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Umlagen bei vermietetem Wohnraum

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    Umlagen bei vermietetem Wohnraum

    Hallo, wir vermieten an Verwandte seit 1.11. Wohnraum in unserem Eigenheim, das auch in unterer Ebene von uns genutzt wird. Jetzt wird bei der Steuererklärung nach der Umlage gefragt (Müll, Wasser u.s.w.). In der Erkörung heißt es:

    Hier sind die vereinnahmten Umlagen stets in voller Höhe einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die von Ihnen als Vermieter geschuldete Zahlung bestimmter Nebenkosten übernimmt. Soweit die Umlagen 2010 an die Mieter zurückgezahlt worden sind, ist der einzutragende Betrag zu vermindern.

    Ich weiß nicht, was ich da jetzt alles eintragen muss. Das, was ich als Nebenkosten monatlich erhalte? Und wo bleiben dann die Kosten, die ich ja selbst habe? Die Nebenkosten sind ja nur in der Höhe, wie sie auch entstehen. Das sind doch keine wirklichen Einnahmen.

    #2
    AW: Umlagen bei vermietetem Wohnraum

    Hallo,

    >>>Das, was ich als Nebenkosten monatlich erhalte?
    Ja, bereinigt um die Jahresabrechnung.

    >>>Und wo bleiben dann die Kosten, die ich ja selbst habe?
    Diese Ausgaben zählen zu deinen Werbungskosten, Zeile 46-48.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Umlagen bei vermietetem Wohnraum

      Hallo Stefan, viielen Dank, habe ich auch gerade gesehen. Hatte die nächste Seite nicht gefunden. Habe jedoch gleich eine nächste Frage.

      Die Abschreibungen, da sehe ich gar nicht durch. Absetzung für Abnutzung, was kommt denn da wo rein - Null Ahnung. Und für Werterhaltung können wir da die Eigenleistungen + Material mit Aufführen? z.B. den Holzgiebel streichen, der zum vermieteten Teil gehört.

      Vielen Dank und herzliche Grüße,
      Silvia

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        #4
        AW: Umlagen bei vermietetem Wohnraum

        Die Abschreibung beträgt bei privat vermietetem Wohnraum grds. 2 % der Herstellungs- oder Anschaffungskosten des Hauses bzw. der Wohnung. Natürlich nur anteilig für den vermieteten Teil.

        Die Eigenleistungen können Sie bei den Erhaltunsaufwendungen nicht ansetzen, das Sie dafür keinen (finanziellen) Aufwand hatten - Sie haben nur Zeit invenstiert. Die Kosten für das Material, das Sie in der vermieteten Wohnung eingebaut haben, sind hingegen abzugsfähig.

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          #5
          AW: Umlagen bei vermietetem Wohnraum

          Sorry das ich mich hier einklinke,
          welchen Wert kann man bei einem geerbten Haus mit zwei vermieteten Wohnungen als Abschreibungskosten ansetzen.
          Baujahr 1913, aber 1991 für 90TDM komplett renoviert.

          Danke
          Egon

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            #6
            AW: Umlagen bei vermietetem Wohnraum

            Hallo Egon,
            grds. den Afa-Wert des Rechtsvorgängers, die 90TDM KÖNNTEN den Anschaffungswert erhöhen, aufgeteit in Gebäude und/oder Grund und Boden, deshalb abschreibfähig oder nicht, Aufteilung in selbsgenutzt oder nicht...

            Fragen über Fragen..
            über die wir hier nicht entscheiden dürfen, da Rechtsberatung hier ausgeschlossen und bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist.

            Gruss Stiller
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Umlagen bei vermietetem Wohnraum

              Hallo Stiller,
              trotzdem Danke,
              werde also mal eine Steuerfachkraft befragen, was solls, muss man ja nicht jedes Jahr neu machen...

              Grüße
              Egon

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                #8
                AW: Umlagen bei vermietetem Wohnraum

                Hallo Egon,

                ich glaube, du hast das Entscheidende in der Antwort von stiller übersehen.

                Du brauchst keine Steuerfachkraft (die kann auch nicht Hellsehen), sondern Informationen, wie viel vorher abgeschrieben wurde, denn dabei bleibt es grundsätzlich. Das kann man entweder aus Steuererklärungen/Steuerbescheiden des Erblassers ersehen oder von dem beteiligten Steuerberater - so es denn einen gab - erfahren.

                Vielleicht gibt es auch eine Auskunft vom Finanzamt, ich bin mir aber nicht sicher, ob das mit dem Datenschutz vereinbar ist; berechtigtes Interesse liegt jedenfalls vor.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Umlagen bei vermietetem Wohnraum

                  welchen Wert kann man bei einem geerbten Haus mit zwei vermieteten Wohnungen als Abschreibungskosten ansetzen.
                  Baujahr 1913, aber 1991 für 90TDM komplett renoviert.
                  Bei einem Baujahr vor 1915 beträgt die Abschreibung 2,5% jährlich.
                  Die Frage ist, wann wurde das Haus vom Rechtsvorgänger erworben und ist ggf. die Nutzungsdauer von 40 Jahren bereits abgelaufen?

                  Die Renovierungskosten sind Herstellungskosten, wenn der Standard des Hauses verbessert wurde.
                  Eine Aufteilung in Gebäude und Grund und Boden ist nicht vorzunehmen. Die Kosten sind ja offensichtlich nur für das Gebäude angefallen.

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                    #10
                    AW: Umlagen bei vermietetem Wohnraum

                    Hallo zusammen,
                    danke für Eure Antworten.
                    habe aber in zwischen herausbekommen, das das Haus bereits über 40 Jahre abgeschrieben worden ist.
                    Die 90TEUR wurden über meherere Jahre ausgegeben und dabei jeweils direkt steuerlich als Instalthaltungs und Reparaturkosten geltend gemacht.
                    Somit ist das Thema erledigt.

                    Danke trotzdem nochmal
                    Egon

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