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Subunternehmer Rechnung

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    Subunternehmer Rechnung

    Hallo!
    Ich erstelle gerade zum ersten Mal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Eigentlich dürfte das eine Sache von wenigen Minuten sein, allerdings habe ich ein Problem mit einer von uns erstellten Rechnung.
    Mein Mann hat als Subunternehmer eine Leistung erbracht und durfte keine Mehrwertsteuer erheben, da der eigentliche Unternehmer dem Kunden eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellt. Wir haben nun Netto 1766,- Euro vom Unternehmer erhalten. In welcher Zeile schreibe ich die Summe in das Vorsteuer-Formular? Die Mehrwertsteuer unserer Rechnungen (Dinge, die wir gekauft haben) habe ich zusammen gerechnet und in der Zeile 55 (Kennziffer 66) eingetragen. Unseren Gewinn (1766,-) in der Zeile 40 (Kennziffer 60). Ist das richtig? Da wir in dem Monat keine weiteren Einnahmen hatten und keine Mehrwertsteuer "kassiert" haben, haben wir nur Mehrwertsteuer-Ausgaben und bekommen meiner Logik nach Geld zurück. Stimmt das? Danke im vorraus!

    #2
    AW: Subunternehmer Rechnung

    Da gehen einige Dinge sooo durcheinander, dass ich nur raten kann: Wer sich selbständig macht, sollte sich vorher z.B. bei einem Steuerberater oder Kurs erkundigen, auf was er sich da einlässt *grummel* Wenn ich schon den Begriff "Vorsteuerformular" höre, fällt mir leider nichts mehr ein.

    Was ich nicht nachvollziehen kann: Wenn der Mann Subunternehmer ist, wieso erstellt dann die Frau eine Umsatzsteuervoranmeldung ? Oder erstellen Sie die FÜR IHN ?

    Ob der Mann Umsatzsteuer ausweist oder nicht, hat einzig und allein damit zu tun, ob er Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist oder nicht bzw. ob er auf die Kleinunternehmereigenschaft verzichtet hat oder nicht. Ob der eigentliche Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung stellt oder nicht, ist doch völlig irrelevant. Und wenn der eigentliche Unternehmer das tut, spricht doch umso mehr dafür, dass dieser ebenfalls von Ihrem Mann eine Rechnung MIT Umsatzsteuerausweis haben möchte. Wenn Sie aber generell der Kleinunternehmerregelung unterliegen sollten, d.h. Ihre Umsätze nicht der Umsatzsteuer unterwerfen, können Sie natürlich auch keine Vorsteuern geltend machen. Rosinenpickerei ist nunmal nicht.

    In Zeile 40 kommt der NETTOumsatz, kein Gewinn. Gewinn hat mit der Umsatzsteuer absolut nichts zu tun, Gewinn ist nur für die Einkommen- und Gewerbesteuer relevant und ist der Saldo aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Subunternehmer Rechnung

      Hallo,
      es könnte sich bei den Subunternehmerleistungen auch um sogenannte § 13b Umsätze handeln, die in der USt-Voranmeldung extra ausgewiesen werden müssen, aber da kann ich mich nur Picard777 anschließen, einen Steuerberater konsultieren.

      Tschüß

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        #4
        AW: Subunternehmer Rechnung

        Sorry für die Ausdrücke Vorsteuerformular und Gewinn, aber ich wollte mein Problem möglichst leicht verständlich darstellen. Ich dachte, dies sei ein Hilfe-Forum und man darf Ausdrücke verwenden, die nicht dem Formular-deutsch entsprechen.
        Zudem ist mir nicht bekannt gewesen, dass ich als Frau eines Unternehmers nicht die Umsatzsteuer-Voranmeldung durchführen kann.
        Mein Mann hat einmalig als Subunternehmer gearbeitet und ist kein Kleinunternehmer. Das es da Unterschiede gibt, ist mir bekannt. Rosinenpicken wollte er nicht.

        Ich habe gelernt (und dies wurde mir vom Finanzamt schriftlich bestätigt), dass ein Subunternehmer eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer an den Hauptunternehmer stellen kann/muss. Hierfür liegt meinem Mann auch eine Erlaubnis (Ich weiß, dies ist nicht der Fachausdruck!) vor. Der Hauptunternehmer hat auch ausdrücklich eine Netto-Rechnung gefordert, also ohne Umsatzsteuer. Dies ist in der Baubranche eine übliche Regelung.

        Mir bleibt die Frage, wo ich die Zahl 1766,- eintrage.

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          #5
          AW: Subunternehmer Rechnung

          Hallo Andrea77,
          dann sollte es die Seite 1 Zeile 40 Kz. 60 sein.

          Tschüß

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            #6
            AW: Subunternehmer Rechnung

            Vielen lieben Dank für die Unterstützung!

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              #7
              AW: Subunternehmer Rechnung

              Zitat von Andrea77 Beitrag anzeigen
              Sorry für die Ausdrücke Vorsteuerformular und Gewinn, aber ich wollte mein Problem möglichst leicht verständlich darstellen. Ich dachte, dies sei ein Hilfe-Forum und man darf Ausdrücke verwenden, die nicht dem Formular-deutsch entsprechen.
              Das Problem ist aber, daß die Experten, die hier Antwort geben, eher mit den üblichen Begriffen aus Unterricht und Gesetz hantieren (wollen). Das hat nichts mit Formular-Deutsch zu tun. Es führt eher zu Mißverständnissen, wenn man die "volkstümlichen" Begriffe verwendet und erst recht dann, wenn diese üblicherweise auch als Fachbegriffe Verwendung finden.

              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

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                #8
                AW: Subunternehmer Rechnung

                Das man sich bemüht, sich möglichst präzise auszudrücken, ist selbstverständlich. Trotzdem handelt es sich hierbei um ein Anwender-Forum und nicht ausschließlich um eine Plattform für Steuerexperten.
                Wenn die Fachausdrücke auf dem auszufüllendem Formular klar verständlich wären, hätte ich nicht zwischen zwei Möglichkeiten geschwankt. Um meine Frage zu klären, habe ich mich an erfahrene Anwender gewandt und bin bestätigt worden, alles korrekt ausgefüllt zu haben. So doof kann ich also nicht sein.

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                  #9
                  AW: Subunternehmer Rechnung

                  Es handelt sich hier um ein Forum bezüglich der Nutzung von Elsterformular, nicht um ein Steuerforum. Die Fragen zielten aber letztlich auf die steuerliche Handhabung ab, an dessen Ende erst sich dann die Frage der Eintragung stellt.

                  Ich muss allerdings zugestehen, dass ich zu fix war, sorry, und die Zeile 40 nicht geprüft hatte und an Zeile 27 gedacht hatte. Daher war mein Ergebnis natürlich falsch.

                  Natürlich dürfen Sie für ihren Mann die Voranmeldung erstellen. Mir war nur nicht ganz klar, ob Sie nun für ihn eine Voranmeldung erstellen wollten oder eine für sich selbst mit den Aktivitäten Ihres Mannes. Aber das hat sich ja nun auch geklärt.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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