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alte Rechnungen 2009

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    alte Rechnungen 2009

    Hallo
    ich habe noch ein paar 2009er Rechnungen (Jahresabschluss ist noch nicht fertig) nachzubuchen. Wie verfahre ich mit der Vorsteuer. Kann ich die kommentarlos in die aktuelle UST Anmeldung von September 2010 dazurechnen?
    Danke!

    #2
    AW: alte Rechnungen 2009

    Ja, können kann man das.

    Dem §§-Wortlaut des § 15 UStG und der Rechtsprechung nach ist es aber eher so, daß die Vorsteuer in dem Monat zu verrechnen ist, in welchem erstmals die Bedingungen des § 15 UStG erfüllt sind.

    Also ganz allgemein:

    - Leistung muß erbracht sein,
    - ordnungsgemäße Rechnung muß vorliegen,
    - der leistungsempfangende Unternehmer muß vorsteuerabzugsberechtigt sein.

    Somit ist nur der VorSt-Abzug in 2009 zulässig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: alte Rechnungen 2009

      Solange die Umsatzsteuerjahreserklärung noch nicht abgearbeitet ist, kann jederzeit eine berichtigte Voranmeldung für den betreffenden Monat aus 2009 übermittelt werden. Alternativ können diese Beträge auch einfach nur in der Jahreserklärung mit erfaßt werden.

      In 2010 haben sie für gewöhnlich nichts zu suchen. Im Zweifel haut einem das die Umsatzsteuersonderprüfung um die Ohren . . .

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