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Wo muss Fördergeld, speziell Gfaw eingetragen werden?

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    Wo muss Fördergeld, speziell Gfaw eingetragen werden?

    Guten Tag,

    ich frage mich gerade ob ich bei der monatlichen Umsatzstuer Voranmeldung auch Fördergelder angeben muss. Ich habe diesen Monat (Juni) die erste Rate von der Gfaw bekommen - wo müsste ich das eintragen?

    Vielen Dank und einen schönen Tag.

    #2
    Bei den Fördergeldern der Gfaw handelt es sich m. E. um nicht steuerbare Umsätze, die nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden müssen (auch nicht in Zeile 42!!!).

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      #3
      Danke. Dann lass ich das erstmal raus, und mein Steuerberater soll ich dann mal drum kümmern.

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        #4
        Was genau ist das denn? Sowas wie der Existenzgründerzuschuss oder jetzige Gründerzuschuss?

        Das sind dann natürlich keine Umsätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und die gehören wohl auch nicht mal als Einnahme in die Gewinnermittlung aus einkommensteuerlicher Sicht.

        Leider liefert mir google nichts genaues zu diesen Fördergeldern.

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          #5
          </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von Oerdiz:
          Wenn Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können sie gerne eine Bewertung abgeben; danach richtet sich mein Honorar. </font>[/QUOTE]??? Honorar für einen Nutzer, oder scherzhafte Umschreibung für das Gute Gefühl, geholfen zu haben?
          Mit freundlichen Grüssen
          gez. D. Cremer

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            #6
            Ja - beim "Gfaw" handelt es sich um Fördergelder für Exitenzgründer. Allerdings sind die an gewisse Vorgaben gebunden - nicht jeder kann es bekommen.
            Ich habe meine Förderung hier: http://www.gfaw-thueringen.de
            beantragt. Dort gibt es auch Informationen wer Empfangsberechtigt ist usw. Es gibt für jedes Bundesland eine eigene Behörde, einfach mal anrufen und einen Beratungstermin ausmachen.

            Wer allerdings schon gegründet hat -bekommt keins mehr. Man muss den Antrag vor der Firmengründung stellen. Ist ein wenig seltsam.

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              #7
              AW: Wo muss Fördergeld, speziell Gfaw eingetragen werden?

              Hallo ich bin NEU und habe die gleiche Frage: Wo muß ich diese Fördergelder eintragen, das sind für 1 Jahr pro Monat 811 Euro. Dort sind auch Zuschüsse zu Krankenkasse enthalten.

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                #8
                AW: Wo muss Fördergeld, speziell Gfaw eingetragen werden?

                Hallo nizned,

                du hängst dich mit deiner Frage an einen fünf Jahre alten Thread wo es im Ausgangspunkt um die Berücksichtigung von Fördergeldern in der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Erklärung ging.
                Diese Frage wurde in den Antworten eindeutig mit Nein beantwortet. Fördergelder gehören nicht in die Umsatzsteuererklärung.

                Inwieweit diese Fördergelder in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden müssen kann dir vielleicht am besten die Stelle, die die Fördergelder ausreicht sagen oder in deinem zuständigen Finanzamt der Ansprechpartner für Existenzgründer.

                Tschüß

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