seiner Steuererklärung nicht geltend machen, weil er die Versicherung nicht selbst wirtschaftlich trägt (bezahlt). Die Eltern können es in ihrer Steuererklärung nicht geltend machen, weil sie nicht Versicherungsnehmer sind.

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              #7
              AW: Frage zu Anlage KAP

              Lieben Dank für die klare Antwort!

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