Hallo, liebe Elster-Helfer,
bei meiner Steuererklärung 2008 wurde mir hier schon einmal kompetent geholfen.
Heute habe ich zwei Fragen.
1. zur Anlage KAP.
In Elster 2008 gab es eine Stelle, an der ein Haken gesetzt werden musste, wenn die Kapitalerträge die Freibeträge nicht überstiegen. Weitere einzelne Angaben mussten nicht gemacht werden. Diese „Häkchenstelle“ finde ich im Formular 2009 nicht mehr.
Die Kapitalerträge in 2009 liegen wieder nicht über den Freibeträgen. Muss ich nun die Anlage KAP ausfüllen mit allen Konten, auf denen Zinsen gutgeschrieben wurden (teilweise nur wenige Euro)?
2. Wir haben für unseren volljährigen Sohn, der noch Schüler ist und kein eigenes Einkommen hat, eine LV abgeschlossen, die wir bezahlen. Sind die Beiträge dafür in unserer Steuererklärung unterzubringen? Und wenn ja, dann wo?
Danke schon mal im Voraus!
bei meiner Steuererklärung 2008 wurde mir hier schon einmal kompetent geholfen.
Heute habe ich zwei Fragen.
1. zur Anlage KAP.
In Elster 2008 gab es eine Stelle, an der ein Haken gesetzt werden musste, wenn die Kapitalerträge die Freibeträge nicht überstiegen. Weitere einzelne Angaben mussten nicht gemacht werden. Diese „Häkchenstelle“ finde ich im Formular 2009 nicht mehr.
Die Kapitalerträge in 2009 liegen wieder nicht über den Freibeträgen. Muss ich nun die Anlage KAP ausfüllen mit allen Konten, auf denen Zinsen gutgeschrieben wurden (teilweise nur wenige Euro)?
2. Wir haben für unseren volljährigen Sohn, der noch Schüler ist und kein eigenes Einkommen hat, eine LV abgeschlossen, die wir bezahlen. Sind die Beiträge dafür in unserer Steuererklärung unterzubringen? Und wenn ja, dann wo?
Danke schon mal im Voraus!
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