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Kinderfreibetrag wie ausnutzen?

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    Kinderfreibetrag wie ausnutzen?

    Hallo,

    meine Kollegin ist alleinerziehend und hat 0,5 Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte. Sie macht ihr Kreuz in der Anlage Kind in Zeile 32 (voller Freibetrag, weil das Kind bei ihr gemeldet ist).

    Nun zahlt der Exmann nicht mehr. Sie könnte ihr Kreuzchen also in Zeile 31 machen.

    Bei der Elster-Probeberechnung kommen dann folgende Änderungen heraus:
    61 EUR MEHR Einkommensteuer
    44 EUR WENIGER Kirchensteuer
    27 EUR WENIGER Soli

    Das macht unterm Strich nur 10 EUR Ersparnis. Sie verdient recht wenig, aber kann das sein?

    Wieso wirkt sich das nur auf Kirchensteuer und Soli positiv aus?

    Vielen Dank für eure Meinungen!

    #2
    AW: Kinderfreibetrag wie ausnutzen?

    Der Kinderfreibetrag wirkt sich nur dann auf die Einkommensteuer aus, wenn die Steuerersparnis durch den Abzug des KiFB höher als der Anspruch auf Kindergeld ist. Für das einfachere Verständnis könnte man auch sagen, daß der Kindergeldanspruch eine vorausgezahlte Einkommensteuererstattung ist.

    Bei Solidaritätszuschlag bzw. der Kirchensteuer gibt es diese Vergleichsberechnung nicht, da wirkt sich der KiFB immer aus.

    Falls sich der KiFB auf die ESt mindernd auswirkt, wird der Anspruch auf Kindergeld der Einkommensteuer dazugerechnet, die ESt somit erhöht. Ansonsten hätte man ja eine Doppelbegünstigung (ESt-Minderung und Kindergeld).

    Ansonsten gilt für die Erstellung der ESt-Erklärung: Die ESt-Erklärung ist keine Spielwiese zum Rumprobieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag wie ausnutzen?

      Bei 25.000 EUR Jahreseinkommen kann doch die Günstiger-Prüfung eigentlich zu Gunsten des Kinderfreibetrags ausfallen. Da MUSS doch eigentlich das Kindergeld günstiger sein.

      So ganz hab ichs dann doch noch nicht verstanden ... :-(

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderfreibetrag wie ausnutzen?

        Zitat von georgy Beitrag anzeigen
        Da MUSS doch eigentlich das Kindergeld günstiger sein.
        Na, wenn das Kindergeld günstiger ist, dann wird einfach kein Kinderfreibetrag abgezogen.

        Ich sehe noch nicht, wo das Verständnisproblem ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag wie ausnutzen?

          Nur um den Unterschied zwischen den beiden Varianten zu sehen:

          Bei HALBEM Kinderfreibetrag:
          Abzug von 3.012,- € vom Einkommen (Gesetzesstand Anfang 2009)
          Hinzurechnung von 1034,- € auf die Steuer (1/2 Kindergeldanspruch 2009)


          Bei VOLLEM Kinderfreibetrag:
          Abzug von 6.024,- € vom Einkommen
          Hinzurechnung von 2068,- € auf die Steuer (Voller Kindergeldanspruch 2009)


          Da bei vollem Kinderfreibetrag das Doppelte vom Einkommen abgezogen wird, kann man hier - theoretisch - mehr Steuern sparen. Allerdings wird für die Vergleichsberechnung auch das Doppelte wieder auf die Steuer *aufgeschlagen*.

          Wenn also die Steuerersparnis durch den Abzug von 3.012,- € (bei halbem Kinderfreibetrag) größer ist als 1.034,- € wird der Differenzbetrag erstattet. Ist die Steuerersparnis durch den Abzug von 6.024,- € (bei vollem Kinderfreibetrag) allerdings geringer als 2.068,- € wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt - allerdings erfolgt auch keine Rückforderung des Kindergeldes.

          (Vielleicht wird es mit ein paar Zahlen ja deutlicher - Ansonsten ist es ja genau das selbe, was auch schon Ronald_Fe geschrieben hat)

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